Regierung zieht Cannabiszügel an

Verkauf und Export unterliegen strengen Auflagen

Die thailändische Regierung betont, dass Cannabisblüten ausschließlich für medizinische Zwecke und nur gegen Vorlage eines gültigen Rezepts abgegeben werden dürfen. Foto: epa/Rungroj Yongrit
Die thailändische Regierung betont, dass Cannabisblüten ausschließlich für medizinische Zwecke und nur gegen Vorlage eines gültigen Rezepts abgegeben werden dürfen. Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Die thailändische Regierung hat bekräftigt, dass Cannabis in Thailand nicht frei erhältlich ist. Nach Angaben der stellvertretenden Regierungssprecherin Ploythalay Laksameesaengjan dürfen Cannabisblüten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für medizinische und gesundheitliche Zwecke erworben oder verkauft werden. Voraussetzung sei stets ein gültiges ärztliches Rezept.

Zugleich warnte die Regierung eindringlich davor, Cannabis unerlaubt aus Thailand auszuführen. Der Schmuggel von Cannabis ins Ausland könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, einer Geldstrafe in Höhe des Vierfachen des Warenwertes einschließlich anfallender Abgaben oder mit beiden Strafen gleichzeitig geahndet werden. Zudem wies Ploythalay darauf hin, dass Cannabis in zahlreichen Ländern weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft werde. Reisende sollten daher die Gesetze ihres Ziellandes beachten und illegale Cannabisverkäufe oder drogenbezogene Aktivitäten, die zu öffentlichen Belästigungen führen, den Behörden melden.

Cannabisverkauf nur mit Rezept

Nach Angaben der Regierung werden die Kontrollen auf Grundlage der Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums über kontrollierte Heilpflanzen weiter verschärft. Diese stuft Cannabisblüten als kontrollierte Heilpflanze ein. Forschung, Export, gewerbliche Verarbeitung und Handel sind genehmigungspflichtig. Der Verkauf an die Öffentlichkeit ist ausschließlich gegen Vorlage eines Rezepts zulässig, das von entsprechend zugelassenen medizinischen Fachkräften ausgestellt wurde. Die verschriebene Menge darf den Bedarf von 30 Tagen nicht überschreiten.

Darüber hinaus ist das Rauchen von Cannabis in Geschäftsräumen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten lediglich für medizinische Behandlungen durch zugelassene Fachkräfte. Ebenfalls untersagt sind der Verkauf über das Internet, der Vertrieb über Verkaufsautomaten sowie jede Form der Werbung für Cannabisprodukte.

Strafen bei illegalem Cannabishandel

Wer Cannabisblüten ohne die erforderliche Genehmigung verkauft, verarbeitet oder exportiert, muss nach Abschnitt 78 des Gesetzes zum Schutz und zur Förderung der traditionellen thailändischen Medizin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht oder beiden Strafen rechnen.

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