Gesetzentwurf zur Kontrolle von Kratom gebilligt

Foto: The Nation
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BANGKOK: Nachdem die Regierung bereits am 10. März die Streichung von Kratom (mitragyna speciosa) auf der Betäubungsmittelliste beschlossen hatte, folgte jetzt die Billigung eines Gesetzentwurfs zum Gebrauch und zur Kontrolle von Kratom.

Der Entwurf zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche daran zu hindern, Kratom zu missbrauchen. Die Regeln, die durchgesetzt werden sollen, lauten wie folgt:

▪︎ Die Herstellung, der Import und der Export von Kratom sind nur mit Genehmigung des Narcotics Control Board erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von maximal 200.000 Baht und maximal zwei Jahren Gefängnis bestraft. ▪︎ Der Verkauf von Kratom an Personen unter 18 Jahren oder an schwangere Frauen ist verboten. Es droht eine Strafe von maximal 200.000 Baht und maximal zwei Jahren Gefängnis. ▪︎ Der Verkauf von Kratom in Schulen, Schlafsälen, öffentlichen Parks, Themenparks oder über Online-Kanäle ist verboten und wird mit einer Geldstrafe von maximal 40.000 Baht bestraft. ▪︎ Jegliche Form von Werbung oder Marketingkommunikation von Kratom ist verboten und wird mit einer Geldstrafe von maximal 500.000 Baht und einer Freiheitsstrafe von maximal sechs Monaten bestraft. ▪︎ Personen unter 18 Jahren ist es verboten, Kratom entweder in reiner Form oder gemischt mit anderen Drogen einzunehmen. Personen unter 18 Jahren oder schwangere Frauen zur Einnahme von Kratom zu ermutigen, ist ebenfalls verboten und wird mit einer Geldstrafe von maximal 2.000 Baht geahndet.

Das Gesetz schließt die Verwendung von Kratom als Bestandteil von Kräuter-, Lebensmittel- und Kosmetikprodukten aus, nicht aber für die Medizin. Wenn der Entwurf angenommen wird, wird Thailand zu den 37 Ländern wie Japan, Serbien, Kroatien und Syrien gehören, die ein spezielles Gesetz zur Kontrolle des Kratomkonsums haben.

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Oliver Harms 15.10.20 02:37
So ist es Herr Kerp
Man braucht sich nur die verfärbten und abgeschliffenen Zähne ansehen
und weiß bescheid.
Ingo Kerp 14.10.20 12:37
Jetzt wurde ein Gesetzentwurf gebilligt der etwas legalisiert, was seit Jahrzehnten bereits konsumiert wurde und, zumindest auf den doerfl. Märkten, immer schon angeboten und verkauft wurde.