Die Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein beantwortet in diesem Beitrag Fragen zu einer deutsch-thailändischen Ehescheidung. Die Rechtsanwältin hat ihre Kanzlei in Berlin (Telefon + 49 30 8871180, Email: RainBuemlein@aol.com
Bei welchem Gericht kann die Ehescheidung beantragt werden
Eine deutsch-thailändische Ehe kann stets vor einem deutschen Gericht geschieden werden, und zwar unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen oder gelebt wurde. Nach deutschem internationalem Privatrecht sind die deutschen Familiengerichte für die Ehescheidung international zuständig, wenn zumindest einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das heisst, auch einein Dänemark geschlossene deutsch-thailändische Ehe kann in Deutschland geschieden werden, und zwar auch dann, wenn die Eheleute z.B. in Thailand oder in der Schweiz gewohnt haben.
Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts bestimmt sich in der Regel nach dem letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten, wenn einer der Ehepartner dort noch wohnt. Wenn beide Parteien inThailand oder anderswo im Ausland leben, ist die Ehescheidung stets vor dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin durchzuführen.
Müssen immer beide Ehepartner vor Gericht erscheinen
Grundsätzlich verlangt das deutsche Prozessrecht, dass der Scheidungsantrag förmlich zugestellt wird und beide Ehegatten persönlich angehört werden. Dies bedeutet aber nicht, dass eineEhescheidung auf unbestimmte Zeit scheitern soll, wenn einer der Ehepartner in Thailand wohnt oder seine Anschrift unbekannt ist. Lebt einer der Ehepartner nach der Trennung in Thailand und istdem Anderen die Adresse bekannt, so wird unter Zuhilfenahme der thailändischen Behörden eine Zustellung des Scheidungsantrages nach Thailand veranlasst. Solche Zustellungen nehmen erheblicheZeit in Anspruch, so dass ein Scheidungstermin frühestens eineinhalb Jahre nach der Antragstellung bestimmt werden kann. Der in Thailand lebende Ehepartner muss nicht unbedingt vor Gerichterscheinen, das Gericht kann aber eine Anhörung über die deutsche Botschaft in Bangkok anordnen.
Was passiert, wenn der Ehepartner nicht auffindbar ist
Wenn der Antragsgegner verschwunden ist, so ist die öffentliche Zustellung, die durch einen Aushang beim Familiengericht erfolgt, möglich. Allerdings muss das Familiengericht eine solcheöffentliche Zustellung zunächst bewilligen. Hierfür muss der Antragsteller im einzelnen nachweisen, dass er alles ihm Mögliche getan hat, um den aktuellen Wohnsitz des Antragsgegnersherauszufinden.
Diverse Nachweise und Glaubhaftmachungen werden vom Gericht gefordert: Einwohnermeldeamtanfragen, Anfragen bei der deutschen Botschaft in Bangkok, Erklärungen von Zeugen, Bekannten,Arbeitgebern, Vermietern etc. Auch das Gericht selbst forscht nach dem Verbleib des Antragsgegners.
Kann die Scheidung vor dem Bezirksamt in Thailand stattfinden
Eine deutsch-thailändische Ehe kann auch in Thailand geschieden werden. Zwar kann in Thailand die Ehescheidung vor einem Bezirksamt ausgesprochen werden, wenn beide Eheleute die Ehescheidungwollen und aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind. Diese Ehescheidung findet allerdings in Deutschland keine Anerkennung, so dass eine erneute Durchführung des Ehescheidungsverfahrens in Deutschland erforderlich wird. Anerkennungsfähig sind dagegen die gerichtlichen Ehescheidungen in Thailand. Zuständig für die Anerkennung ist die Landesjustizverwaltung; in Berlin dieSenatsverwaltung für Justiz.
Richtet sich die Scheidung nach deutschem oder nach thailändischem Recht
Entscheidet ein deutsches Gericht über die Ehescheidung, so wird das deutsche Recht dann angewandt, wenn die Parteien eine entsprechende Rechtswahl getroffen haben (in einem Ehevertrag). Ansonsten richtet sich die Ehescheidung nach deutschem Recht, wenn die Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder zuletzt gehabt haben.
Haben die Parteien dagegen in Thailand gelebt, so muss das deutsche Gericht das thailändische Recht anwenden.
Die Ehescheidung nach deutschem Recht setzt in der Regel ein Trennungsjahr voraus, nach thailändischem Recht sind einzelne Scheidungsgründe geregelt: u.a. das böswillige Verlassen des Partners,grobe Verletzung der Unterhaltspflicht etc.
Gibt es Prozesskostenhilfe für in Thailand lebende Personen
Für eine Ehescheidung in Deutschland kann jede Partei, die nach ihren Einkommens- und Vermögen sverhältnissen nicht imstande ist, die Prozesskosten zu tragen, Prozesskostenhilfe beantragen. Diesgilt auch für deutsche oder thailändische Ehepartner, die ihren Wohnsitz ausschliesslich in Thailand haben. In diesem Fall muss durch eidesstattliche Versicherung oder durch Bescheinigungen derzuständigen Gemeinde in Thailand nachgewiesen werden, dass die Person einkommens- und vermögenslos ist. Die Prozesskosten werden dann von der deutschen Staatskasse getragen. Im Übrigen richtensich die Kosten für eine Ehescheidung nach dem jeweiligen Gegenstandswert, der wiederum von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute abhängt.
Bei einer Ehescheidung in Thailand müssen die Parteien selbst die Kosten tragen.