Gesetz gegen Alkohol-Schlupflöcher

Regierung verschärft Regeln für Selbstbedienungs-Zapfanlagen

Selbstbedienungs-Zapfanlagen für alkoholische Getränke stehen in Thailand erneut auf dem Prüfstand. Die Regierung will bestehende Gesetzeslücken schließen. Bild: shyshka/Adobe Stock
Selbstbedienungs-Zapfanlagen für alkoholische Getränke stehen in Thailand erneut auf dem Prüfstand. Die Regierung will bestehende Gesetzeslücken schließen. Bild: shyshka/Adobe Stock

BANGKOK: Das thailändische Alcohol Control Committee überprüft die geltenden Vorschriften für Selbstbedienungs-Zapfanlagen für alkoholische Getränke und erwägt eine Ausweitung der gesetzlichen Definition von Convenience Stores. Damit sollen bestehende Gesetzeslücken geschlossen werden, die nach Ansicht der Behörden von einigen Einzelhändlern genutzt werden, um bestehende Beschränkungen zu umgehen.

Gesundheitsminister Pattana Promphat erklärte nach einer Sitzung des Gremiums am Montag (29. Juni 2026), dass sich die Überprüfung aus veränderten Geschäftsmodellen im Einzelhandel ergeben habe. Einige Alkoholhändler würden sich demnach nicht als Convenience Store registrieren lassen und könnten dadurch die geltenden Vorschriften umgehen. Das Komitee prüfe daher, die rechtliche Definition von Convenience Stores auf weitere Arten von Einzelhandelsgeschäften auszudehnen.

Verbot besteht seit dem Jahr 2018

Seit dem Jahr 2018 sind Selbstbedienungs-Zapfanlagen für alkoholische Getränke in Convenience Stores in Thailand verboten. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Alkoholkonsum zu verringern.

Die Diskussion über derartige Zapfanlagen ist jedoch nicht neu. Bereits 2017 hatte der Betreiber der 7-Eleven-Filialen in Thailand, CP All, in 18 Geschäften den Verkauf von Fassbier über Zapfanlagen getestet. Nach heftiger Kritik von Gesundheitsbehörden und Anti-Alkohol-Organisationen wurde das Pilotprojekt wieder eingestellt. Gleichzeitig wurden Forderungen nach einer präziseren gesetzlichen Regelung laut, um rechtliche Grauzonen bei der Nutzung solcher Anlagen zu beseitigen.

Alkoholmenge schwer kontrollierbar

Nach Angaben von Pattana sprach sich das Komitee einstimmig dafür aus, das Verbot beizubehalten. Es handele sich um eine wichtige Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Selbstbedienungs-Zapfanlagen befänden sich häufig in der Nähe von Wohngebieten und Bildungseinrichtungen. Zudem sei die ausgegebene Alkoholmenge schwieriger zu kontrollieren als bei Getränken in Flaschen oder Dosen.

Der Minister erklärte weiter, dass die rechtliche Definition eines Convenience Stores komplexer sei, als es auf den ersten Blick erscheine. Deshalb sei eine eingehende Prüfung erforderlich, um mögliche Schlupflöcher im Gesetz zu schließen. Das Gremium habe seine Position bekräftigt, wonach Selbstbedienungs-Zapfanlagen auch künftig strengen Auflagen im Interesse des Gesundheitsschutzes unterliegen sollen.

Die Empfehlungen des Alcohol Control Committee sollen voraussichtlich innerhalb der kommenden Monate vorgelegt werden.

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