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Foto: vege / Fotolia.com
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„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr!“ Jeder kennt wohl dieses Sprichwort und ich muss ehrlich zugeben, dass mir ein vergleichbares in Bezug auf die Mütter nicht eingefallen ist, obwohl der Teil, welchen die Mutter übernimmt, auch nicht unerheblich ist. Ohne Partei ergreifen zu wollen und frei von Traditionen wollen wir uns heute mit dem Thema des Kindesunterhalts beschäftigen.

Nach dem thailändischen Familienrecht sind beide Elternteile dazu verpflichtet sich um den Unterhalt des Kindes bis zu dessen 20. Lebensjahres zu kümmern. Wenn das Kind bei den Eltern lebt ist dies im Regelfall eine Selbstverständlichkeit. Die rechtlichen Fragen tauchen auf, wenn die Eltern getrennt leben bzw. sich scheiden lassen oder das Kind außerehelich geboren wurde. In den letzten Fällen kommt die Frage nach dem Sorgerecht hinzu. Wie viele rechtliche Verhältnisse in Thailand kann man dies in einem privatrechtlichen Vertrag regeln oder, falls dies nicht möglich ist, die Angelegenheit von einem Familiengericht klären lassen. Während es in vielen Ländern Tabellen mit Regelsätzen gibt, wird in Thailand jeder Fall einzeln begutachtet und dabei folgende Faktoren von den Richtern berücksichtigt. In erster Linie werden Aufwendungen für Lebensmittel, Wohnung, medizinische Versorgungen, Kleidung und Schul- oder Universitätskosten berücksichtigt. Die Richter betrachten aber auch den Lebensstil des Kindes. Hat ein Kind während der gemeinsam Zeit bei den Eltern einen gewissen Lebensstandard und entsprechende Hobbys (Segeln, Reiten etc.) tragen die Richter dafür Sorge, dass diese Unternehmungen des Kindes fortgeführt werden sollen, damit das Kind durch eine Trennung der Eltern keine traumatischen Probleme in der Zukunft bekommt. Die Richter urteilen in ihren Entscheidungen aber auch, dass die Gelder, welche der eine Elternteil bezahlt, nicht zum Nutzen des anderen Elternteils verwendet werden darf. Dies wird wiederum in einer Scheidung entweder über einen Trennungsunterhalt ausgeglichen oder dieser Elternteil muss sich um seinen eigenen Lebensunterhalt kümmern. Die Eltern müssen in einem Gerichtsverfahren ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und anhand der oben genannten Kriterien und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern wird dann der Unterhalt ausgerechnet.

Gesetzliche Hilfe für schwangere Studentinnen

Wir hatten eingangs erwähnt, dass uns kein passendes Sprichwort einfällt, welches der Kindesmutter gerecht wird. Leser dieser Kolumne, die schon länger in Thailand leben und/ oder ihre eigenen Erfahrungswerte haben, sind oft verwundert um die schwache Stellung der Kindesmutter. Dies fängt zum Teil schon bei Minderjährigen ledigen Müttern an. Bisher wurden minderjährige Mütter bzw. schwangere Studentinnen aus der Schule bzw. Universität entlassen und sind dann mehr oder weniger auf sich allein gestellt. Diese für uns nicht sehr akzeptable Lage ändert sich aber nun. Vor wenigen Tagen wurde ein Gesetz erlassen, welches Schulen und Universitäten verbietet, schwangere Schülerinnen/ Studentinnen zu entlassen. Vielmehr sind die Bildungsträger nun dazu aufgefordert den werdenden Müttern Hilfestellungen zu geben in Form von flexiblen Lernzeiten, Mutterschutz und Freistellung vom Unterricht kurz vor der Geburt. Damit ist zumindest nach dem Gesetz erst einmal sichergestellt, dass die junge Mutter ihre Ausbildung nicht ganz abbrechen muss und später gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Bis zum Arbeitsmarkt ist es aber für diese jungen Mütter noch ein langer Weg und eine Schwangerschaft und ein Kind kosten Geld. Ein Kindesvater ist bei einem außerehelichen Kind nach dem Gesetz nicht verpflichtet Unterhalt zu bezahlen, solange er die Vaterschaft nicht anerkennt. Wer aber nicht hören will, der müsste eigentlich fühlen sollte man meinen. Dies setzt jedoch den Gang der Kindesmutter zum Familiengericht voraus, um die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Da aber in vielen Teilen Thailands ein uneheliches Kind nun nicht hilfreich ist, das Ansehen der jungen Mutter bzw. deren Familie zu fördern, unterbleibt dieser Gang zum Gericht in vielen Fällen. Hierzulande kann die junge Mutter auch keine Hilfe vom Sozialamt erwarten, welches wiederum den Kindesvater in Regress nehmen würde. Schließlich kommt hinzu, dass ein Kindesvater auch keine Angst vor dem Staatsanwalt haben muss, da selbst bei Anerkennung der Vaterschaft eine Nichtleistung von Unterhalt kein Straftatbestand ist. Auch ausländische Kindesväter von außerehelichen Kindern haben in Thailand die gleiche Ausgangslage. Wir kennen nur wenige thailändische Frauen, welche sich die Mühe gemacht haben, den Weg zu einem thailändischen oder ausländischen Gericht anzutreten. In zwei Fällen hat sich der Weg gelohnt und beide Kinder können heute eine Schulausbildung genießen, welche sie ohne die Anstrengungen der Mutter nicht erhalten hätten. Sparen in Ehren aber tun sie dies nicht an den Kindern. Mit einem Mädchen der oben genannten Mütter stehen wir in Kontakt, da es in der Nachbarschaft wohnt. Ein aufgewecktes Mädchen mit tollen schulischen Leistungen. Ab und zu erzählt sie uns von Erlebnissen in der Schule, welche zwar nicht immer ganz dem gepflegten Humanismus der Schule entsprechen, aber sprachlich genau auf den Punkt gebracht sind: „Voll geil die Schule!“. Dann stehen auch wir mit einem Lächeln dar und stellen fest, dass hat sich gelohnt.


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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