Inlandstourismus verfehlt Einnahmeziel

Foto: epa-efe/Rungroj Yongrit
Foto: epa-efe/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Die thailändische Tourismusbehörde (TAT) steht vor einer Herausforderung, da die Ausgaben für den Inlandstourismus das von der Regierung gesetzte ambitionierte Ziel von 1,2 Billionen Baht voraussichtlich nicht erreichen werden. Die einheimischen Touristen sind angesichts der unsicheren Wirtschaftslage und steigender Reisekosten zurückhaltend.

Somradee Chitchong, stellvertretende Gouverneurin für Inlandsmarketing bei der TAT, äußerte sich dennoch optimistisch über die Anzahl der Inlandsreisen. Sie erwartet, dass in diesem Jahr 210 Millionen solcher Reisen unternommen werden, was das ursprüngliche Ziel von 200 Millionen übertrifft. Die wirtschaftlichen Probleme des Landes, die bereits die erste Jahreshälfte prägten, dürften jedoch auch in der zweiten Hälfte anhalten, wodurch das erhöhte Ziel von 1,2 Billionen Baht schwer zu erreichen sei.

Der Minister für Tourismus und Sport, Sermsak Pongpanit, gab zu, dass die nächsten sechs Monate entscheidend sein werden, um die prognostizierten Einnahmen von 3,5 Billionen Baht zu sichern, eine Revision der ursprünglich geschätzten 3 Billionen Baht.

Die Zurückhaltung der Inlandstouristen beim Einkaufen, einer der Hauptausgabenposten während Reisen, trägt ebenfalls zu den finanziellen Herausforderungen bei. Viele bevorzugen es, Produkte zunächst in Geschäften zu sehen und sie dann später online zu kaufen, was zu einer Verzögerung der Ausgaben führt.

Die höheren Flugpreise haben zudem dazu geführt, dass Reisende während ihres Aufenthalts weniger ausgeben, da ein größerer Teil ihres Budgets für die Anreise benötigt wird. „Obwohl die Menschen weiterhin reisen, müssen sie sparsamer sein, da ihr Budget nicht ausreicht, um mehr für Reisekosten auszugeben“, erklärt Somradee.

Negative Wirtschaftsnachrichten und ein schwächelnder Aktienmarkt haben auch diejenigen beeinflusst, die nicht direkt von der Wirtschaftskrise betroffen sind, und sie dazu veranlasst, weniger für Reisen auszugeben. Wohlhabendere Reisende zieht es derweil in Länder mit schwächeren Währungen, wie Japan.

Um die Einnahmen in der Nebensaison zu steigern, unterstützt die TAT die diesjährige „Thai Teaw Thai Fair“ vom 27. bis 30. Juni 2024, mit dem Ziel, während der Veranstaltung mindestens 200 Millionen Baht aus Transaktionen zu generieren.

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Rudolf Lippert 30.06.24 16:10
Herr Flügge
Sie haben Recht. Es ist extrem schwierig gute/richtige Informationen zu bekommen. Auch haben Kanzleien widersprüchliche Auffassungen. Vermutlich spiegelt dies auch die Lebensrealität wider.
Lässt man Ü 40 kthb liegen hat man eine definitive Aussage. Nur eben: fragt man in einer anderen Kanzlei, zahlt man auch und erhält eine abweichende AW.
Ich meine dass das Wort "alleinig oder ausschliesslich" das klar regelt. Nur eben las ich es in einem DBA eines anderen Landes als CH oder DE.
Die Frage ist ja dann: werden Sie (sofern es Sie betrifft) vor dem letzten Märztag 2025 Ihre deutsche Rente in Ihrer TH Steuererklärung angeben weil Sie davon ausgehen dass hierzulande alles korrekt laufen wird, oder geben Sie sie nicht an, weil sie ohnehin für TH steuerunrelevant ist?

Horst Flügge 30.06.24 13:12
Rudolf Lippert
Ihre Ansicht kann so nicht richtig sein. Z.B. Das Besteuerungsrecht für staatliche Renten liegt bei Thailand, darum wird die Rente in der BRD nicht versteuert. Richtig ist , daß wenn eine Steuer z.B. In Thailand höher ist als in der BRD , kann die Differenz verlangt werden. Aber das Besteuerungsrecht
muss dann auch bei Thailand liegen. In den DBA's ist genau geregelt, welches Einkommen in welchem Land zu versteuern ist.
Abschließend, ein Problem ist, daß die Angaben im Internet von verschiedenen Fachleuten nicht immer gleich sind.
Rudolf Lippert 29.06.24 14:30
Herr Flügge
In dem geschilderten Fall und in Ihren Fällen kommt es zu keiner doppelten Besteuerung. CH oder DE holt sich die Steuern gemäss deren Steuerrecht. Dies wird in TH freigestellt. Jedoch die Differenz zu einer ordentlichen Besteuerung gemäss TH Recht, holt sich TH.

Das ist auch bei staatlichen Renten so. Nur bei den staatlichen Renten. Zahlen Sie z.B. 15% in DE holt sich TH die Differenz zu seinen Steuersätzen. Das ist keine doppelte Besteuerung gem. Abkommen, da die im anderen Land gez. Steuern abgezogen werden. Das a l l e I n I g e Steuerrecht ist etwas anderes, vielleicht meinen Sie dieses. Habe ich in den DBA s in diesem Zusammenhang aber nichts von gelesen.

Die Vermeidung einer doppelten Besteuerung ist bei den DBAs Beifang. Ein DBA sichert den jeweiligen Vertragsländern die Steuerpfründe. Es ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten. N I c h t zwischen einem Steuerpflichtigen und einem Land.

Ich habe gesehen, dass einige Leute im Internet Ihre Auffassung vertreten. Habe meine Auffassung bei einem guten Steueranwalt für internationales Steuerrecht gefunden.

Ich bin k e I n Steuerberater und kommentiere nach bestem Wissen und Gewissen.
Vielleicht wäre das ein Kompromiss für TH, dass mit einer Besteuerung im anderen Land alles abgegolten wäre?
Bei einer weltweiten Besteuerung und durch die Mitgliedschaft im Club kann TH w e l t w e i t a l l e s besteuern und uns weltweit scannen, sofern es sich um Clubmitgliedsländer handelt.
Horst Flügge 29.06.24 12:40
Lippert
Ich kenne nicht das DAB mit der Schweiz. Aber in der BRD liegt das Besteuerungsrecht an Mieteinnahmen deutscher Immobilien
Bei der BRD, auf diese Einnahmen hat Thailand kein Besteuerungsrecht. Das Gleiche gilt für viele Betriebs u. Privatrenten, hat die BRD das Besteuerungsrecht, sind diese Einnahmen nicht in Thailand noch einmal zu versteuern. Vielleicht sollten Sie das DAB mit der Schweiz durchlesen, durch diese Abkommen soll ja eine doppelte Versteuerung vermieden werden.
Harald Jörg Morun 29.06.24 12:33
Aufgaben einer Experten Gruppe 555
Statt am Jahresende Bilanz zu ziehen, scheint es als haben leute nichts Anderes zu tun, ausser voreilig mit milliardeneinnahmen zu kalkulieren. Kommt es anders wird schnell nach Steuern gerufen....um die Fehlplanung auszugleichen 555
michael von wob 29.06.24 11:50
@ R.Lippert
Alles gut. Ich gucke echt nur durch die Rentnerbrille 555. Ich sach nur, immer mit der Ruhe .
Rudolf Lippert 29.06.24 09:50
Michael von wob
Ja gut, kann man ja derzeit nachrechnen. OK dann sind es nur vielleicht 30% plus die unterstellt gewerblichen 12,5 % . Das Problem liegt eher darin, dass TH sein Steuerrecht jederzeit ändern kann. Was tut man wenn einem bei einem privaten Haus eine gewerbliche Vermietung unterstellt wird? Oder dann 20 oder mehr % Vermietungssteuer für im Ausland eingenommene Mieten oben drauf gekippt werden? Und und und.
Wer will sich mit seinem weltweitem Einkommen der Steuer-Akrobatik eines Schwellenlandes unterwerfen?
Rückwirkende Steuer, aber man ist nicht in der Lage Ende Juni (180 Tages Frist) das zu spezifizieren?!
Das ist doch alles viel zu unübersichtlich und zu heiss gestrickt für einen in CH oder D A beschränkt Steuerpflichtigen.

Wer per Internet globales EK hat, nutzt ohnehin z.B. eine US LLC. Zum Teil ohne Buchführungs Pflicht und rel. Anonym.
TH versucht verzweifelt Steuersubstrat zu generieren, haut dabei all denen, die hier vieles unterstützen und für ihre Verhältnisse viel Kapital bereits investiert haben, mit der Faust ins Gesicht. Und.. meint auch noch, dass das so okay sei.
michael von wob 29.06.24 08:10
@ R.Lippert
Eins ist falsch. Wenn man über 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand lebt, hat Thailand Vorrecht uns zu besteuern ! Um 35% Steuern zu bezahlen, muß man mind. 2 Mio ฿ Einkommen bzw. Rente haben. Ich glaube nicht an Absicht, sondern wie üblich Planlosigkeit.
Rudolf Lippert 29.06.24 07:00
Beat Sigrist
Das sehe ich sehr ähnlich. Viele Ungeschicklichkeiten, auch dass man 180 Tage vergehen lässt ohne für Klarheit zu sorgen. So sind dann schon viele Katzen im Sack. Ein Schelm wer Absicht dabei sieht.

Warum soll man z.b seine Mieteinnahmen in CH in TH versteuern? DBA: das Besteuerungsrecht liegt bei CH. Das tut es auch. Nur eben nicht das alleinige. In CH sind die Steuern sehr moderat. Thailand will den individuellen Steuersatz bis zu 35%. Durch das DBA gehen die moderaten Steuern ab, aber die sind ja bereits gezahlt, und die Differenz an Steuern fällt an.
Wer nur diese Einkünfte hat und davon lebt, zahlt zuviel, weil die Mieten sehr hoch sind. Sagen wir 100.000 Baht/Monat. Macht 1,20 Mio Baht pro Jahr. Da helfen die Freibeträge und die Staffelung auch nicht viel. So landet man bei 30%.
Unterstellt TH eine gewerbliche Vermietung kommen nochmals 12,5 % auf den Bruttoumsatz dazu.
+/- 40%. Von dem Rest zu leben ist dann sehr schwer. U.u. reicht das dann nicht einmal mehr fürs Visum... So bleibt einem nur U180 Tage Thailand und die restliche Zeit reisen oder in einem Land mit echter Territorial Besteuerung zu verbringen. Was die Menschen auch tun werden. Sollte das Rentnervisum durch Innehaben automatisch auch bei U180 Tagen Wohnsitz und weltweite Steuerpflicht auslösen, bleiben dann nur Touri und/oder andere Visa, oder visafreie Einreise.
Kradi 28.06.24 13:50
Kann mich meinen Vor"Schreibern" nur anschliessen. Viele Expats müssen sparen - dh. Geld, welches bisher in thailändische Familien, Dienstleistungen und Investitionen geflossen ist, fehlt. Über soviel "Weitsicht" der Verantwortlichen kann man sich nur wundern - und das ist erst der Anfang.
Jörg Obermeier 28.06.24 13:40
Es ist doch nicht so, dass der Tourismus einen markanten Einbruch erlebt hätte. Vielmehr wurden oder werden nur die durch die Decke erträumten "Wünsch-Dir-Was-Zahlen" nicht erreicht.
Ingo Kerp 28.06.24 13:20
Die thailändische "Monokultur" Tourismus ist bei weitem nicht mehr das, was man sich davon erträumte, erhoffte und prognostizierte. Egal ob in- oder ausländische Touris, der Kurs ist restlos eingebrochen, wenn man die Zahlen sieht. Wenn sich die neue Steuergesetzgebung durchsetzt, wird das Ziel der Inlandsreisen grandios unterboten.
Beat Sigrist 28.06.24 13:00
Man darf nicht vergessen,
dass viele Rentner bereits am Umdenken sind und ebenfalls TH leider verlassen müssen, um Ihre Renten in einem anderen Land zu investieren. Auch Rentner mit Ihren Thai-Familien hier reisen viel im Land umher, dies wird ebenfalls wegfallen wegen der neuen Versteuerung der Renten. Die Regierung sollte nicht zu lange warten, diese Fehlentscheidung wieder zu korrigieren. Der Gipfel der Unvernunft ist, dass Einnahmen von Residenten oder Rentner im eigenen Heimatland auch noch zusätzlich hier in TH versteuert werden muss, auch wenn dieses Geld gar nicht nach TH importiert wird. Solche Entscheidungen können nur von einem ratlosen Politiker getroffen werden, welcher total den Überblick über die Staatsfinanzen verloren hat. Dieser Politiker sollte sich mal fragen, warum seit ein paar Wochen Condos zum Verkauf in TH angeboten werden, mit einem Discount von bis zu 1 Million THB. Auch der sehr grosse Wertverlust der TH Währung kommt nicht ohne Grund und wird seinen Weg weiter nach unten fortsetzen.
Dirk 28.06.24 12:30
Oh, das hat sogar die Inlandsreisenglaskugel eine Mattscheibe....verständlich, wenn das Geld nicht mehr so locker sitzt