BANGKOK: Die Europäische Union hat neue Visumerleichterungen für thailändische Staatsangehörige angekündigt. Nach Angaben der Delegation der Europäischen Union in Thailand treten für Antragsteller mit Wohnsitz in Thailand künftig vereinfachte Regeln für Schengen-Visa in Kraft. Ziel der Änderungen ist es, häufigen Reisenden den Zugang zum Schengen-Raum zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Thailand weiter auszubauen. Die Mitteilung wurde am 18. Mai 2026 veröffentlicht:
Die Europäische Union und Thailand rücken näher zusammen. Die Beziehungen haben mit der Einführung neuer Schengen-Visumerleichterungen für thailändische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Thailand einen weiteren Schritt nach vorn gemacht. Möglich wird dies durch ein sogenanntes „Visa-Cascade“-System. Die neuen Regelungen sollen den Austausch zwischen den Menschen fördern und thailändischen Staatsangehörigen den Zugang nach Europa erleichtern.
Das neue System gilt für thailändische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Thailand, die bei einer Botschaft oder einem Konsulat eines Schengen-Staates in Thailand ein Kurzzeit-Schengenvisum beantragen. Vertrauenswürdige thailändische Reisende ohne Verstöße gegen frühere Aufenthaltsbestimmungen können nun schrittweise Visa mit längerer Gültigkeitsdauer erhalten. Wer innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits ein Schengenvisum erhalten und ordnungsgemäß genutzt hat, kann künftig ein Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von einem Jahr erhalten.
Danach sind für regelmäßige Reisende Mehrfachvisa mit einer Laufzeit von zwei beziehungsweise schließlich fünf Jahren möglich.
Die neuen Regelungen sollen häufig reisenden Thailändern den Zugang zum gesamten Schengen-Raum erleichtern und zugleich die wachsende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Thailand im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens unterstreichen.
Schengen-Visa berechtigen zu Kurzaufenthalten von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum. Die Visa sind nicht an einen bestimmten Reisezweck gebunden, berechtigen jedoch nicht zur Arbeitsaufnahme. Zum Schengen-Raum gehören 29 europäische Staaten, darunter 25 EU-Mitgliedsländer:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.