Ausschuss für Wiederaufnahme des Falls Red-Bull-Erbe

Vorayuth „Boss
Vorayuth „Boss" Yoovidhya. Foto: The Nation

BANGKOK: Der Untersuchungsausschuss, der sich mit dem Fall des Red-Bull-Erbens Vorayuth „Boss" Yoovidhya befasst, wird den Generalstaatsanwalt auffordern, den Verdächtigen wegen Kokainkonsums und Geschwindigkeitsübertretungen anzuklagen.

Diese Entscheidung zur Wiederaufnahme des Falls wurde am Dienstag im Office of the Attorney General bekannt gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte vor wenigen Wochen die Anklage gegen Vorayuth fallengelassen, der 2012 bei einem Verkehrsunfall einen Polizisten getötet hatte. Daraufhin hatte die Polizei den Haftbefehl aufgehoben.

Unterdessen sagte Prayut Petchkhun, stellvertretender Sprecher des Generalstaatsanwalts, dass die vom Generaldirektor der Abteilung für Berufungsverfahren getroffene Entscheidung, die Anklage fallen zu lassen, im Rahmen des Gesetzes liege. Da es sich bei der zur Unfallzeit im Blut des Verdächtigen gefundenen Substanz Berichten zufolge um Kokain gehandelt habe, habe die Generalstaatsanwaltschaft beschlossen, den Fall wieder aufzunehmen, da die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen sei. Ein Sachverständiger soll jetzt ein Gutachten beim Office of Forensic Science abgeben, als neues Beweismaterial für die Wiederaufnahme des Verfahrens.

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Markus Boos 05.08.20 15:22
Also
Ist er denn überhaupt zurück? Ich habe nur von der Erlaubnis für eine Rückkehr gelesen. Das er tatsächlich hier ist mag ich nicht glauben. Das Pflaster ist doch zu heiss für ihn.
Ingo Kerp 05.08.20 14:07
Ist denn eigentlich sichergestellt, das das Bürschlein nicht schon wieder verschwindet und die Behoerden mal wieder keine Ahnung haben, wo er dann ist?
Markus Boos 05.08.20 13:02
Hm!
Der Witz ist, dass die Sachlage schon seit Jahren klar ist. Ich kann nicht verstehen, das solche reiche Bübchen mit Samthandschuhen angefasst werden. Erst wenn das einfache Volk laut wird, beginnt man allmählich zu handeln.
Das stinkt gewaltig zum Himmel
Jörg LOHKAMP 05.08.20 01:38
@ Herr Wurst, keine rückwirkende Gesetzgebung
Ihnen ist aber auch bewußt das eine NEUE Anklage wegen Fahren unter " Einfluß mit Betäubungsmitteln " vorliegt ? - darüber hinaus gebe ich zu bedenken - das zahlreiche Verjährungsfristen erst durch die jahrelange Flucht ins Ausland verstrichen sind, was liegt daher näher - die Zeit im Ausland - auf die bestehenden Verjährungsfristen zu addieren.

Somit wäre faktisch ( + gefühlt zu Recht ) dem Gerechtigkeitsempfinden entsprochen. Wenn dann noch die Gesetzgebung entsprechend angepaßt wird - habe ich damit kein Problem. Schließlich wurde auch
-NOCH- kein Urteil gesprochen + auch -NOCH- kein Gesetz geändert. Es wäre also -NOCH- alles möglich.

Was wäre unglaubwürdiger - als den " Unfallfahrer " 177 Km/H Aufprallgeschwindigkeit nicht zu verurteilen.
Bei den gegenwärtigen Gesetzen kauft sich " dieser absolut ungeeignete Fahrer " von jeglicher Schuld frei, am Geld soll es ja nicht scheitern - dann vielleicht an den Gesetzen. Zu hoffen wäre das.
Kurt Wurst 04.08.20 22:52
Rückwirkende Gesetzgebung, Herr Lohkamp,
soll zu mehr Glaubwürdigkeit an dem Rechtssystem führen und zu mehr Ansehen? Ich persönlich habe da meine Zweifel.
Jörg LOHKAMP 04.08.20 21:54
Bei Tötungsdelikten Gesetze verschärfen + anwenden
Wäre es nicht angebracht die Verjährungsfristen - gesetzlich abzuschaffen - in den Fällen wo Personen getötet werden ? Als Konsequenz aus der Flucht des Red-Bull Erben erscheint mir das hier mehr als angebracht. Außerdem wegen erneuter Fluchtgefahr - sofern der Red-Bull Erbe sich in Thailand aufhält - ist er (ohne die Möglichkeit auf Kaution) sofort festzunehmen - bis zur Prozeßeröffnung, dazu sollte ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht werden. Das würde der Glaubwürdigkeit an dem thailändischen Rechtssystem zu neuem Ansehen verhelfen. Das hat doch schon seit langem sehr gelitten.

Die Kautionszahlung ist abzulehnen, weil der Angeklagte über unbeschränkte Mittel verfügt + bereits 1x jahrelang flüchtig war, nur so sind zahlreiche Verjährungsfristen verstrichen + für ihn ohne Konsequenzen geblieben.
Oliver Harms 04.08.20 21:52
Diese Entscheidung war logisch!
Jede andere Entscheidung hätte den seit Jahren geführten Kampf der Armeeführung gegen Korruption und Vetternwirtschaft nicht nur geschadet sondern auch ad absurdum geführt.