BANGKOK: Die thailändische Steuerbehörde bereitet eine neue Verordnung vor, die Auslandseinkünfte steuerfrei stellt, sofern sie innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung nach Thailand überwiesen werden, berichtet „Thai Examiner“. Damit reagiert die Regierung auf die wirtschaftliche Abkühlung sowie ein erwartetes Steuerloch von rund 20 Milliarden Baht im laufenden Haushaltsjahr.
Wie der stellvertretende Generaldirektor der Behörde, Panuwat Luengwilai, bekanntgab, zielt die geplante Maßnahme sowohl auf thailändische Staatsbürger mit Auslandsinvestitionen als auch auf ausländische Steuerresidenten. Einkommen, das beispielsweise 2025 im Ausland erzielt und bis Ende 2026 nach Thailand transferiert wird, soll demnach steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass die Überweisung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Kalenderjahres erfolgt, in dem das Einkommen erzielt wurde.
Die Regelung betrifft sowohl thailändische Staatsbürger mit Auslandsinvestitionen als auch ausländische Steuerresidenten in Thailand. Voraussetzung ist wie bisher, dass man sich mindestens 180 Tage im Jahr im Königreich aufhält. In der Vergangenheit wurden auch lange zurückliegende Auslandseinkünfte beim Transfer nach Thailand besteuert – eine Praxis, die 2024 durch die Weisungen P161/2023 und P162/2023 verschärft wurde.
Diese Maßnahmen hatten jedoch zu einem spürbaren Rückgang der Kapitalzuflüsse geführt. Laut Angaben der Behörde droht im laufenden Haushaltsjahr bis zum 30. September 2025 ein Einnahmeausfall von rund 20 Milliarden Baht. Die nun angekündigte Kehrtwende gilt als Reaktion auf die negativen Auswirkungen der bisherigen Regelungen.
Unklar bleibt bisher, ob die neue Steuerbefreiung rückwirkend auch auf Einnahmen aus 2024 angewendet wird. Sollte dies der Fall sein, könnten betroffene Steuerpflichtige Rückerstattungen beantragen. Andernfalls bleibt es bei der bereits geleisteten Besteuerung.
Ebenfalls offen ist, ob ausländische Steuerresidenten vollständig gleichbehandelt werden. Erste Aussagen aus der Behörde deuten darauf hin, dass das Prinzip der Gleichbehandlung nach OECD-Standards gewahrt bleiben soll. Wer seine Einkünfte innerhalb der Frist überweist, soll steuerlich nicht schlechter gestellt werden als thailändische Staatsbürger.
Derzeit arbeitet die Steuerbehörde unter Leitung von Finanzminister Pichai Chunhavajira an der Ausarbeitung der königlichen Verordnung. Parallel dazu bleibt das bisherige Steuerregime gültig. Einkünfte aus dem Ausland, die im Jahr 2025 überwiesen werden, müssen daher wie bisher bis zum 31. März 2026 in der Steuererklärung angegeben werden.
Die progressive Einkommenssteuer Thailands mit Sätzen zwischen 5 und 35 Prozent bleibt bestehen. Steuerpflichtige können weiterhin Freibeträge und Abzüge – etwa für Unterhaltsberechtigte oder Versicherungen – geltend machen. Allerdings ist der Nachweis über Herkunft, Zeitpunkt der Überweisung und gegebenenfalls im Ausland gezahlte Steuern entscheidend. Steuerabkommen mit über 60 Staaten bleiben unberührt.
Die Reform könnte vor allem für ausländische Residenten mit bescheidenen Einkünften eine spürbare Entlastung bringen. Dennoch bleibt die Sorge vor Bürokratie und Unsicherheit groß. Eine Umfrage Ende 2024 ergab, dass 55 Prozent der Expats gezielt unter der 180-Tage-Grenze bleiben wollten, um der Steuerpflicht zu entgehen. Nur 16 Prozent planten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der wirtschaftliche Kontext bleibt angespannt: Thailands Bruttoinlandsprodukt soll laut Prognosen der NESDC 2025 nur um 1,3 bis 2,3 Prozent wachsen. Gründe sind unter anderem sinkende Nachfrage aus den USA und weltwirtschaftliche Unsicherheiten. Die Steuerbehörde erhofft sich nun von der Neuregelung einen Investitionsimpuls sowie mehr Vertrauen von Expats und Anlegern.
Ob das gelingt, hängt maßgeblich von der konkreten Umsetzung ab. Noch fehlt der offizielle Gesetzestext. Steuerexperten raten deshalb zu sorgfältiger Planung, Dokumentation und Beobachtung der weiteren Entwicklungen. Ziel bleibt es, Kapital ins Land zu bringen und langfristig Rechtssicherheit zu schaffen.