Strengere Regeln für Cannabisextrakte

Die Nutzung ist auf vier klar definierte Zwecke beschränkt

Neue Vorschriften begrenzen die Nutzung von Cannabis- und Hanfextrakten mit erhöhtem THC-Gehalt auf klar definierte Zwecke wie Medizin, Forschung und Industrie. Foto: epa/Rungroj Yongrit
Neue Vorschriften begrenzen die Nutzung von Cannabis- und Hanfextrakten mit erhöhtem THC-Gehalt auf klar definierte Zwecke wie Medizin, Forschung und Industrie. Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Thailand hat eine neue Regelung für Cannabis- und Hanfextrakte in Kraft gesetzt, die die Nutzung von THC-haltigen Extrakten unter Lizenz auf vier klar definierte Zwecke beschränkt. Dazu zählen der Einsatz zu staatlichen Zwecken bei der Bekämpfung von Betäubungsmitteldelikten, medizinische Anwendungen, Analyse sowie Ausbildung und wissenschaftliche Forschung sowie industrielle Nutzung.

Gesundheitsminister Pattana Promphat erklärte, dass Thailand seine Strategie gezielt auf medizinisches Cannabis ausrichte, um dieses als Bestandteil einer wachsenden Gesundheitswirtschaft zu etablieren. Entsprechende gesetzliche Anpassungen zur Regulierung von Anbau, Verarbeitung, Vertrieb und Nutzung werden vorbereitet, um internationale Standards zu berücksichtigen. Das Gesundheitsministerium habe hierfür bereits einen Rahmen geschaffen und werde diesen nun umfassend umsetzen, um die Qualität von Cannabisextrakten zu verbessern und deren wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen.

Neuer Verordnung seit 26. April 2026 in Kraft

Die neue ministerielle Verordnung über Genehmigungen zur Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, zum Verkauf oder Besitz von Kategorie-5-Betäubungsmitteln, konkret Cannabis- oder Hanfextrakten (B.E. 2569/2026), wurde am 26. März 2026 in der Royal Gazette veröffentlicht und trat am 26. April 2026 in Kraft. Sie ersetzt die frühere Regelung aus dem Jahr 2021.

Im Folgenden die zentralen Bestimmungen der neuen Verordnung:

  1. Genehmigungen für Herstellung, Import, Export, Verkauf oder Besitz sind ausschließlich für vier Zwecke zulässig: staatliche Drogenbekämpfung, medizinische Nutzung, Analyse/Ausbildung/Forschung sowie industrielle Nutzung.
  2. Antragsteller für die Herstellung medizinischer Extrakte müssen juristische Personen sein, die nach thailändischem Recht nicht als ausländisch gelten, staatliche Stellen oder das thailändische Rote Kreuz; zusätzlich ist eine Lizenz zur Herstellung moderner oder pflanzlicher Arzneimittel oder eine entsprechende Befreiung erforderlich.
  3. Antragsteller für Import oder Export zu medizinischen oder industriellen Zwecken müssen juristische Personen sein, die nicht als ausländisch gelten, oder staatliche Stellen beziehungsweise das thailändische Rote Kreuz.
  4. Antragsteller für den Verkauf müssen lizenzierte Hersteller oder Importeure sein.
  5. Antragsteller für den Besitz zu medizinischen oder industriellen Zwecken müssen Tätigkeiten mit eindeutigem medizinischem oder industriellem Bezug ausüben.
  6. Antragsteller für die Herstellung industrieller Extrakte müssen juristische Personen sein, die nicht als ausländisch gelten, oder staatliche Stellen beziehungsweise das thailändische Rote Kreuz.
  7. Für jede einzelne Ein- oder Ausfuhr ist jeweils eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
  8. Lizenzierte Hersteller müssen jede Charge vor dem Verlassen der Produktionsstätte analysieren lassen, nicht konforme Produkte vernichten oder anpassen, den THC-Gehalt bei jeder Produktion überprüfen, die Produktionsstätte kennzeichnen, Verpackungen mit Hersteller- und Standortangaben versehen und monatliche Berichte vorlegen.
  9. Lizenzierte Importeure müssen ihre Standorte kennzeichnen, Verpackungen mit Angaben zum Importeur, dessen Geschäftssitz sowie zum ausländischen Hersteller oder Produkteigentümer versehen und monatliche Berichte vorlegen.
  10. Lizenzierte Exporteure müssen ihre Standorte kennzeichnen, Verpackungen mit Angaben zu Exporteur und Geschäftssitz, Hersteller und Produktionsort sowie mit der Herkunftsbezeichnung „Thailand“ versehen und monatliche Berichte vorlegen.
  11. Lizenzierte Verkäufer müssen ihre Verkaufsstellen kennzeichnen, dürfen ausschließlich an entsprechend lizenzierte Abnehmer verkaufen und monatliche Berichte vorlegen.
  12. Lizenzierte Besitzer zu medizinischen oder industriellen Zwecken müssen ebenfalls monatliche Berichte vorlegen.
  13. Können genehmigte Tätigkeiten wie Produktion, Import oder Export nicht wie geplant durchgeführt werden, ist innerhalb von 30 Tagen eine Anpassung des genehmigten Plans bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
  14. Lizenzen nach den Verordnungen von 2020 und 2021 behalten bis zum 31. Dezember 2026 ihre Gültigkeit.

Cannabis war in Thailand bereits am 9. Juni 2022 aus der Kategorie-5-Liste der Betäubungsmittel gestrichen worden. Ausgenommen bleiben Extrakte mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2 Prozent, die weiterhin als Betäubungsmittel gelten. Parallel wird für Cannabis, das als kontrolliertes Kraut eingestuft ist, eine zusätzliche Regelung vorbereitet, um die medizinische Nutzung weiter auszubauen und die gesamte Wertschöpfungskette zu stärken.

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