Aufenthaltsort von Ausländern umgehend melden

Foto: Naew Na
Foto: Naew Na

BANGKOK: Die Immigration setzt die Meldung der Aufenthaltsorte von Ausländern strenger durch.

Im Immigrationsgesetz von 1979 heißt es im Abschnitt 38: „Hausbesitzer, Haushaltsvorstände, Vermieter oder Verwalter von Hotels, die Ausländer beherbergen, müssen die örtlichen Immigrationsbüros innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers informieren."

Wie das Nachrichtenportal „Naew Na“ berichtet, gilt das auch für Ausländer, die im Haus ihrer Frau wohnen: „Wenn Sie in einem Haus wohnen, das auf den Namen Ihrer Frau läuft, und Sie nicht im Tabian Baan genannt werden, muss Ihre Frau ein TM.30-Formular einreichen, in dem angegeben ist, dass Sie in diesem Haus leben“, heißt es bei „Naew Na“. Wer das Formular nicht einreicht, muss mit einer Geldstrafe von 2.000 Baht rechnen. Das TM.30-Formular nimmt jede Immigration entgegen. Wenn es in der Provinz kein Immigrationsbüro gibt, kann das Formular bei der örtlichen Polizeistation eingereicht werden.

Ansonsten erfolgt die Benachrichtigung über den Aufenthalt von Ausländern durch Hotels, den Eigentümern von Gästehäusern, Villen, Wohnungen und Miethäusern. Wer Freunde oder Verwandte bei sich zu Hause in Thailand wohnen lässt, muss ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft eine TM.30 einreichen.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
Jürgen Franke 24.07.19 12:09
Herr Kluessendorfer. eine unzumutbare
Diskriminierung habe ich geschrieben. Die von Ihnen geschilderte Situation, halte ich für eine menschenunwürdige Diskriminierung. Aber auch daran kann man sich gewöhnen.
Heiner Kluessendorf 23.07.19 23:37
TM 30
Herr Obermeier, ich habe kein Interesse an einem gelben Hausbuch. Daher habe ich mich mit der Frage, ob bei Besitz dieses Dokumentes das TM 30 einzureichen ist, nicht beschäftigt.Ein anderer Kommentator hatte in Korat ein längeres Gespräch mit einer leitenden Beamtin.Danach kein TM 30 bei Rückkehr zur gemeldeten Adresse und Anmeldung nach Rückkehr aus dem Ausland, da bei Einreise eine neue Arrivalcard ausgefüllt und abgegeben wurde, zu der auch das TM 30 ergänzend auszufüllen ist. Den Kommentar kann ich leider nicht mehr finden.
Heiner Kluessendorf 23.07.19 23:37
TM 30
Herr Franke, woraus ergibt sich denn Ihrer Meinung nach die unzumutbare Situation?
Norbert Kurt Leupi 23.07.19 18:26
Bürokratie
Wäre der Titel " Weltmeister der Reglosigkeit " zu vergeben , so hätten Menschen aus dem Ressort " Bürokratie " die besten Siegeschancen ! Wenn dem Reden nicht das Handeln folgt , dann wird Reden zum " Gerede " ! Und dann folgt schon die Frage : warum ist man heutzutage gleich ein Feind , wenn man anderer Meinung ist ?
Jürgen Franke 23.07.19 18:24
Herr Kluessendorf, Ihre geschiderte
Situation halte ich für eine unzumutbare Diskriminierung.
Jürgen Franke 23.07.19 18:21
Herr Maier, bei der Vorlage einer
Bescheinigung über die Eheschließung hätte der Beamte logischerweise nicht nach einem Mietvertrag verlangt. Von der Vorlage einer Lebensbescheinigung war doch nie die Rede. Soweit zum Thema "alle Papiere" und "richtig lesen"..
Jürgen Franke 23.07.19 15:26
Möglicherweise erhalten Ausländer
bei der Einreise direkt eine kleine Karte, auf der alle erforderlichen Daten festgehalten sind. Eine andere Art Personen kenntlich zu machen. kennen sicherlich noch die älteren deutschen Bürger aus Deutschland.
Heiner Kluessendorf 23.07.19 15:16
TM 30
Da ich im Haus meiner Frau lebe und kein gelbes Hausbuch beantragt habe (das blaue Hausbuch gilt nur für im Haus wohnende thailändische Staatsbürger) muss mich meine Frau mittels TM 30 innerhalb von 24 Stunden bei der Immigration anmelden. Reise ich innerhalb Thailands und wohne bei Freunden oder im Hotel , so obliegt diesen die Meldung. Kehre ich an meine übliche Adresse zurück, so muss ich mich nicht zurückmelden.Eine Rückmeldung ist aber dann erforderlich wenn ich ein Re-Entry Visa habe und von einer Auslandsreise zurückkehre. Auch wenn man selbst nicht zur Meldung verpflichtete ist sollte man gleichwohl darauf achten, dass diese Meldung durch Dritte auch zeitgerecht erfolgt, denn es könnte ansonsten zu Problemen bei der Visaverlängerung führen.
Oliver Harms 23.07.19 04:26
tja,da war wieder etwas mit lesen und verstehen...
die Imi hatte überlegt,Armbänder zum scannen mit den jeweiligen personen bezogenen daten auszugeben.
aber nicht an jeden der nach thailand kommt,sondern nur an reisende-unabhängig von der nationalität-die mit booten und fähren unterwegs sind.
warum?ganz einfach weil sich die unglücke mit wasserfahrzeugen häuften und man so gleich heraus bekommt wer und wie viele an bord des wasserfahrzeuges waren vor dem untergang oder feuer an bord.
hören sie also einfach auf politisch gesteuerte fake news die gegen die sehr efektiv arbeitende regierung gerichtet sind zu verbreiten herr Obermeier.
Juergen Bongard 22.07.19 22:41
Viel Geschrei um Nichts,
Vielleicht haben Sie alle überlesen, dass dieses Gesetz von 1979 stammt! Also nichts Neues sondern wird hier nur einmal deailliert verdeutlicht. Als ich vor einigen Jahren in das Haus meiner Ehefrau einzog, waren wir natürlich bei der Immigration und dort haben wir das Formular ganz automatisch vorgelegt bekommen und damit war die Sache ein für allemal gegessen. Wer ist von den Kommentatoren also betroffen? Doch nur der, welcher tatsächlich Freunde aus dem Ausland beherbergt und das halte ich auch aus bestimmten Gründen für notwendig, da ansonsten sich bestimmte Personen völlig unbemerkt längere Zeit hier aufhalten könnten...
Peter 22.07.19 22:40
Unwissenheit schuetzt nicht vor dem Gesetz
Mir graut z.T. was hier wieder fuer Kommentare abgegeben werden. Und da es seit langem immer wieder dieselben Kommentatoren sind, muss ich davon ausgehen, dass sie augenscheinlich seit Ankunft einfach sinnlos in den Tag hinein leben.
Jeder Farang, der im Hause seiner Frau wohnt (offiziell), kann und sollte sich in derer blauem Hausbuch eintragen. Sie melden sich ja bei der jaehrlichen Verlaengerung an und bestaetigen das alle 90 Tage. Also braucht es nichts zusaetzliches. Das Gleiche gilt mit dem gelben Hausbuch.
Zum TM30 muessen keine (!) weiteren Unterlagen und Kopien eingereicht werden. Nicht nur lesen, sondern auch verstehen waere hier von Vorteil.
Wenn Touristen auf Rundreise sind, werden sie vom jeweiligen Hotel, oder Tourveranstalter gemeldet. (Herrgott lass es Hirn regnen).
Eine Anmeldung fuer eine Nacht im Haus des Freundes muss theoretisch gemeldet werden. Da man dies aber innert 24 Std tun muss, interessiert das in der Praxis die Immi auch gar nicht, da der Gast ja dann schon im Flieger sitzt.
Und zu guter letzt, ueberlegt doch einfach einmal, warum dies verlangt wird. Dann wuerde das Geschrei entweder verstummen, oder man sollte das Maul nicht mehr aufreissen, wenn z.B. sogar in Deutschland gemeldete und gesuchte Terroristen monatelang frei rumreissen koennen und am Ende viele Deutsche toeten und verletzen koennen.


Jürgen Franke 22.07.19 19:56
Herr Maier, der Beamte hat völlig korrekt
gehandelt, da davon auszugehen ist, dass Sie den Nachweis nicht erbracht haben, verheiratet zu sein. Denn das geht aus Ihrem Kommentar nicht hervor. Aus diesem Grund ist ein Mietvertrag erforderlich, denn Hausbesitzer können Sie bekanntlich nicht sein. Sofern in Ihrem Paß ein permanenter Wohnsitz bestätigt ist, benötigen Sie keinen Mietvertrag als Vorlage mehr. Zum Thema Lebensbescheinigung: Jede Bank bestätigt Ihnen, dass Sie noch leben. Lebensbestätigungen erhält man auch auf Polizeistationen, sofern die der englischen Sprache mächtig sind, und unterschreiben, was man ihnen vorlegt.
Thomas Thoenes 22.07.19 16:22
@Hans Peter Maier
die von dir geschilderte Situation kennt wohl jeder von uns der schon länger hier ist. 555 hatte letztens wieder mal dasselbe bei der DBD. Musste für den Steuerberater ein Formular dort abgeben zwecks Verifizierung. Plötzlich war der Firmenstempel nicht ok. ??? Was soll da nicht ok sein? Das wäre nicht der original Stempel mit dem die Firma damals gegründet wurde. Den haben wir geändert und nutzen diesen neuen seit ca. 8 Monaten, auch bereits hier bei ihnen in verschiedenen Formularen. Ja geht aber nicht muss der Originalstempel sein. Also darf ich meinen Firmenstempel in Thailand nicht ändern? Wüsste sie nicht kann mir nur sagen brauch den Originalstempel. War mir dann zu blöd, bin nächsten Tag nochmal hin, anderer Schalter, selber Stempel - keine Probleme. So sind sie halt hier. Jeder Beamte hat seine eigene Vorstellung der Vorschriften. Welche stimmen weiß glaub ich niemand.
Werner Schilling 22.07.19 16:18
Danke fuer die Info ...
... (von Hans Peter Maier, plus den Artikel) ... Hier eine Info von mir (Lebe in Chonburi).

Betrifft die Lebensbescheinigung (Stempel). Erster Schritt (Vergleichbar mit "Grundstuecksamt?" in D., habe hier auch mein gelbes Hausbuch erhalten) Office anrufen. Bestaetigung, ja stempeln wir ab. 2-ter Schritt vorsprechen. Habe einen Nebenstempel plus ein zusaetzliches Formular (was meine pers. Anwesenheit bestaetigte erhalten) bekommen und wurde zum naechsten Office (vergleichbar mit "Meldeamt" in D., dort war ich noch nie) weitergeschickt. 3-ter Schritt ... in diesem Office habe ich dann endlich den Stempel auf meiner Lebensbescheinigung, von der deutschen Rentenkasse postalisch zugeschickt, erhalten und den "Wisch" nach Deutschland zurueckgesandt.
Glueck gehabt (da keine Kosten, nur Zeit aufwendig) aber mein Freund (auch verheiratet seit 10 J., lebend in Chaiyaphum) ging einfach in die Klinik (Chatturat) wo er seine letzte Star-OP hatte. Erhielt zwar den Stempel aber erst nach dem er ein Uebersetzung (in Thai-Letter, kosten 1500THB) der deutschen (3 sprachigen) Lebensbescheinigung mit vorlegte.

... an alle Expaten bitte teilt euere pers. Erfahrungen mit, da in Thailand jede Province (Person) andere Vorstellungen (was fuer Unterlagen werden benoetigt) hat. Jede Info kann nuetzlich sein und Zeit oder Geld sparen.
Auch obiger Artikel war fuer mich hilfreich, da mein Sohn jedes Jahr 4-6 Wochen bei mir seinen Urlaub verbringt. Jetzt bin ich wenigstens vorgewarnt.
Ingo Kerp 22.07.19 12:10
Es noetigt einem Farang schon gehoerigen Respekt ab wenn man bedenkt, wieviel Tonnen Formulare und Millionen von Paßfotos die thail. Behoerden jeden Tag akribisch bearbeiten.
Thomas Thoenes 22.07.19 10:41
Wenn von den 40 MIO Touristen
die Hälfte sagen wir mal 3 Wochen Urlaub also 20 Übernachtungen als Rundreise mit täglich wechselndem Aufenthalt unternehmen würden, wäre doch mal spaßig. Zu dem TM30 kommen noch 5 Kopien. ID card Hausbesitzer, Hausbuch, Pass, Einreisestempel und TM6. Da das TM30 aus 2 Blättern besteht haben wir pro Kopf 7 Blätter DIN A4 mit jeweils 5 g Gewicht. Das macht 140.000.000 Blatt Papier oder anders ausgedrückt 700 Tonnen Papier TÄGLICH und während des gesamten Urlaubs 14.000 Tonnen Papier. Das nenn ich mal rettet die Bäume. 555 Als das Gesetz 1979 auf den Weg geschickt wurde, hatte Thailand wie viel Touristen? Man sollte das Gesetz also mal zeitgemäß anpassen.
Thomas Thoenes 21.07.19 20:20
Und wenn du denkst es geht
nicht mehr kommt von irgendwo einer her und setzt noch einen drauf oder so ähnlich. 555