BANGKOK: Das thailändische Umweltministerium will den Rotohrbülbül (Pycnonotus jocosus), in Thailand als „Nok Krong Hua Chuk“ bekannt, von der Liste der geschützten Wildtiere streichen.
Umweltminister Suchart Chomklin teilte mit, dass der entsprechende Entwurf einer Ministerialverordnung dem Kabinett vorgelegt wurde. Nach Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen soll die Regelung 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung in der „Royal Gazette“ in Kraft treten.
Strenge Kontrollen für Vogelhaltung
Gleichzeitig kündigte das Ministerium umfangreiche Kontrollmaßnahmen an. Das Department of National Parks, Wildlife and Plant Conservation (DNP) soll gemeinsam mit Zuchtverbänden die Registrierung von Zuchtvögeln, den Transport sowie die Haltung überwachen. Vorgesehen sind außerdem freiwillige Register für Zuchtbetriebe, einheitliche Kennzeichnungen zur Unterscheidung von Zucht- und Wildvögeln sowie Maßnahmen gegen entflogene Tiere.

Das DNP betonte, dass wildlebende Rotohrbülbüls in Nationalparks, Wildschutzgebieten und anderen geschützten Waldflächen weiterhin uneingeschränkt unter den jeweiligen Naturschutzgesetzen stehen. Das Fangen oder Jagen der Vögel in diesen Gebieten bleibt strafbar. Die Behörde will Patrouillen, Kontrollen und die Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels fortsetzen.
DNP überwacht Wildbestände weiter
Nach Angaben des DNP sind die Bestände des Rotohrbülbüls in der Natur derzeit stabil und nicht vom Aussterben bedroht. Ein eigens eingesetzter Ausschuss soll die Population jedoch weiterhin überwachen. Sollte sich zeigen, dass Wildvögel verstärkt illegal gefangen werden und die Bestände zurückgehen, will das Ministerium den Vogel umgehend wieder in die Liste der geschützten Wildtiere aufnehmen.