Sek Loso kommt auf Bewährung frei

Rockmusiker erhält königliche Begnadigung und bleibt unter Aufsicht

Sek Loso signiert Gitarren beim Event „The Promise of the Man“ in Pattaya – wenige Wochen vor seiner Inhaftierung. Foto: Rüegsegger
Sek Loso signiert Gitarren beim Event „The Promise of the Man“ in Pattaya – wenige Wochen vor seiner Inhaftierung. Foto: Rüegsegger

BANGKOK: Der thailändische Rockmusiker Sek Loso wird am kommenden Mittwoch (24. Juni 2026) vorzeitig aus der Haft entlassen. Grundlage ist eine königliche Begnadigung im Rahmen des Königlichen Erlasses zur Strafminderung 2026. Nach Angaben des thailändischen Justizvollzugs bleibt der Sänger jedoch weiterhin unter Bewährungsaufsicht und muss für die verbleibende Strafdauer von einem Jahr, fünf Monaten und 21 Tagen eine elektronische Fußfessel (Electronic Monitoring, EM) tragen.

Der heute 51-jährige Musiker mit bürgerlichem Namen Seksan Sukphimai war im Mai 2025 vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, 12 Monaten und 20 Tagen ohne Bewährung verurteilt worden. Die Strafe erfolgte wegen Drogenkonsums, unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe sowie Widerstands gegen die Staatsgewalt. Noch am Tag der Urteilsverkündung wurde er in das Gefängnis Min Buri überstellt.

Festnahme endete mit Großeinsatz

Der Fall geht auf einen Vorfall vom 31. Dezember 2017 zurück. Damals wollten Polizeibeamte einen Haftbefehl vollstrecken, der im Zusammenhang mit einem früheren Waffendelikt erlassen worden war. Bei der versuchten Festnahme in seinem Haus soll Sek Loso den Beamten mit einer Schusswaffe gedroht haben. Erst ein Spezialeinsatzkommando konnte ihn überwältigen und festnehmen.

Das endgültige Strafmaß setzte sich aus mehreren Verfahren zusammen. Bereits 2018 war Sek Loso in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. In die Entscheidung floss auch eine frühere Verurteilung wegen körperlicher Gewalt gegen seine damalige Ehepartnerin ein. Die Berufungsinstanz nahm später geringfügige Änderungen vor, bevor der Oberste Gerichtshof das Verfahren abschließend entschied und die Haftstrafe auf 2 Jahre, 12 Monate und 20 Tage festlegte.

Psychische Störung nicht anerkannt

Eine Bewährung lehnten die Richter ausdrücklich ab. Zur Begründung verwiesen sie darauf, dass der Musiker trotz einer bereits laufenden Strafaussetzung erneut gegen das Gesetz verstoßen habe. Auch das Vorbringen der Verteidigung, Sek Loso habe sich aufgrund einer bipolaren Störung in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, überzeugte das Gericht nicht. Nach Auffassung der Richter war er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig und sich seines Handelns bewusst.

Trotz seiner juristischen Probleme blieb Sek Loso eine der bekanntesten Persönlichkeiten der thailändischen Rockszene. Noch wenige Wochen vor seiner Inhaftierung stand er auf der Bühne. Beim Event „The Promise of the Man“ in Pattaya trat er vor zahlreichen Fans auf. Das Konzert wurde in sozialen Netzwerken vielfach geteilt und gehörte zu seinen letzten öffentlichen Auftritten vor dem Haftantritt.

Begnadigung mit strengen Auflagen

Mit der nun gewährten königlichen Begnadigung endet seine Haftzeit deutlich früher als ursprünglich vorgesehen. Die verbleibende Reststrafe wird jedoch unter Auflagen vollstreckt. Während der kommenden 17 Monate steht der Musiker unter Bewährungsaufsicht und wird durch eine elektronische Fußfessel überwacht. Erst nach Ablauf dieser Frist gilt die Strafe als vollständig verbüßt.

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