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Foto: vege / Fotolia.com
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Dezember ist nicht nur Weihnachtszeit und der Übergang ins neue Jahr, sondern auch Reisezeit. Ein Teil der Leser, welche gerade diese Ausgabe in den Händen halten, sind bereits um die halbe Welt geflogen und andere sitzen auf gepackten Koffern. Der Fluggastverkehr steigt seit Jahren und ein Ende ist nicht in Sicht. Mit diesem Wachstum steigen auch die Anforderungen an die Abwicklung diese Fluggastaufkommens und um dieses mittlerweile sehr komplexe Zusammenspiel von Flughäfen und Fluggesellschaften nicht zu gefährden, hat der thailändische Gesetzgeber ein Gesetz zur Regelung von Straftaten im Luftverkehr erlassen, das am 14. Februar 2015 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz ist in drei Teile gegliedert, wobei im ersten Teil die Liste mit den Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Luftverkehr stehen, genannt sind. Im zweiten Teil erfolgen Ausführungen zu den Befugnissen des Piloten und des Kabinenpersonals, welche im Ernstfall handeln müssen. Schließlich wird die Zuständigkeit geklärt, d.h. handelt es sich um ein in Thailand registriertes Flugzeug auf dem Weg nach Thailand oder ist es ein Flugzeug aus einem anderen Land.

Wir alle kennen die freundlichen Hinweise an Bord eines Flugzeuges, welche Handlungen verboten sind. Ich kann mich aber nur an einen Fall erinnern, bei welchem auch das Strafmaß genannt wurde, bzw. auf der „Arrival- Card“ für das Einreisevisa schriftlich fixiert wurde. Bis zum Zeitpunkt, als wir dieses Gesetz durchgearbeitet haben, wusste ich nicht, dass das Rauchen einer Zigarette an Bord eines Flugzeuges mich 20.000 Baht kosten würde und/ oder mich für ein Jahr ins Gefängnis bringen kann. Würde die Zigarette zusätzlich noch dazu verwendet werden, um den Rauchmelder auszuschalten bzw. sonstige Schäden anzurichten, die sich auf die Funktionsfähigkeit des Flugzeuges auswirken könnten, sieht das Gesetz eine Geldstrafe bis 40.000 Baht und/ oder eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre vor. Das gleiche gilt bei der Verwendung von elektronischen Geräten bzw. der Besitz von Sachen, die nicht mit an Bord gebracht werden dürfen.

Addition der einzelnen Straftaten

Selbst der gutmütigste Mensch hat irgendwann einmal seine Belastungsgrenze erreicht. Im Flugzeug dürfte dies dann passieren, wenn man schon seit sieben Stunden auf dem Rollfeld steht und nichts passiert. Im besonderen Fall kommt dann noch ein Ausfall der Klimaanlage hinzu und der Sitznachbar beschließt trotz mehrfachen Bittens dies nicht zu tun, meine Schulter als Kopfkissen zu verwenden. Wenn dann die Konversation in Beleidigungen bzw. das Maß an Anstand unterschritten wird, warten am Zielflughafen ein Einschnitt von 40.000 Baht in die Reisekasse, bzw. ein Aufenthalt von bis zu einem Jahr im Gefängnis. Mündet das Ganze zusätzlich in körperlicher Gewalt, verdoppelt sich der Strafrahmen. Wenn dann die Situation völlig eskaliert und/ oder Handlungen sexuell motiviert sind, muss der Täter mit 200.000 Baht Strafe rechnen und bis zu fünf Jahren Gefängnis. Richten sich Gewalttätigkeiten gegen den Piloten bzw. das Kabinenpersonal, wird der maximale Strafrahmen mit 280.000 Baht und/ oder sieben Jahre Freiheitsstrafe fällig. So vielfältig das Leben auch ist, sind auch mögliche Szenarien an Bord eines Flugzeuges. Dieses Gesetz sieht ausdrücklich keine Gesamtstrafenbildung vor, sondern jede einzelne begangene Straftat führt zu einer Addition der einzelnen Straftaten. Im Ergebnis drohen somit viele Jahre Haft und enorme Geldstrafen.

In dem Moment, in dem alle Türen eines Flugzeuges verschlossen sind, hat der Pilot die alleinige Befehlsgewalt an Bord. Im Ernstfall muss der Pilot nach einer Ermessensentscheidung handeln und kann den Störer so fixieren, dass keine Gefahr mehr von diesem ausgeht und zwar ohne, dass sich der Pilot durch die Fixierung der Freiheitsentziehung strafbar macht. Handelt es sich um ein in Thailand registriertes Flugzeug, das außerhalb von Thailand landet, endet die Befehlshoheit des Piloten mit der Übergabe des Täters an die Behörden. Handelt es sich um ein nicht in Thailand registriertes Flugzeug, das in Thailand landet, kann der Täter nur an die thailändischen Behörden übergeben werden, wenn die begangene Handlung auch in Thailand strafbar ist. Die thailändischen Behörden können jedoch die Entgegenahme des Täters verweigern und diesen nicht auf thailändisches Hoheitsgebiet lassen, wenn nicht zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden. Diese hier darzustellen macht keinen Sinn, da es sich um zahlreiche Informationspflichten an verschiedene Behörden handelt. Es gibt demnach gesetzliche Fälle, in denen der Störer die Zeit mit dem Reinigungspersonal im Flugzeug abwarten muss, um dann wenige Stunden später gleich wieder den Rückflug in die Heimat anzutreten.

Durch die internationale Anpassung der Strafgesetze zum Schutz des Flugverkehrs sind wohl weltweit Handlungen von Störern an Bord strafrechtlich verfolgbar. Wer jedoch ein in Thailand registriertes Flugzeug im Ausland beschädigt, muss sich ungeachtet des Tatortes auch in Thailand strafrechtlich verantworten. Handelt es sich um ein im Ausland registriertes Flugzeug, das nach der strafrechtlichen Handlung in Thailand landet, muss sich der Täter einem strafrechtlichen Verfahren in Thailand stellen und kann nicht, bspw. in Thailand, die Anwendung deutschen Strafrechtes verlangen, falls das Flugzeug in Deutschland registriert ist.

Weihnachtsfeier steuerlich absetzen

Da wir den Jahresabschluss aber nicht mit Geld- und Freiheitsstrafen beenden wollen, darf ich all diejenigen von Ihnen, die Geschäftsführer einer thailändischen Firma sind, eine meiner Lieblingsverwaltungsvorschriften aus dem Steuerrecht in Erinnerung rufen und zwar die Nummer „143“. Spesen zur Bewirtung von Geschäftspartnern sind bis zu 0,3 Prozent berechnet vom Bruttoumsatz bis zu einem Maximalbetrag von 10 Mio. Baht voll abzugsfähig. Des Weiteren können Sie Events, die Sie für Ihre Geschäftspartner abhalten und diese mit Geschenken bedenken, die Kosten pro Geschenk und pro Geschäftspartner bis zu einem Wert von 2.000 Baht ebenfalls vollumfänglich steuerlich geltend machen. Dafür gibt es schon ein gutes Tröpfchen. Lassen Sie es krachen oder gehen Sie ruhig in ein tolles, spannendes und von positiven Ereignissen gespicktes neues Jahr – die Hauptsache ist, Sie kommen sowohl im Flugzeug wie auch im neuen Jahr – gut an!

Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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