BANGKOK: Mindestens 20 große ausländische Betreiber von Online-Plattformen wollen sich als Mehrwertsteuerzahler (VAT) in Thailand registrieren lassen.
Der Schritt kommt als Reaktion auf die Durchsetzung des E-Service-Steuergesetzes ab dem 1. September, wenn ausländische Unternehmen, die Online-Dienste in Thailand anbieten, sich für eine 7-prozentige Mehrwertsteuerpflicht registrieren müssen, wenn ihr Jahreseinkommen 1,8 Millionen Baht übersteigt. Zu den umsatzsteuerpflichtigen E-Service-Unternehmen gehören solche, die Download-Dienste für Filme, Spiele, Aufkleber, Vermittlungsdienste und Werbung anbieten. Laut Ekniti Nitithanprapas, Generaldirektor des Revenue Department, rechnet seine Behörde mit Steuereinnahmen aus der kommenden E-Service-Abgabe von mehr als 5 Milliarden Baht pro Jahr.