BANGKOK: Die Immigration setzt die Meldung der Aufenthaltsorte von Ausländern strenger durch.
Im Immigrationsgesetz von 1979 heißt es im Abschnitt 38: „Hausbesitzer, Haushaltsvorstände, Vermieter oder Verwalter von Hotels, die Ausländer beherbergen, müssen die örtlichen Immigrationsbüros innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers informieren."
Wie das Nachrichtenportal „Naew Na“ berichtet, gilt das auch für Ausländer, die im Haus ihrer Frau wohnen: „Wenn Sie in einem Haus wohnen, das auf den Namen Ihrer Frau läuft, und Sie nicht im Tabian Baan genannt werden, muss Ihre Frau ein TM.30-Formular einreichen, in dem angegeben ist, dass Sie in diesem Haus leben“, heißt es bei „Naew Na“. Wer das Formular nicht einreicht, muss mit einer Geldstrafe von 2.000 Baht rechnen. Das TM.30-Formular nimmt jede Immigration entgegen. Wenn es in der Provinz kein Immigrationsbüro gibt, kann das Formular bei der örtlichen Polizeistation eingereicht werden.
Ansonsten erfolgt die Benachrichtigung über den Aufenthalt von Ausländern durch Hotels, den Eigentümern von Gästehäusern, Villen, Wohnungen und Miethäusern. Wer Freunde oder Verwandte bei sich zu Hause in Thailand wohnen lässt, muss ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft eine TM.30 einreichen.