Mehrwertsteuer für ausländische digitale Plattformen

E-Shopping erfreut sich in Thailand großer Beliebtheit. Ausländische Anbieter sollen jetzt besteuert werden, wenn sie ihren Service im Königreich anbieten. Foto: torwaiphoto/Adobe Stock
E-Shopping erfreut sich in Thailand großer Beliebtheit. Ausländische Anbieter sollen jetzt besteuert werden, wenn sie ihren Service im Königreich anbieten. Foto: torwaiphoto/Adobe Stock

BANGKOK: Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Erhebung der Mehrwertsteuer (VAT) auf internationale digitale Plattformen gebilligt und erwartet durch diese Maßnahme zusätzliche jährliche Nettoeinnahmen.

Die Regierung gab am Dienstag grünes Licht für eine Änderung des Einkommensgesetzes, um eine VAT-„E-Service"-Steuer von ausländischen digitalen Plattformen zu erheben, die keine Tochtergesellschaft in Thailand haben. Das Finanzministerium hatte vorgeschlagen, Einnahmen von ausländischen Internet-basierten Dienstleistungsanbietern in Thailand einzuziehen. Ein Sprecher sagte, die neue Steuer werde die Verbraucher nicht beeinträchtigen. Sie wird auf Websites, Anwendungen, Filme, Musik, Spiele und Hotelreservierungen von internationalen Plattformen erhoben werden, die derzeit keine Mehrwertsteuer zahlen

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Dieter Kowalski 10.06.20 15:22
Nun, ich glaube kaum dass amerikanische Konzerne einer weiteren Besteuerung in Thailand unwiedersprochen zustimmen werden. Aber das wird Onkel Donald sicher Thailand noch konkret erklären - wetten?
Thomas Thoenes 10.06.20 15:21
@Wolfgang Traugott
erstmal danke das sie uns ein VPN alla Sendung mit der Maus für Vorschulkinder erklären. Aber @Dieter K. hat völlig recht. Thailand schießt sich mit solchen Aktionen nur immer mehr von den internationalen Bühne. Und das Facebook auf "kleine" Länder wie Thailand die zudem noch eine eher mindere Kaufkraft pro Kopf verkörpern angewiesen ist scheint doch sehr naiv. Da wird dann einfach in Youtube, Facebook und Co. mehr und mehr die Meldung erscheinen: "Dieser Beitrag kann in ihrem Land nicht angezeigt werden." und fertig. Denn die Firmen zahlen ja schon in den Ländern in denen sie aktiv agieren Steuern und werden sicherlich nicht weitere Steuern zahlen nur weil es dank Internet möglich ist deren Service weltweit zu nutzen. Kurz gesagt. Für die Firmen gibt es eine ganz einfache Frage. Rechnet es sich? Wenn nicht - auf Wiedersehen Thailand.
Klaus Huber 10.06.20 15:21
Steuern II
nach dem aber war der Platz aus.
Das Steuerrecht ist international und gegen Firmen durchsetzbar.
Wie ein Staat Ansprüche gegen eine Firma durchsetzen will, die es im Inland nicht gibt ist eine andere Sache. Er kann Webseiten sperren und auch VPNs generell blockieren.
Klaus Huber 10.06.20 14:36
Steuern ...
Sind fällig auf Gewinne die im jeweiligen Land erzielt wurden, also durch Leistungen die im jeweiligen Land erbracht wurden. Auf diesem Grundsatz werden alle Steuern erhoben. Starbucks und Konsorten bezahlen in den meisten europäischen Ländern nur deshalb keine Steuern, weil man die Gewinne zB über Lizenzgebühren marginalisiert wurden oder die einzelnen Länder erlauben die Steuern im Lande einer europäischen Zentrale - die dann in ein Niedrigsteuerland innerhalb der EU ansässig ist, die entsprechenden Schnorrer sind ja bekannt - abzuführen. Bei diesem Spiel beteiligen sich auch große deutsche Firmen dabei. Man kann also nur hoffen, dass dies im Interesse der nationalen Steuerzahler (und zu Finanzierung der Corona Hilfsmaßnamen) korrigiert wird, denn aus den Steuereinnahmen wird unsere Infrastruktur finanziert. Die internationalen Gewinne unterliegen im Stammland der Unternehmen ebenfalls der Steuerpflicht, was bekannte namhafte Konzerne durch "nicht Einführen" der bereits im Ausland unversteuerten Einnahmen wieder umgehen und diese in der Karibik parken.
In gleicher Weise sind auch Einnahmen die zB auf Reisen generiert werden, Stichwort Blogs und digitale Nomaden in den Ländern - in denen sie entstehen - einkommensteuerpflichtig.
Bestimmte Medienlizenzen für zB Streamingdienste sind an Länder gebunden und deshalb sind diese Dienste in bestimmten Ländern nicht abrufbar (weil auf IP Adressen kontrolliert wird). Der (Um)Weg über ein VPN ist technisch möglich, aber
Thomas Schilling 10.06.20 14:33
Umsatzsteuer am Sitz des Verbrauchers
Die Mehrwertsteuer ist eine Umsatzsteuer und diese fällt am Sitz des Verbrauchers an.

Wer in DE ein Laptop kauft und dieses (dauerhaft) nach TH bringt, der kann sich die deutsche MwSt bei der Ausreise erstatten lassen (Export) und muss bei der Einreise in TH die thailändische MwSt (VAT) und ggf. Einfuhrzoll bezahlten (Import).

Nur weil Produkte wie Filme/Streams über das Internet statt dem Schiffsweg transportiert werden, befreit das die internationalen Konzerne doch nicht von der inländischen Umsatzsteuerpflicht. Thailand hat also absolut Recht diese zu besteuern. Falls es also eine Doppelbesteuerung bei der Umsatzsteuer gibt, dann müssen die Konzerne sich bei der Regierung des Landes in dem sie die Server betreiben beschweren.
Konrad Stoll 10.06.20 12:21
@DieterKowalski
Ich finde die Thais haben völlig recht mit der Besteuerung solcher Unternehmen. Der Fehler ist nicht das die Thais das machen, sondern falsch ist dass das nicht alle Länder tun.
Dieter Kowalski 10.06.20 11:14
Die neue Steuer werden die Verbraucher zahlen müssen!
Die Anbieter (wer immer auch das sein mag, denke aber es zielt hauptsächlich auf Netflix und Co. ab) werden die Kosten, wie üblich, auf die Konsumenten abwälzen.
Wieder einmal ein gut durchdachter Schritt zur freiwilligen Selbstisolierung Thailands vom internationalen Parkett.