Staatsanwälte befragen misshandelte Masseurin

Gericht lehnt Kautionsantrag des mutmaßlichen Täters ab

Foto vom mutmaßlichen Vergewaltiger einer thailändischen Masseurin in der Isaan-Großstadt Khon Kaen. Foto: Khon Kaen Link
Foto vom mutmaßlichen Vergewaltiger einer thailändischen Masseurin in der Isaan-Großstadt Khon Kaen. Foto: Khon Kaen Link

UPDATE - KHON KAEN: Am Montag suchte eine Delegation von Staatsanwälten die thailändische Masseurin im Khon Kaen Hospital auf, die in der Vorwoche von einem Amerikaner in einem traditionellen Massagesalon in der Isaan-Großstadt schwer misshandelt und vergewaltigt wurde (DER FARANG berichtete). Sie befindet sich zwischenzeitlich auf dem Weg der Besserung.

Laut dem Chefankläger der Region 4 Parindech Siriphanich handele es sich um einen Fall von höchstem öffentlichen Interesse, weshalb der mutmaßliche Täter mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden soll, wenn er schuldig befunden wird.

Khun Parindech wurde bei der Befragung des Opfers zum Fall von dem lokalen Staatsanwalt Maneewan Thammapra begleitet. Ziel des Besuchs war auch, die 45-jährige Frau und ihre Angehörigen über ihr Recht auf Entschädigung in dem straf- und zivilrechtlichen Verfahren aufzuklären.

Der mutmaßlich Täter, der 37-jährige Amerikaner Robert G., wurde am letzten Wochenende im Bangkoker Rotlichtbezirk Nana verhaftet, nachdem er am Montag vor einer Woche die Frau auf ihrer Arbeitsstelle, den Massagesalon „Dee Na“ in der Rop Muang Road in Khon Kaen, brutal attackiert und vergewaltigt hatte.

Der Ausländer, dessen Kaution vom Gericht abgelehnt wurde, soll nach der Tat auch ein minderjähriges Mädchen an einem Verkaufsstand für Honig sexuell belästigt haben – ebenfalls in der Nordostprovinz Khon Kaen.

Ihm wird schwere Körperverletzung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Khun Parindech sagte gegenüber der Presse, dass es dem Opfer zwischenzeitlich besser gehe, es aber immer noch auf der Intensivstation liege. Die Frau war am Montag in der Lage, in einem 20-minütigen Verhör auf die Fragen der Ärzte, Krankenschwestern und Staatsanwälte zu antworten.

Sollte der Ausländer für schuldig befunden werden, würde er mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden, kündigte Khun Parindeck auf einer Pressekonferenz zum Fall am Dienstag an.

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Hans-Dieter Volkmann 06.10.21 20:20
M.Meier 06.10.21 16:50
Herr Meier, bleiben Sie mal auf dem Teppich. Ich habe bestimmt keine Leseschwäche. Sie aber eine Ausdruckschwäche. Schriftlich haben Sie eindeutig eine Frage gestellt. Durch Satzzeichen ( ? ) erkennbar. Diese haben Sie dann auch selbst beantwortet mit : " scheiß egal". Ob Sie den Ausdruck "Bastard" erfunden haben oder nicht, spielt keine Rolle. Sie benutzen ihn ohne sich zu fragen welche Schuld ein solcher "Bastard" an seiner Situation hat, und das ist verwerflich. Ihre Art zu schreiben will ich in keiner Weise beeinflussen. Sicherlich ist das auch nicht mehr möglich. Ist wohl zu tiefst verinnerlicht. Aber Sie müssen mir halt zugestehen, ihre Ausdrucksweise und Gesinnung ist mir äußerst gewöhnungsbedürftig.
Thailand Fan 06.10.21 16:40
Meier
@Volkmann
Ich denke, Meier wollte auf ironische Weise die Vorverurteilung anprangern. Dass er häufiger ein Problem mit der klaren Abgrenzung von Ironie, Humor und Information hat, zeigen ja seine Beiträge und Kommentare.
Hans-Dieter Volkmann 06.10.21 15:50
Michael Meier 06.10.2021 Es wird immer besser
Ja Herr Meier, lese ich ihre Kommentare vom 05.10.21 und vom 06.10.21 , muss ich erkennen welche verwirrte moralische Darstellung Sie preisgeben. Zum Einen ein ungeborenes völlig unschuldiges Leben, einen Bastard wie Sie es nennen, darf vernichtet werden.
Dem gegenüber schreiben Sie das es ihnen "scheiß egal" ist ob ein Verdächtigter schuldig ist, im kriminellen Sinn, oder nicht. Er braucht eine Chance.
Ronny Lüder 06.10.21 13:30
Höchststrafe
Bin ich voll dafür, dieser „ Mensch „ sollte danach auch nicht mehr der Öffentlichkeit zugemutet werden.

Ich hoffe das hier nur nicht so hart durchgegriffen wird, da er ein Farang ist , bin mal gespannt was bei Joe Ferrari rauskommt, wegen Mord und Erpressung.
Guenter Scharf 06.10.21 12:50
@Tondidi, 06.10.21, 2;00: Ohne dass ich das thailändische Strafrecht im Detail kenne, gehe ich davon aus, dass es für Körperverletzung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung Mindest-und Höchststrafen vorsieht. "Volle Härte des Gesetzes" kann also Höchststrafe bedeuten. Aber nicht jeder schuldig befunden Straftaten erhält immer die Höchststrafe. Gerichte haben die Freiheit der Wahl zwischen Mindest- und Höchststrafe. Da kann die Staatsanwaltschaft ggf. in die Berufung gehen, wenn die die Strafe(n) für zu niedrig hält.
Hardy Kromarek Thanathorn 06.10.21 12:50
Hoffentlich die volle Härte des Gesetzes!!!
Für solch einen mutmaßlichen Schwerverbrecher, gibt es nur eins!!! Die volle Härte des Gesetzes!!!
Keine Kaution!!! 15 Jahre härtesten Thai-Knast!!! Danach, wenn er es erlebt, lebenslanges Einreiseverbot nach Thailand!
Tondidi 06.10.21 12:00
... volle Haerte
Hmmm. Sollte nicht jeder schuldig befundene Verbrecher mit der vollen Haerte des Gesetzes bestraft werden? Oder gibt es neben "dual pricing" auch ein "dual punishing"?