Law Lounge

Foto: vege / Fotolia.com
Foto: vege / Fotolia.com

Wir hoffen, Sie sind alle gut in das neue Jahr gekommen und wünschen Ihnen von dieser Stelle nur das Beste für 2019. Genießen Sie das Leben… alles andere kommt von allein. Wie jedes Jahr stehen zum Jahreswechsel eine Menge Änderungen an und – ich weiß, ich wiederhole mich jedes Jahr an dieser Stelle – wir sehen wieder einem interessanten Jahr entgegen. Große und weniger große aber dennoch wichtige Änderungen werfen ihre Schatten voraus und wer informiert ist hat bekanntlich mehr vom Leben!

Kiffen auf Rezept?

Im November 2018 hat das thailändische Parlament mit 145 zu 0 Stimmen den Weg freigemacht, um Cannabis als Arzneimittel zu legalisieren. Nachdem die erste Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen wurde, muss das Gesetz noch dreimal in die Lesung bevor es wahrscheinlich nächsten Monat verkündet wird. Es geht hier weder um die Diskussion, ob Cannabis als Einstiegsdroge zu werten ist noch um die Drogenpolitik des Landes. Nachdem aber in den letzten Jahren auf internationaler Ebene viele Erfolge bei dem Einsatz von medizinischem Cannabis verbucht werden konnten, vornehmlich in der Schmerztherapie sowie bei Krebs- und Parkinsonerkrankungen (aber auch in der Tiermedizin), ist es eigentlich nur eine logische Konsequenz, dass man einen kontrollierten Markt für die Medizin schafft und nebenbei ist dies ein Milliardenmarkt. Wer sich nun auf den Weg in den nächsten Baumarkt machen und sich ein Gewächshaus kaufen will, um in den medizinischen Cannabishandel einzusteigen, der kann getrost den Autoschlüssel weglegen. Medizinischer Cannabis darf – sofern das Gesetz verkündet wird – die nächsten fünf Jahre nur von staatlichen Behörden angebaut und verarbeitet werden. Verkauft werden darf es nur in zugelassen Apotheken und ausschließlich auf Rezept. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre soll es eine Möglichkeit geben, dass sich landwirtschaftliche Betriebe um eine Anbaulizenz bewerben, wenn sie besondere Anforderungen erfüllen. Der eigene Anbau (auch zum „medizinischen“ Privatgebrauch) bleibt nach wie vor streng verboten, genauso wie das Rauchen von Cannabis oder die sonstige Aufnahme von nicht medizinischem Cannabis. Von holländischen Verhältnissen sind wir also noch weit entfernt.

Rechtswahl bei Flugstornierung

Kommen Sie gerade aus den Weihnachtsferien zurück und haben sich möglicherweise über verspätete oder gestrichene Flüge geärgert? Der Himmel – insbesondere über Europa – wird im Flugverkehr immer dichter und viele Flughäfen sind mittlerweile an ihre Belas­tungsgrenze gestoßen. Dies ist mit immer mehr Kosten für die Fluggesellschaften verbunden, denn Verspätungen und Flugstreichungen kosten Geld. Mittlerweile haben einige Fluggesellschaften damit begonnen, diese Kosten zu drücken und man hat in dem Beförderungsvertrag (Ihr Flugticket!) eine Rechtswahl vorgenommen, die ein Recht vorsieht, das Fluggesellschaften bei der Entschädigung von Reisenden bevorzugt behandelt. Wenn man sich die Preisstruktur von Flugtickets genauer anschaut, setzt sich der Ticketpreis wie nachfolgend zusammen: Der reine Beförderungspreis beträgt ca. 60 Prozent der Gesamtkosten und 40 Prozent sind Steuern, Gebühren und Zuschläge. Es gibt Fluggesellschaften, welche zwar ihre Tickets in Deutschland anbieten aber den Beförderungsvertrag englischem Recht unterwerfen. Nach englischem Recht müssen bei einer Stornierung eines Fluges durch einen Kunden die Steuern und Gebühren nicht rückerstattet werden. Bei der nächsten Ticketbuchung deshalb ein wenig auf das Kleingedruckte achten und nach der Rechtswahl schauen.

Mobile TAN und Intersexuelle

Viele haben wahrscheinlich zum Jahreswechsel auch ihre letzten Bankgeschäfte in Deutschland getätigt und Dauerauftrage geändert, Geldgeschenke an die Familie überwiesen und sonstige Überweisungen vorgenommen. Immer dabei waren wohl in vielen Fällen am heimischen Computer beim Online-Banking die kleinen Papierzettel mit den TAN-Nummern. Diese gehören bald der Vergangenheit an, genauer gesagt funktionieren sie nur noch bis Oktober 2019, dann müssen alle Banken in Deutschland auf die mobile TAN umstellen, d.h. man bekommt die TAN-Nummer auf sein Handy geschickt, um eine Transaktion auszuführen. Dies kann nun zu einem Problem führen, falls man kein deutsches Handy in Thailand mit Roaming Funktion hat, bzw. die Bank in Deutschland sich weigert, die mobile TAN an eine thailändische Handynummer zu senden. Damit das Onlinebanking von Thailand aus auch ab Oktober 2019 ungestört weitergehen kann sollte man in den nächsten Tagen mal mit der kontoführenden Bank in Deutschland sprechen und abklären wie man dann in Zukunft verfahren kann. Und abschließend wird in Deutschland noch das „dritte Geschlecht“ eingeführt. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 wird es ab Januar 2019 für Intersexuelle ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister geben: Neben „männlich“ und „weiblich“ kann dort dann auch „divers“ stehen. Für Arbeitgeber aus Thailand, welche auch in Deutschland nach Spezialisten suchen, ist das vor allem im Hinblick auf Stellenanzeigen relevant. Wer etwa einen Ingenieur sucht, muss künftig einen „Ingenieur (m/w/d)“ inserieren – dass „d“ steht für divers. Wer dagegen verstößt, dem könnte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Strafe wegen Diskriminierung drohen.

Einen größeren Rundumschlag hätten wir in der ersten Ausgabe unserer Kolumne zum Jahresbeginn nicht machen können. Änderungen sind Fortschritt und auch, wenn uns manche Neuerungen nicht gefallen und ärgern, denken Sie daran, wenn alles gut geht ist der medizinische Cannabis nicht mehr weit entfernt.


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.