Auslandseinkünfte bald wieder steuerfrei?

Foto: Panithan/Adobe Stock
Foto: Panithan/Adobe Stock

BANGKOK: Die thailändische Steuerbehörde bereitet eine neue Verordnung vor, die Auslandseinkünfte steuerfrei stellt, sofern sie innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung nach Thailand überwiesen werden, berichtet „Thai Examiner“. Damit reagiert die Regierung auf die wirtschaftliche Abkühlung sowie ein erwartetes Steuerloch von rund 20 Milliarden Baht im laufenden Haushaltsjahr.

Wie der stellvertretende Generaldirektor der Behörde, Panuwat Luengwilai, bekanntgab, zielt die geplante Maßnahme sowohl auf thailändische Staatsbürger mit Auslandsinvestitionen als auch auf ausländische Steuerresidenten. Einkommen, das beispielsweise 2025 im Ausland erzielt und bis Ende 2026 nach Thailand transferiert wird, soll demnach steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass die Überweisung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Kalenderjahres erfolgt, in dem das Einkommen erzielt wurde.

Die Regelung betrifft sowohl thailändische Staatsbürger mit Auslandsinvestitionen als auch ausländische Steuerresidenten in Thailand. Voraussetzung ist wie bisher, dass man sich mindestens 180 Tage im Jahr im Königreich aufhält. In der Vergangenheit wurden auch lange zurückliegende Auslandseinkünfte beim Transfer nach Thailand besteuert – eine Praxis, die 2024 durch die Weisungen P161/2023 und P162/2023 verschärft wurde.

Diese Maßnahmen hatten jedoch zu einem spürbaren Rückgang der Kapitalzuflüsse geführt. Laut Angaben der Behörde droht im laufenden Haushaltsjahr bis zum 30. September 2025 ein Einnahmeausfall von rund 20 Milliarden Baht. Die nun angekündigte Kehrtwende gilt als Reaktion auf die negativen Auswirkungen der bisherigen Regelungen.

Unklar bleibt bisher, ob die neue Steuerbefreiung rückwirkend auch auf Einnahmen aus 2024 angewendet wird. Sollte dies der Fall sein, könnten betroffene Steuerpflichtige Rückerstattungen beantragen. Andernfalls bleibt es bei der bereits geleisteten Besteuerung.

Ebenfalls offen ist, ob ausländische Steuerresidenten vollständig gleichbehandelt werden. Erste Aussagen aus der Behörde deuten darauf hin, dass das Prinzip der Gleichbehandlung nach OECD-Standards gewahrt bleiben soll. Wer seine Einkünfte innerhalb der Frist überweist, soll steuerlich nicht schlechter gestellt werden als thailändische Staatsbürger.

Derzeit arbeitet die Steuerbehörde unter Leitung von Finanzminister Pichai Chunhavajira an der Ausarbeitung der königlichen Verordnung. Parallel dazu bleibt das bisherige Steuerregime gültig. Einkünfte aus dem Ausland, die im Jahr 2025 überwiesen werden, müssen daher wie bisher bis zum 31. März 2026 in der Steuererklärung angegeben werden.

Die progressive Einkommenssteuer Thailands mit Sätzen zwischen 5 und 35 Prozent bleibt bestehen. Steuerpflichtige können weiterhin Freibeträge und Abzüge – etwa für Unterhaltsberechtigte oder Versicherungen – geltend machen. Allerdings ist der Nachweis über Herkunft, Zeitpunkt der Überweisung und gegebenenfalls im Ausland gezahlte Steuern entscheidend. Steuerabkommen mit über 60 Staaten bleiben unberührt.

Die Reform könnte vor allem für ausländische Residenten mit bescheidenen Einkünften eine spürbare Entlastung bringen. Dennoch bleibt die Sorge vor Bürokratie und Unsicherheit groß. Eine Umfrage Ende 2024 ergab, dass 55 Prozent der Expats gezielt unter der 180-Tage-Grenze bleiben wollten, um der Steuerpflicht zu entgehen. Nur 16 Prozent planten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Der wirtschaftliche Kontext bleibt angespannt: Thailands Bruttoinlandsprodukt soll laut Prognosen der NESDC 2025 nur um 1,3 bis 2,3 Prozent wachsen. Gründe sind unter anderem sinkende Nachfrage aus den USA und weltwirtschaftliche Unsicherheiten. Die Steuerbehörde erhofft sich nun von der Neuregelung einen Investitionsimpuls sowie mehr Vertrauen von Expats und Anlegern.

Ob das gelingt, hängt maßgeblich von der konkreten Umsetzung ab. Noch fehlt der offizielle Gesetzestext. Steuerexperten raten deshalb zu sorgfältiger Planung, Dokumentation und Beobachtung der weiteren Entwicklungen. Ziel bleibt es, Kapital ins Land zu bringen und langfristig Rechtssicherheit zu schaffen.

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Rudolf Lippert 27.05.25 17:19
Herr Benz
Nein, ich habe keine Thai Frau mit Einkommen. Es gibt ja diesen Betrag bis zu dem man keine Steuern zahlt, resp. der Satz 0% ist. 150.000 Baht. Davor könnten ja schon diverse Freibeträge in Abrechnung gebracht worden sein, wie persönlicher Freibetrag, Freibetrag für ü65, Kinderberäge, Versicherungen usw. usf. In meinem Fall hatte ich ja null zu versteuerndes EK logischerweise resultierend aus Null Zufluss, da ich 2024 aus Vermögen der Vorjahre lebte. Ich hatte mich ja vertrauenvoll an die Sachbearbeiterin gewandt, die mir für meinen Fall sagte ich könne nun nach hause gehen. Mich wunderte dass ich keine Nuller bekam, so fand ich dann bei "staatenlos" eben diese Aussage. Die Dame hatte meine 0 EK veranschlagt nach Durchsicht meiner Bankunterlagen. Somit sind Ihre Zeilen 4 und 5 für meinen Fall belanglos. Naja klar, wie in jedem anderen Land ist schummeln nicht erlaubt, mit oder ohne ST. Erklärung. Ich frage mich natürlich auch wie es ist wenn man 121.000 Baht hat, muss man dann zwingend eine Erklärung abgeben und zahlt 0 Baht? Vermutlich. Mich drängt es jetzt jedoch nicht so zu einer definitiven AW dass ich 40.000 Baht für einen TH STB dafür ausgeben würde... .
Konrad Benz 27.05.25 12:50
Herr Lippert
Hoffentlich ist das so wie Sie das posten? Denn eine Nullerklärung bedeutet dass wenn Sie trotzdem ein Einkommen hätten das über dem jährlichen Freibetrag von 120000 oder sind es 150000? liegen würde (nur angenommen) und es per Nullerklärung verschweigen...dann ist es eine Straftat. Daher die Frage der Beamtin. Da die Zinsen ihres Kapital ja auf der thaibank direkt bereits besteuert werden, zählen die nicht dazu. Haben Sie eine th. Ehefrau mit Einkommen?
.
Rudolf Lippert 27.05.25 12:06
Hr. Schettler
Ich war im März auch auf dem Steueramt. Hab meine Steuernummer bekommen (nicht die auf der Rosa Karte). Dann kam die Frage wie hoch mein Einkommen in 2024 gewesen sei. Ich sagte Zero. Dann kam die Kannitverstan Nummer. Also habe ich am Ende auf einen Zettel mit einem Kuli eine grosse 0 aufgemalt. Oh zero? Yes. From what money did you live? From the monies I brought to TH many years ago. I see, If you have no income you not pay tax.
Dann fragte ich ob sie mir eine Nuller-Erklärung geben würde. Sie sagte ich könne nun nach hause gehen. Alles ist klar. Keine Erklärung, zero. Darüber wunderte ich mich und suchte im Internet nach Antworten. War gar nicht so leicht. Aber ich habe auf der Webseite "Staatenlos" eine AW gefunden. Nämlich, dass es eine Art Bagatellgrenze gibt, unterhalb der man in TH keine Steuererklärung abgeben muss. Diese liegt bei120.000 Baht. Nun gehe ich davon aus dass dies bei mir der Fall war....
Konrad Benz 26.05.25 15:40
Immer wieder
Wird von den Th Fa auf die DBA hingewiesen. Die sind immer noch in Kraft. Die Sache hat sich hochgeschaukelt und das auch weil eben Th sich den steuerlichen Wohnsitzaustauschsinfos, Die die Zentralbanken mitteilen, verpflichtet sieht seit sie dem CRS (common reporting standart) beigetreten sind.
Norbert Schettler 26.05.25 12:30
FA Thailand
Es war und ist ein Dauerthema. Kommt keine Langeweile auf. Ich wurde nur gefragt was ich ungefähr transferiert habe pro Monat. Betrag genannt und St-Nr erhalten. Es sei erledigt, ich brauche mich nicht mehr zu melden. Aber interessant, welche unterschiedlichen Erfahrungen die Leute machen.
Harald Mom 26.05.25 12:08
Man wird den Eindruck nicht los
Dass das habeck phenomen hier weit verbreitet ist " ich hab zwar keinen Durchblick, aber wir machen mal ". Wenn es nix ist, rudern wir zurück! Mein bsp. Bin immer ich: Geld kann ich nur einmal ausgeben. Das neue Auto wurde wegen der Unsicherheit gestrichen. Das geld parkt in europa. Und da bleibt es auch.mein grld " generiert " hier keiner. Es wurde zu 28% bereits zu Berufsleben versteuert und ist in d. Steuerfrei. Hier nicht!
Meike Ling 26.05.25 12:07
@Norbert, @Gigi Geiger
Auch ich habe in 03/2025 eine Steuernummer erhalten. Vorgelegt habe ich ein Dokument meiner Bank in TH, dass mir von meinen Zinseinkünften Steuern abgezogen wurden. Die Dame beim Finanzamt hat dann am PC etwas ausgefüllt, ich habe unterschrieben. Sie hat mir dann gesagt, wenn ich die abgezogenen Steuern, weit unter Freibetrag, erstattet haben möchte, dann wird man meine Konten kontrollieren und ich solle besser verzichten, da der Betrag nicht so hoch sei. Mir egal, denn Steuern werden mir schon seit über 20 Jahren von den Zinsen abgezogen, ohne dass ich auch nur auf die Idee gekommen wäre, dass ich die ja zurückbekommen könnte. Alles ganz ohne Steuernummer.
Pivat Märkl 26.05.25 12:05
Der Nachteil v. Spracheingabe.
Wer einen Schreibfehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)
Natürlich: Guido Westerwelle!
Tom​ 26.05.25 12:03
Warum
Warum wird behauptet, die Steuerbehörden können es nicht? Die Steuerrechnung ist völlig identisch mit denen der Thais. Was Khun Thai aus dem Ausland nach TH überweist wird exakt so veranlagt, wie das Geld der Ausländer. Auch die Abzüge sind identisch - Alter, Familienstand etc.
Es gibt da keinerlei Unterschiede. Einziges Problem, bei unserem Finanzamt gab es keine englischen Formulare, weshalb Frauchen mit im Boot war. Einen Anwalt wollte ich mir hierfür nicht leisten. Das Ganze war dann auch viel weniger teuer, als orakelt wurde. Wenn jemand aber gar nichts zu bezahlen hatte, stelle ich mir schon ein paar Fragen. Aber das führt jetzt zu weit...
Hartmut Wirth 26.05.25 02:50
Thai-Steuer
Da musste herzlich lachen:
Wie viele sog. Experten in YT und anderen Publikationen haben da ihr Wissen, auch für nicht wenig Geld, feilgeboten.

Jeder, der sich persönlich bei seinem zuständigen Finanzamt erkundigt hatte, wurde doch aufgeklärt. Und diese Aufklärung besagte, dass u.a. ausländische Renten/Pensionen NICHT als steuerpflichtige Einkünfte zählen.

Panik pur. Und anhand den Kommentaren in den sozialen Medien war die pure Panik spürbar.
Und jetzt? Alles für umsonst!
Jürgen Franke 25.05.25 18:10
Warum bist Du
zum Finanzamt gerannt?
Helmut Bodnar 25.05.25 17:50
Tja
Der einzige Kommentar der mir zu diesem insgesamt äusserst fraglichen Vorgehen einfällt:
Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Wertschätzung geht anders....
Rainer Stutz 25.05.25 13:40
Kaum reparabler Schaden
Dieses Vorgehen seit 09/2023 bis heute, betraf vor allem die Ausländer/Thai's, welche mit einem geringen Ausland-Einkommen ihre Existenz seit Jahren, viele mit Familie, in Thailand, verbracht haben. Somit hat man genau die falsche Zielgruppe getroffen. Die Zielgruppe mit 35%igem, potentiellem Steuervolumen, hat sich sichtlich verabschiedet, war wohl absehbar. Keine 180 Tage mehr Thailand p.a.
Wen wundert das ? Wer hat dies nicht erwartet ?

Ingo Kerp 25.05.25 12:40
Nein, langweilig wird es in Thailand nie. Dafür sorgt u.a. z.B. die Steuer-Behoerde, bei der man nie weiß, was sie ausgebrütet hat. Die Überraschung ist dann zusätzlich noch vor Ort, wo die damit beschäftigen Beamten genau so wenig wissen, wie der fragestellende Expat.
Pivat Märkl 25.05.25 12:20
@ S. Toneli
Danke für ihren aufschlußreichen Bericht.
Eine sehr sehr freundliche Steuerbeamtin des FA Phetchabun bedeutete mir, dass sie sich erst mal über Steuern bezüglich Farangs informieren mūsste, da ihr noch keine endgültigen Richtlinien bekannt wären.
Die monatlichen Abzüge für den Familienunterhalt (Abschreibung! Kto.-Auszug!) wären aber bei mir so hoch, dass ich voraussichtlich keine Steuer zahlen müsste. Ich lasse mich da mal überraschen.
Na ja, im Gegensatz zu D, wo nach G. Westerville 80-90% der Steuer-Weltliteratur beheimatet ist und fast jeder die Hilfe von teuren Steuerberatern oder Lohnhilfebüros in Anspruch nehmen muss, ist TL doch, wie mir scheint, immer noch ein "Steuerparadies".
Seppe Toneli 25.05.25 10:10
Meine persönliche Erfahrung in Pattaya
Im 2024 habe ich eine Tax-ID beantragt und erhalten.
Da es hiess, dass Geld, das vor dem 1.1.2024 auf dem Konto im Ausland ist, steuerfrei nach Thailand gebracht werden kann, habe ich einen Teilbetrag (!) davon überwiesen.
Im März 2025 war ich auf dem ‚Finanzamt‘ (Jomtien branch), und habe meine seriös ausgefüllte Steuererklärung eingereicht. Meiner Meinung nach schuldete ich keine Steuern, aber ich kann mich natürlich irren. Die Beamtin kritzelte wild auf auf meiner Erklärung herum und wollte dann ohne jegliche Erklärung bzw. Begründung um die THB 15 000 von mir. Ich beharrte darauf, dass ‚altes Geld‘ steuerfrei sei, und nach einigen Diskussionen unter Beibezug ihres Vorgesetzten wollten sie dann plötzlich nur noch THB 5 000. Da wurde mir schlagartig klar, dass die Beamten ihre eigene Steuergesetze nicht kennen, und einfach mal irgend etwas kassieren wollen unter dem Motto weniger ist besser als nichts. Bekannte hatten mir schon vorgängig erzählt, dass auch sie pauschal THB 5 000 bezahlt hätten, was mir etwas verdächtig erscheint.
Ich habe darauf bestanden, nichts zu schulden, worauf sie mir sagten, wenn ich keine Steuer bezahlen wolle, dann würden sie meine Tax-ID canceln. Genau das haben sie dann auch gemacht, obwohl ich klar mitteilte, dass ich natürlich bezahlen wolle, aber nur was ich wirklich schulde, und dass ich die Tax-ID für spätere Jahre behalten möchte. Aber nix da, sie wurde sofort gecancelled.
Insgesamt ein ernüchterndes Erlebnis …

Rudolf Lippert 24.05.25 23:29
oh Wunder...
Ich bin zwar kein Experte in fiskalischen Dingen. Habe jedoch in DE und CH fast dreizig Jahre lang (m)eine Firma erfolgreich geleitet. Nun sagte mir meine einfache ungeeichte Schnuffelnase dass diese damalige Neuerung zu massiven Abflüssen oder besser zu zukünftigen Nichtzuflüssen führen wird und ich hielt es nicht für zielführend.
Ein Beitrag von mir im Farang, den ich etwas provokant mit "bringst du dein Geld nach Thailand Steuer" betitelte wurde von der Redaktion gelöscht... Vermutlich wegen Thai bashing...Nichts genaues weiss man nicht...

So, nun ein Rückwärtsrudern mit vielen offenen Variablen, eigentlich wie beim Vorwärtsrudern damals auch. Man hat also ein Jahr Zeit seine Erträge aus dem Vorjahr steuerfrei nach Thailand bringen zu können...
Was geschieht an dem 1.1. des Folgejahres? Und und und. In der Schule hiess das früher: wenn du nichts zu sagen hast, halte den Mund. Das ist besser als Fragmente herauszulassen.
Norbert Schettler 24.05.25 20:40
Eine Steuernummer
habe ich ohne Probleme bekommen, gezahlt habe ich nichts. Normal ist die ganze Geschichte nicht, Thailand ist doch immer wieder für eine Überraschung gut. Was wurde da für eine Panik verbreitet, for nothing.
Detlev 24.05.25 19:10
Unglaublich
Wow ,kann ich ja gar nicht glauben,dass reiche Thai's und Ausländer weniger Geld nach Thailand transferiert haben.Da muss man bestimmt einen Master in Finanzwesen haben, oder??? Da werden jetzt einige Steuerberater Konkurs anmelden oder Sozialhilfe.555
Tom​ 24.05.25 18:32
Fazit
Thailand und Rechtssicherheit sind zwei paar Schuhe. Allerdings ist das keine brandneue Erkenntnis.
Konrad Benz 24.05.25 18:20
Es ist
Genauso gekommen wie fast jeder mutmaßte. Besonders kapitalstarke Firmen mit Sitz in TH und Auslandsitz, haben ihre Kapital und Investmentflüsse ins Inland zugedreht. Kleinere Fische ebenso.
Gigi Geiger 24.05.25 18:10
Die Regierung ist nicht mehr glaubwürdig
Das ist ein hin und her! Den Schwarzen Peter haben alle gezogen, welche für 2024 eine Steuernummer beantragt, eine Steuererklärung ausgefüllt und schön gelöhnt haben. Würde mich nicht verwundern, wenn keine Rückzahlungen erfolgen, da die Kassen nicht mehr prall gefüllt sind!
Bernd Berger 24.05.25 17:40
Was denn nun ???
"Ebenfalls offen ist, ob ausländische Steuerresidenten vollständig gleichbehandelt werden"

Steht doch deutlich da, das es so kommt,oder?

Die Regelung betrifft sowohl thailändische Staatsbürger mit Auslandsinvestitionen als auch ausländische Steuerresidenten in Thailand.


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