Rechtsexperten sehen Verfassungszusatz kritisch

Progress Fahnen im Protest gegen Ungarns Anti-LGBT-Gesetzgebung. Foto: epa/Jeroen Jumelet
Progress Fahnen im Protest gegen Ungarns Anti-LGBT-Gesetzgebung. Foto: epa/Jeroen Jumelet

STRAßBURG: Rechtsexperten des Europarats haben Bedenken zu einem Verfassungszusatz in Ungarn geäußert, der die Rechte von LGBTQI+ weiter einschränken könnte. Kritisch sieht die Venedig-Kommission etwa einen Part, der festschreibt, dass das Geschlecht eines Kindes bei der Geburt unveränderbar festgelegt wird. Dies solle abgeändert oder aufgehoben werden, um Transgendern nicht die Anerkennung ihres Geschlechts zu verwehren, wie es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme der Straßburger Rechtsexperten hieß.

Die Abkürzung LGBTQI+ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, queere, Trans- und andere nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.

Ungarn hatte im Dezember den neuen Verfassungszusatz eingeführt. Dieser schließt auch die Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Paare aus. «Der Vater ist Mann, die Mutter ist Frau», heißt es im Text des Dokuments. Das Fachgremium des Europarats sah darin allerdings nur rechtliche Bedenken, sollten unverheiratete oder alleinstehende Heterosexuelle adoptieren dürfen.

In Bezug auf eine weitere Passage des Verfassungszusatzes zur Erziehung verwies das Gremium darauf, dass der Lehrplan an Schulen vielfältig sein solle und das Recht der Eltern, zwischen konfessionellen und nicht-religiösen Kursen zu wählen, geachtet werden müsse.

Ob Teile des Verfassungszusatz letztlich konform mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sind, hängt den Fachleuten zufolge vor allem von den Gesetzen und Regelungen ab, die künftig auf dem Zusatz beruhen werden. Besorgt sei man allgemein aber, dass es keine öffentliche Beratung zu der Änderung gegeben habe und die Neuerungen im Notstand erlassen worden waren.

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