BANGKOK: Das Verkehrsministerium hat Fahrern von Taxis mit Taxametern die Erlaubnis erteilt, für große Gepäckstücke eine Extragebühr zu berechnen. Das gilt nicht für Rollstühle und Gehstöcke.
Nach den neuen Bestimmungen dürfen folgende Gebühren erhoben werden:
- 20 B. für jedes Gepäckstück, das in Breite, Höhe oder Länge 26 Zoll überschreitet.
- 20 B. für jedes zusätzliche Gepäckstück nach den ersten beiden.
- Nicht mehr als 100 B. pro Stück für Sportgeräte wie Golftaschen, Fahrräder, Surfbretter oder Musikinstrumente, die 50 Zoll oder mehr groß sind.
- Nicht mehr als 100 B. für Ausrüstungsgegenstände, Werkzeuge oder Geräte mit einer Größe von 50 Zoll oder mehr.
Der Taxifahrer ist verpflichtet, den Fahrgast im Voraus über die zusätzlichen Gebühren zu informieren. Für Handgepäck wie Handtasche, Computertasche, Rucksack oder persönliche Gegenstände, die der Fahrgast mit sich führt, werden keine Gebühren erhoben.