Neue Regeln zum Krankenschutz für Langzeitausländer

Foto: Fotolia.com
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BANGKOK: Das Kabinett hat am Dienstag grundsätzlich neuen Regeln für eine Krankenversicherung für Langzeitausländer unter dem Non-Immigrant O-A-Visum zugestimmt. Eine O-A-Aufenthaltsgenehmigung kann nur im Ausland bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat beantragt werden.

Die alten Regeln verlangten den Abschluss einer thailändischen Krankenversicherung über die Website Longstay.tgia.org. Die neuen Regeln bieten einen Rettungsanker für über 70 Jahre alte Ausländer, die in Thailand keine Versicherung abschließen können und daher Gefahr laufen, dass ihre Anträge auf Verlängerung des Visums abgelehnt werden.

Die neuen Regeln nach einem Bericht der „Nation“:

1. Der erste Visumsantrag muss eine Krankenversicherung oder staatliche Sozialhilfe mit einer Mindestdeckung von 100.000 US-Dollar oder 3 Millionen Baht für medizinische Kosten und die Behandlung von Covid-19 beinhalten.

2. Bei Anträgen auf Aufenthaltsverlängerung kann eine Krankenversicherung aus dem Ausland oder staatliche Fürsorge aus dem Ausland genutzt werden. Dies muss von einer zuständigen Regierungsbehörde, wie einer ausländischen Botschaft in Thailand oder dem Außenministerium des Landes, bestätigt werden.

3. Wenn einem Versicherer die Deckung aufgrund von Gesundheitsrisiken verweigert wird, müssen Visumantragsteller zusätzliche Dokumente einreichen, einschließlich des Ablehnungsschreibens, sowie Sicherheiten, Kautionen und andere Krankenversicherungen in Höhe von mindestens 3 Millionen Baht.

Das Kabinett beauftragte die Immigration, die Regeln und Bedingungen für die Beantragung von Kurzzeitvisa zu verbessern, während das Außenministerium mit der Verbesserung der Richtlinien für O-A-Visumsanträge beauftragt wurde.

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Siegrun Roman 29.06.21 20:29
entfällt damit der ambulante Bereich einer KV?
Ich war vor vielen Jahren mit einem O-A Visum eingereist und hatte eine hochwertige Krankenversicherung für eine stationäre Behandlung. Wegen der Verlängerung des Aufenthalts benötigte ich letztes Jahr aber eine andere Versicherung, die einen ambulanten Teil über mindestens 40.000 THB beinhaltete. Da ich für den stationären Bereich eine hohe Absicherung wählte, ist dementsprechend auch der ambulante Teil sehr teuer, da es sich um ein Paket handelt und dieses nicht zu trennen ist. Ich suche äußerst selten einen Arzt auf, deshalb ist der ambulante Teil für mich sinnlos und kostet ziemlich viel Geld. In den neuen Regeln steht nun nichts mehr aufgeführt, dass ein ambulanter Bereich erforderlich ist. Bei der geforderten Deckung über 3 Millionen THB liege ich um ein vielfaches höher. Entfällt damit der geforderte ambulante Teil?
Michael Krispin 25.06.21 04:55
@Jom 18.06.21 12:10
Kann es sein sein dass Du hier NON-O und NON-O-A verwechselst?
Ich brauchte jedenfalls fuer mein NON-O bisher keinen Visa Run machen.
NON-O bekommt man nur wenn man es in Thailand beantragt, man also schon im Land ist
NON-O-A bekommt man nur auf einer Thai Botschaft, also im Ausland (A steht wohl fuer abroad?)
Ueber Sinn oder Unsinn brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten.
Wir sind einfach zu dumm um die Logik im Paralleluniversum zu verstehen.
Heinz Abel 18.06.21 10:00
3 Mio. auf dem Festgeldkonto
@ Mike. Ich bin nicht rassistisch, aber für viele Deutsche geht das nicht. 3,0 Mio auf dem Festgeld für Khs, + 0,8 Mio für das Visa, + x TSD Bath für das Leben. Die deutschen Renten sind erheblich niedriger als die schweizer Rente. Und dt. Renten deutlich über 70.000 Bath (für Leben und Versicherungsbeiträge) sind ebenfalls selten.
Jom 17.06.21 20:30
Immigration O Ton bezüglich O-A Visa (Stand Juni)
Personen mit einem O-A Visa und einer Krankenversicherung in der geforderten Deckungssumme, "jedoch ohne" die von der Immigration akzeptierten Versicherungen erhalten in diesem Jahr keine Visa Verlängerung mehr. Es werden momentan zwei Alternativen angeboten:
1. Nachträglicher Abschluss einer in Thailand zugelassenen Krankenversicherungen. Aufnahme aber
spätestens bis zum 75 Jahre Lebensalter, Gesundheitstest erforderlich, ca. 15.000 THB und
Vorerkrankungen werden generell ausgeschlossen.
2. Das O-A Visa auf O Visa ändern. Dazu muss im ersten Schritt ein COVID 19 Visa beantragen werden
das einen weiteren Aufenthalt für 90 Tage in Thailand garantiert, Kostenpunkt 1.900 THB. Vom
deutschen Konsulat muss zusätzlich eine Nichtausreise wegen COVID 19 bestätigen werden.
(separates Dokument).
Es ist davon auszugehen das auch ein weiteres Corona Visa beantragt werden kann. Sobald die
Grenzen wieder geöffnet werden in eines der Nachbarländer ausreisen und noch am selben Tag
wieder einreisen.(Visa Run). Mit dem Touristenvisa für 90 Tage sich dann umgehend auf der
Immigration melden und dort das O Visa (T7 Formular beantragen.

Das gibt erst einmal etwas Ruhe dann das O Visa ist (vor)erst ohne Krankenversicherung. Ob zu einem späteren Zeitpunkt auch für das O Visa noch eine Krankenversicherung verlangt ist derzeit ungeklärt. Ich hoffe man findet noch eine bessere Lösung.
Mike Dingo 17.06.21 20:00
@Michael Meier
Hier missverstehst Du etwas. Es geht um "non-O-A". Wenn man das 1 year Stay Permit basierend auf 'O-A' hat, braucht man eine KV. Wenn man diese nicht bekommt od rausgeworfen wird, gibt es jetzt die 3 Mio Variante. 'Non-O' braucht (I'm Moment) noch nichts.
Jürgen Franke 17.06.21 13:30
Dieses Angebot ist sicherlich für
Einreisende interessant, die sich vor ihrer Reise keine Gedanken über ihre gesundheitliche Zukunft gemacht haben.
Mike Dingo 17.06.21 13:30
Finde ich nicht übel. Es ändert sich doch gar nichts, wenn man die Longstay Versicherung macht / machen kann. Nur wenn man, evtl ja wg des Alters abgelehnt wird, kann man 3 Mio auf Festgeldkonto vorzeigen. Hört sich doch ganz ok an.
Jörg LOHKAMP 17.06.21 13:20
@ Gerhard - .....
mich persönlich würde ja doch interessieren ob du " gezwungen wurdest " eine THAI-Versicherung abzuschließen ? oder besser noch - über WELCHE VERSICHERUNG (aus welchem Land) - DU versichert bist, das sich doch Informationen von Allgemeinem Interesse + könnten auch ANDEREN in ähnlicher Situationen weiterhelfen.

V.G. Jörg
Ingo Kerp 17.06.21 13:20
Wenn es was zu kassieren gibt, sind Thais erfinderisch. Ist der Farang in TH oder noch nicht, schnell ist eine Idee zur Hand, um ihn abschoepfen zu koennen, falls er sich auf den Weg machen moechte. Es soll aber auch Länder mit einfacheren Visabestimmungen geben.
Rainer Stutz 17.06.21 13:20
Nun
Es liegt mir eigentlich nicht, Ergänzungen zu schreiben, aber das hier ...
@G.Meyer - für 65, bei LMG, mit Selbstbehalt, 7.700 THB p.a. (und nicht 70.000). Ohne Selbstbehalt ca. 16.000. Die Versicherungen sind extra für die Visa und aufgelistet bei der Immigration Seite
@M. Baehler Ein Non O hatte ich auch 10 Jahre lang, bis letzten Herbst, wo mir eine Einreise nach Thailand, obwohl gültiges Visa, nicht gewährt wurde. Es wurde auch nicht diskutiert in Bern, sondern es wurde gestrichen. Basta. Zudem gibt es beim O-A diese Versicherung seit ca. 2019. Ich versichere Ihnen, "bald" wird auch O betroffen sein. Vor allem wurde diese Versicherung eingeführt - und jetzt wird diese auch erweitert..... - weil Ausländer, z.B. mit Non O oder anderen Visa, meinen, sie müssen keine KV haben.
Und nicht vermischen sollte man die 40k ambulant/400k staionäre KV mit der geforderteten 3.2 Mio THB Covid versicherung !
@H. Schärer Man kann von den Versicherungen hier halten was man möchte. Es ist so, das diese 12 aufgelisteten Versicherungen Abschlüssse ermöglichen bis Alter 75 von Ausländern. Die Gültigkeit geht bis alter 99. So steht es mal drin, in den allg. Vertragsbedingungen.
Wollte hier niemand ärgern, es geht mir nur um die Klarheit.
Hans Peter Schärer 17.06.21 06:30
Rettungsanker
Die neuen Regeln bieten einen Rettungsanker für über 70 Jahre alte Ausländer?wo bitte ist da der Rettungsanker?