BANGKOK: Das thailändische Finanzministerium erwägt eine Anpassung des Revenue Codes, um das Prinzip der weltweiten Einkommensbesteuerung zu etablieren. Dies würde bedeuten, dass Personen, die mindestens 180 Tage in Thailand leben, unabhängig davon, ob kontinuierlich oder nicht, Steuern auf im Ausland erzieltes Einkommen zahlen müssen, auch wenn dieses Einkommen nicht nach Thailand gebracht wird.
Die aktuelle Besteuerungspraxis
Nach dem aktuellen thailändischen Revenue Code, dem primären Gesetz zur Steuererhebung, basiert die Besteuerung auf zwei Grundprinzipien:
1. Quellenprinzip: Einkommen, das innerhalb Thailands generiert wird, unterliegt der Besteuerung, unabhängig davon, ob es aus Beschäftigung, Tätigkeiten oder Vermögen in Thailand stammt.
2. Residenzprinzip: Personen, die sich mindestens 180 Tage im Steuerjahr in Thailand aufhalten, werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert.
Kriterien für die Besteuerung ausländischen Einkommens
Nicht jedes ausländische Einkommen ist steuerpflichtig. Es muss folgenden Kriterien entsprechen:
1. Der Aufenthalt in Thailand beträgt insgesamt mindestens 180 Tage pro Steuerjahr.
2. Das Einkommen muss aus dem Ausland stammen.
3. Das Einkommen muss nach Thailand gebracht werden. Nach Section 41 des Revenue Codes ist das Einkommen steuerpflichtig, wenn es im selben Jahr nach Thailand transferiert wird, in dem es verdient wurde.
Neue Bedingungen ab 2024
Die Gesetzesänderung, die ab 2024 in Kraft treten soll, sieht vor, dass ausländisches Einkommen unabhängig vom Überweisungsjahr besteuert wird. Der progressive Steuersatz reicht von 5 bis 35 Prozent. Ausnahmen bleiben für Einkommen, das vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde und erst nachträglich nach Thailand transferiert wird, weiterhin steuerfrei.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die weltweite Einkommensregel könnte zu einer Doppelbesteuerung führen, da das Einkommen zuerst im Ausland und dann in Thailand besteuert wird. Thailand hat jedoch 61 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die solche Situationen adressieren und mögliche Steuernachzahlungen in Thailand auf die Differenz reduzieren, falls bereits Steuern im Ausland entrichtet wurden.
Informationsaustausch zur Steuerfestsetzung
Um die Steueransprüche effektiv durchzusetzen, setzt Thailand auf internationale Abkommen zum Informationsaustausch. Im letzten Jahr wurde ein königlicher Erlass verabschiedet, der den Austausch von Finanzkontoinformationen unter der Multilateralen Kompetenzbehördenvereinbarung über den Automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vorschreibt.
Die vorgeschlagene Änderung des thailändischen Steuersystems folgt globalen Trends und stellt sicher, dass alle, die in Thailand leben und arbeiten, ihren fairen Anteil beitragen, ungeachtet der geografischen Herkunft ihres Einkommens.
Eine vollständige Berücksichtigung meines steuerfreien Anteils gibt es nicht! Stattdessen wird ein Pauschalbetrag von 50 % auf die gesetzliche Altersrente angerechnet, der aber max. 100.000 THB beträgt! Durch den viel zu niedrigen maximalen Pauschbetrag kommt es bei mir und wohl den meisten deutschen Rentnern zu einer erheblichen Doppelbesteuerung. Wie bekommt man das Problem gelöst? Folgende Lösungen sind naheliegend: 1. Den Pauschbetrag für Ausländer nicht auf einen Höchstbetrag von 100.000 THB zu deckeln. 2. Den Pauschbetrag für Ausländer vervielfachen z.B. von 100.000 THB auf mindestens 300.000 THB, was für viele die Doppelbesteuerung zwar nicht vermeidet aber deutlich mildert. 3. Am gerechtesten wäre eine diplomatische Note, also ein Zusatzprotokoll zum DBA, dass den bereits in Deutschland besteuerten Anteil der gesetzlichen Rente in Thailand vollständig berücksichtigt. Dazu sollten die deutschen Finanzämter verpflichtet werden ein englischsprachiges Dokument zu erstellen, dass den individuellen lebenslangen prozentualen Anteil der bereits in Deutschland versteuerten Rente und somit den steuerfreien Anteil dokumentiert.