Todesstrafe für Ex-Minister bestätigt

Foto: The Nation
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BANGKOK: Der Oberste Gerichtshof Thailands hat am Donnerstag (27. Juni 2024) das Todesurteil gegen den ehemaligen stellvertretenden Handelsminister Banyin Tangpakorn bestätigt. Dieser wurde bereits von den vorherigen Instanzen, dem Straf- und Berufungsgericht, wegen der vorsätzlichen Ermordung des Bauunternehmers Chuwong Saetung im Jahr 2015 schuldig gesprochen.

Der Fall nahm seinen Ursprung am 26. Juni 2015, als Banyin der Polizei meldete, er sei mit seinem Auto auf der Chalerm Phrakiart Road in Bangkok gegen einen Baum gefahren, wobei sein Beifahrer Chuwong getötet wurde. Die Familie des Opfers zweifelte jedoch an dieser Darstellung und veranlasste weitere Untersuchungen. Die Ermittlungen ergaben, dass Banyin den Geschäftsmann im benachbarten Bezirk Bang Pli ermordet hatte, bevor er dessen Leiche zum Unfallort fuhr und einen Verkehrsunfall inszenierte.

Die Situation verdächtigte sich zusätzlich, als bekannt wurde, dass Banyin zwei Stunden benötigte, um von einem Golfplatz in Samut Prakan, wo er sich zuvor aufgehalten hatte, zum Unfallort zu gelangen. Die Überprüfung von Chuwongs Finanzangelegenheiten offenbarte kurz darauf Transaktionen, bei denen zehn Tage vor seinem vermeintlichen Unfalltod Aktien im Wert von 38 Millionen Baht auf mysteriöse Weise übertragen wurden.

Das Strafgericht verurteilte Banyin und seine Komplizen am 20. Januar 2021 zum Tode, da sie Chuwong ermordet und den Unfall vorgetäuscht hatten, um sich sein Vermögen anzueignen. Trotz Berufung, die am 25. August 2022 vom Berufungsgericht abgewiesen wurde, bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof das Todesurteil.

Interessanterweise ist dies nicht das einzige Verbrechen, für das Banyin zur Verantwortung gezogen wird. Er wurde ebenfalls für den Mord am Bruder von Richterin Panida Sakunprasert, Veeracai Sakuntaprasert, zum Tode verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Februar 2020, und es wird vermutet, dass Banyin damit Druck auf Richterin Panida ausüben wollte, die zu diesem Zeitpunkt mit einem Aktienbetrugsfall gegen ihn befasst war. Ihr Bruder wurde entführt und sein misshandelter Leichnam später in einem Fluss gefunden.

Der Anwalt der Familie Chuwong, Anek Khamchum, äußerte sich zufrieden über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die den langen Rechtskampf der Familie zu einem Abschluss bringt.

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michael von wob 29.06.24 12:43
@ Stefan
Ich bin auch eigentlich gegen die Todesstrafe, aber bei Kindermörder und Vergewaltiger bin ich dafür. Aber nur wenn es 100% feststeht !
Stefan Maiwald 29.06.24 12:34
@Harald N
Dem möchte ich widersprechen. Kein Mensch hat das Recht, ein von Gott gegebenes Leben zu beenden. Weder der Täter, noch das Gericht. Und wer sein Leben verwirkt hat, bestimmen gsd nicht Sie. Das Prinzip aller Weltreligionen, sei es Christentum, Islam, Judentum oder Buddhismus ist das Prinzip der Nächstenliebe und Vergebung. Von daher denke ich auch nicht, dass das Urteil vollstreckt wird.
Thomas Sylten 28.06.24 23:20
@Harald N. + Hartmut W.
Die wenigsten Menschen sind aus Gerechtigkeitsgefühl gegen die Todesstrafe - sondern aus grundsätzlichen Erwägungen.

Denn nicht alle Fälle sind so klar wie dieser hier zu sein scheint (auch hier wissen wir ja nur was und wie es berichtet wird) - ein Urteil wird aber immer erfolgen müssen. Die nie zu 100% sichere Urteilsfindung darf aber aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht dazu führen, dass ein Fehlurteil nicht rückgängig gemacht werden kann - was bei erfolgter Exekution aber der Fall wäre. Über diese Möglichkeit kann man sich ja schlecht mit einem achselzuckenden "Wo gehobelt wird, fallen Späne" hinwegsetzen - oder??

Wer also für die Todesstrafe eintritt, maßt sich entweder göttliche Unfehlbarkeit an - oder er nimmt den staatlich exekutierten Mord (denn das wäre es bei Fehlurteil) billigend in Kauf.

Beides verträgt sich nicht mit meinem Anspruch an einen Rechtsstaat - weshalb ich der Versuchung wiederstehe, in einem scheinbar klaren Fall in "Kopf ab"-Rufe einzustimmen, auch wenn ich das im geschilderten Fall nur für gerecht hielte.
Harald N.. 28.06.24 15:20
Todesstrafe
Wer einem anderen vorsätzlich und 100% nachweislich das Leben nimmt, hat das Recht auf sein eigenes Leben verwirkt.
Hartmut Wirth 28.06.24 14:00
Todesstrafe
Der Doppelmörder wusste ja bereits vor seiner Bestrafung, was für eine Strafe auf Mord steht. Und trotzdem hat er neben Mord aus Habgier noch einen 2. Mord zur Beeinflussung der Justiz begangen.

Eine Umwandlung der Todesstrafe bestraft die anständigen Bürger/-innen: deren Steuergelder werden dafür genommen, diese Mörder lebendlang durchzufuttern. Geschweige denn, die Kosten für Personal und "Vollpension" (man denke hier an die Menschenwürde u.a.)

Freilassung geht ja auch nicht.

Vorschlag: da hauptsächlich Farangs gegen die Todesstrafe sind, könnte die geplante Einkommenssteuer doch dazu verwendet werden, diese Mörder zu versorgen. Damit sich das rechnet, alle Farangs dazu nehmen (kein Problem, das über die Immigration zu erfassen und zu regeln.

Achso, vergessen: das wäre den Farangs ja auch nicht Recht.

Also bitte ich um einen Lösungsvorschlag.
Nein Danke zu sagen ist zu einfach.
Ingo Kerp 28.06.24 13:30
Nach dem Urteil darf man den Mann jetzt als Moerder bezeichnen und die Todesstrafe ist die Verurteilung nach seinen Straftaten. Die letzte Hinrichtung in Thailand gab es im Jahr 2009 an zwei Männern. Somit droht dem Verurteilten die Giftspritze. Es führt aber kein Weg daran vorbei zu konstatieren, das kein Mensch ein Recht hat, einem anderen das Leben zu nehmen. Das gilt auch für jeden demokratischen Staat. Macht er es dennoch, stellt er sich auf die gleiche Stufe wie der Moerder.
Laddawan Sukkon 28.06.24 12:40
Interessant, was sich da so .......
..... in der lokalen Regierung so herumtreiben kann. Neben einem abgeurteilten Drogenkurier war da auch schon ein Mörder scheinbar in unserer Regierung?