Neue Steuerregel für Rückflüsse geplant

Foto: Panithan/Adobe Stock
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BANGKOK: Das thailändische Finanzamt plant eine bedeutende Reform bei der Besteuerung von Auslandseinkünften. Künftig sollen im Ausland erzielte Einnahmen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei nach Thailand überführt werden können. Ziel der Maßnahme ist es, Kapital in Milliardenhöhe zurück ins Land zu holen und die heimische Wirtschaft zu stärken, berichtet die „Bangkok Post”.

Die neue Regelung sieht eine zweijährige Steuerbefreiung für zurückgeführtes Einkommen vor – vorausgesetzt, die betroffene Person hält sich mindestens 180 Tage im Jahr in Thailand auf. Die Verordnung soll jedoch nicht rückwirkend gelten.

Steuerbefreiung als Konjunkturimpuls

Wie Pinsai Suraswadi, Generaldirektor des Revenue Department, erklärte, bereitet die Behörde derzeit eine Ministerialverordnung vor, die im Ausland erzielte Einkommen bei Rückführung nach Thailand steuerfrei stellen soll. Ziel ist es, geschätzte 2 Billionen Baht, die derzeit von thailändischen Staatsbürgern im Ausland investiert sind – etwa in Immobilien, Versicherungen oder Fonds – zurück ins Land zu holen.

Aktuell werfen diese Auslandsinvestitionen jährlich mehrere Hundert Milliarden Baht an Einkommen ab.

Laut Pinsai soll die neue Regelung für Personen gelten, die sich innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 180 Tage in Thailand aufhalten – unabhängig davon, ob durchgehend oder mit Unterbrechungen. Für diese Personen gilt normalerweise die persönliche Einkommensteuerpflicht für im In- und Ausland erzielte Einkünfte.

Künftig soll jedoch Einkommen aus dem Ausland für einen Zeitraum von zwei Jahren steuerfrei gestellt werden – im Jahr der Entstehung sowie im darauffolgenden Jahr. Wird das Einkommen erst im dritten Jahr nach Entstehung nach Thailand überführt, fällt regulär Einkommensteuer an.

Rückblick auf bisherige Regelung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt, dass ausländisches Einkommen unabhängig vom Zeitpunkt der Überweisung nach Thailand der Einkommensteuer unterliegt. Zuvor war Einkommen, das nach dem Entstehungsjahr ins Land gebracht wurde, steuerfrei.

Mit der geplanten Änderung will das Finanzamt mehr Menschen motivieren, ausländisches Einkommen zeitnah nach Thailand zu transferieren und dort zu investieren – etwa in Aktien oder Anleihen, was die Binnenwirtschaft beleben soll.

Die zweijährige Übergangsregelung berücksichtigt auch Fälle, in denen Einkommen erst spät im Jahr erzielt wird und eine kurzfristige Rückführung erschwert ist.

Die Verordnung soll nicht rückwirkend gelten. Steuerpflichtig sind ausschließlich Erträge aus Auslandsinvestitionen wie Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne und andere Einkünfte – nicht jedoch der Kapitaltransfer selbst.

Ansässigkeitsprinzip als Grundlage

Die Besteuerungspraxis orientiert sich am international anerkannten Ansässigkeitsprinzip. Wer sich innerhalb eines Steuerjahres mindestens 180 Tage in Thailand aufhält, gilt als steuerpflichtig – auch für ausländische Einkünfte. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Steuerpflichtige hält sich mindestens 180 Tage im Steuerjahr in Thailand auf (auch kumuliert).
  2. Er erzielt Einkünfte aus dem Ausland.
  3. Diese Einkünfte werden im betreffenden Jahr nach Thailand überführt.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Falls auf ausländisches Einkommen bereits im Ursprungsland Steuern gezahlt wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anrechnung (Tax Credit) im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgen. Die Anrechnung darf jedoch den thailändischen Steuerbetrag nicht übersteigen. Bei einem thailändischen Spitzensteuersatz von 35 Prozent können daher maximal 35 Prozent ausländischer Steuer angerechnet werden – selbst wenn im Ausland ein höherer Satz (z. B. 40 Prozent) galt.

Die Berechnung ist komplex, insbesondere wenn sowohl Inlands- als auch Auslandseinkommen vorliegen. Beispiel: Wer 100 Baht in Thailand verdient (35 Prozent Steuersatz) und weitere 100 Baht im Ausland (bereits mit 40 Prozent besteuert), muss den Steuerfreibetrag anteilig auf das Gesamteinkommen (200 Baht) berechnen. Abzüge und Pauschalen

Für Einkünfte im In- und Ausland gelten einheitliche Abzugsregelungen:

  • Gehalt, Lohn, Bonus: 50 Prozent Werbungskosten, maximal 100.000 Baht.
  • Zinsen, Dividenden, Gewinnanteile: keine Werbungskosten.
  • Persönliche Abzüge: 60.000 Baht pro Person, zusätzlich 60.000 Baht für Ehepartner.
  • Lebensversicherungen: bis 100.000 Baht, wenn Laufzeit mind. 10 Jahre.
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Konrad Benz 05.06.25 12:40
Herr Starzetz
Meine ich ja...der Artikel 18 Abschnitt 2 ist seltsam formuliert. Mich betrifft es sowieso nicht. Haben Sie den Artikel gelesen? Da stehts genau anders rum.. Herr Brixa, es geht nicht um Ausländer , es geht um zu versteuernde Auslandseinkommen, egal von wem.
Rudolf Lippert 04.06.25 20:20
Wieder ein Text wie Makkaroni
lang, dünn und hohl...
Es beginnt schon beim ersten Satz:"...für zurückgeführtes Einkommen..." Zurück bedeutet es war schon mal in TH? Dann gilt es nur für Personen, die sich mehr als180 Tage in TH aufhalten. Touristen unter 180 Tagen in TH sind doch ohnehin nicht vom TH Steuerrecht betroffen? Oder u.U., möglicherweise zukünftig, doch?

Bleibt abzuwarten ob die Zweijahresfrist zwei Kalenderjahre sind, oder an Geschehnisse im Leben des Steuerpflichtigen gebunden sind, oder mit etwas anderem gekoppelt werden. Von der Regelung dass Gelder, die vor dem 01.01.2024 auf einem Auslandskonto befunden haben als Vermögen angesehen werden und steuerfrei nach TH eingeführt werden können, ist nichts zu lesen.

Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich, und beide warten ab und trinken erst mal ein grosses Chang.


Norbert Schettler 04.06.25 18:30
Beim Thema Steuern
kann ich nur noch schmunzeln. Und doch ist es immer interessant, die verschiedenen Meinungen und Erfahrungen zu lesen. Ich bekomme Pension und Rente, die Überweisungen kommen per Wise über ein thailändisches Konto zur Kasikorn. Das alles wollte das FA gar nicht wissen, ich bekam meine Steuernummer und das wars. Alles weitere bleibt abzuwarten, Panik machen gilt nicht.
Gerhard Starzetz 04.06.25 17:18
@ Herr Benz,
Da liegen Sie total falsch. Laut DBA wird ausschließlich die staatliche Rente in Thailand besteuert, aus diesem Grund (sofern Sie nur eine staatliche Rente beziehen) sind Sie auch in Deutschland befreit.
Andreas Brixa 04.06.25 17:18
Steuer
Wenn Thailand Steuer von Auslaendern einheben will, so waere es wesentlich einfacher zu sagen 3.000 Bath pro Monat und zu zahlen bei der jaehrlichen Verlaengerung des Visums wenn man mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand ist.
Roman Knöpfel 04.06.25 15:01
@ Benz
Ich habe genau dieselbe Info bekommen. Mit der Begründung dass die staatliche Rente für Thais auch steuerfrei sei und Ausländer steuertechnisch den Thais gleichgestellt seien! Ob das überall gilt, da kann ich meine Hände nicht ins Feuer legen.
Günter Jack 04.06.25 14:40
Fazit:
"Nichts genaues weiß man nicht"( Karl Valentin. Fortsetzung folgt...
Konrad Benz 04.06.25 14:21
Ja Herr Fincke
Je nach DBA. Im Deutsch thailändischem DBA zum Beispiel, Artikel 18 Absatz 2 steht dass staatliche Renten nicht in Thailand versteuert werden, außer ich habe den Text falsch interpretiert und es wäre ja dann auch kaum möglich sich in DE von der Steuer befreien zu lassen? Herr Jack, mir hat das Finanzamt mitgeteilt dass Geldabhebungen mit einer Nicht-thailändischen Karte, nicht versteuert werden. Aber wer weiß schon was das nächste Finanzamt dazu sagt.
Günter Jack 04.06.25 14:20
Jomtien Franky 04.06.25 13:40
Sie haben voellig recht, das ist alles sehr theoretisch und unausgegoren. Ein Problem der Thais ist, dass man jede halbwegs gute Idee gleich an die grosse Glocke haengt, bevor man sich Gedanken macht, wie das in der Praxis funktionieren soll. Wir duerfen gepannt sein, was als naechstes kommt.
Konrad Benz 04.06.25 14:00
Herr Franky
Mein Post ging leider ROT raus, daher: Mir hat das Finanzamt erklärt dass ATM Bargeldabhebungen mit einer ausländischen Kreditkarte nicht steuerpflichtig sind (oder noch nicht) Auch wenn man sich länger als 180 Tage in TH aufhält. Das mit den 180 Tagen könnte eventuell durch die Banken erfolgen die ja seit ein paar Jahren dem CRS verpflichtet sind. Kurz nach 180 Tagen in Thailand hat meine Bank zuhause ein update des steuerlichen Wohnsitzes verlangt. Zufall?
Jomtien Franky 04.06.25 13:40
@Jack
Es wäre doch mal interessant zu wissen, ob Thailand überhaupt in der Lage ist, alle Wege von Kapitalflüssen zu erfassen. Sie erwähnten ja die ATM. Ich habe erhebliche Zweifel, dass es erfasst würde, wenn sich jemand mit der heimischen Kreditkarte des betreffenden Deutschen Kontos 20.000 Baht Häppchen an der ATM zieht, anstatt sich das Geld regelmäßig einmal im Monat überweisen zu lassen....
Ich weiß nicht, wieviel Transaktionen mit Kreditkarte jeden Tag in Thailand getätigt werden, aber das wird schon eine anständige Zahl sein. Wer soll denn DAS übers Jahr kontrollieren? Da würde ich gerne mal die Meinung eines Thailändischen Finanzexperten haben.
Und zu den 180 Tagen Aufenthalt: wer soll DAS denn kontrollieren? Es werden so viele Leute hier geschnappt mit 1000 Tage Overstay, die hatte man auch nicht auf dem Schirm. Da müssen sich die Thais aber noch was einfallen lassen....
Günter Jack 04.06.25 12:36
Konrad Benz 04.06.25 11:40
Wenn Sie hier steueransaessig d.h. mehr als Tage gemeldet sind, muessen Sie Ihre Rente ueber dem Freibetrag sehr wohl versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Geld ins Land kommt {Thai-Konto, ATM, Western Union, etc.}.
Jan-Andreas Fincke 04.06.25 12:35
Herr Benz, falls Ihr das DBA zwischen Thailand und Deutschland meint:
Die allgemeine Rente wird in Thailand versteuert. Betriebsrenten sowie Pensionen in Deutschland. Da Steuerausländer in Thailand lebend seitens Deutschland bestraft werden - > bei freiwilliger unbegrenzter Steuerpflicht keine Zusammenveranlagung mehr, Grundfreibetrag auf 50% reduziert, muss die Versteuerung in Deutschland kein Vorteil sein. Thailand kann in bestimmten Fällen serwohl billiger sein. Erst recht bei beschränkter Steuerpflicht.

Wie Sie schon sagten, je nach DBA.
Ingo Kerp 04.06.25 12:04
Neue Steuerregeln. Wie schoen, das in Thailand permanent etwas aufgebaut und wieder umgestoßen wird. Auch das Finanzamt beteiligt sich an diesem Regel-Roulette, das immer wieder eine neue Regelung hervorbringt. Soll der Expat mit mehr als 180 Tagen im Jahr in Thailand wohnhaft Steuern auf seine nach Thailand transferierte Rente zahlen? Fragen sie 5 Finanzämter, erhalten sie wahrscheinlich 5 verschiedene Antworten. Die beste Antwort ist wohl: up to you.
Konrad Benz 04.06.25 11:40
Herr Gerhard
Da steht ja im Text "das Finanzamt plant"
Also ist noch gar nichts erfolgt.
Ausserdem ist je nach DBA ihre Rente, wenn aufs thaikonto überwiesen allemal nicht in TH zu versteuern.
Gerhard 04.06.25 10:40
Steuerfrei
Ich habe dieses Jahr bereits 375.000 aus Rente eingeführt und somit ist mein Steuerfrei Betrag ausgeschöpft. Jetzt warte ich einmal ab. Ungewöhnlich ist nur, daß Änderungen im Steuerjahr erfolgen und nicht zum 1.1...Also einmal abwarten.... und nicht direkt loslegen

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