BANGKOK: Wie aus Regierungskreisen bekannt wurde haben Flugreisende, die ihren „Thailand Pass“ vor März erhalten haben und das Königreich ab dem 1. März 2022 besuchen, Anspruch auf eine Befreiung vom bisher noch obligatorischen 2. RT-PCR-Test und die 2. Übernachtung in einem SHA++-Hotel zum Warten auf das Testergebnis am 5. Tag der Reise.
Das bedeutet: Personen, die ihren Thailand Pass vor dem 1. März erhalten haben und ab dem 1. März nach Thailand fliegen, haben Anspruch auf die Kostenrückerstattung für den 2. RT-PCR-Test (5. Tag) und die 2. Übernachtung in einem SHA++-Hotel), da die Anforderung gestrichen und durch einen Selbsttest (ATK) am 5. Tag der Reise ersetzt wurden.
Wichtig: Die Gesetzesänderung betreffend der Befreiung und Kostenrückerstattung der Kosten für den 2. RT-PCR-Test und die 2. SHA++-Übernachtung am 5. Tag der Reise für Personen, die ihren Thailand Pass vor März erhalten haben und ab dem 1. März nach Thailand reisen, muss erst noch im Gesetzesanzeiger der thailändischen Regierung – „Royal Gazette“ – veröffentlicht werden, damit sie in Kraft tritt.
Die Lockerung der Anforderungen für das „Test & Go“-Modell tritt am 1. März 2022 in Kraft. Die neuen Voraussetzungen sind:
- Vollständige Covid-19-Impfung
- Covid-19-Negativattest (nicht älter als 72 Stunden vor Reisebeginn)
- Buchung für 1 RT-PCR-Test bei der Ankunft in Thailand (Tag 1)
- Buchung für 1 Nacht in einem SHA++-Hotel zum Warten auf das Testergebnis (Tag 1)
- Krankenversicherung mit Deckungssumme von mind. 20.000 US-Dollar (inkl. Covid-19-Behandlung)
letzter Kommentar meinerseits hier jetzt, dann werde ich diesen alten Thread nicht mehr aufsuchen.