Law Lounge

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Am 5. Oktober 2008 verkündeten die deutsche Bundeskanzlerin Merkel und der damalige Finanzminis­ter Steinbrück „Die Spareinlagen sind sicher.“ Im selben Jahr, aber bereits am 6. Februar 2008, erließ der thailändische Gesetzgeber ein Gesetz in Bezug auf die Einlagenabsicherung von Geldern auf thailändischen Bankkonten. Diese Absicherung wurde in dem besagten Gesetz gestaffelt und verringerte sich in den nächsten fünf Jahren auf maximal eine Million Baht.

Zu Beginn des Jahres 2012 hat dieses Gesetz eine Überarbeitung erfahren, und die abgesicherten Guthaben auf thailändischen Bankkonten wurden wieder angehoben und wie folgt neu gestaffelt. Vom 11. August 2012 bis 10. August 2015 beträgt die maximale Absicherung 50 Millionen Baht, vom 11. August 2015 bis 10. August 2016 beläuft sich die maximale Absicherung auf 25 Millionen Baht und vom 11. August 2016 bis auf Weiteres nur noch eine Million Baht.

Haftungsanspruch bei Bankeninsolvenz

Diese Haftungsgrenzen beziehen sich aber nicht auf „pro Konto“, sondern auf den Namen des Kontoinhabers. Wer also mehrere Konten hat, muss diese addieren. Sollte nun der Fall eintreten, dass eine thailändische Bank Insolvenz anmelden muss, so ist die Anmeldung des Haftungsanspruchs an enge Fristen von 60 Tagen gebunden, berechnet ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzantrages. Man muss also selber aktiv werden oder läuft Gefahr, seinen Anspruch zu verwirken.

Im Idealfall kann man neben der garantierten Haftungsgrenze sogar noch einen weiteren Anteil aus der Liquidationsmasse bekommen, obwohl dies ehrlich gesagt wohl eher theoretischer Natur ist. Desweiteren sollte noch angemerkt werden, dass nicht alle Banken und Finanzinstitute an diesem Sicherungsfond beteiligt sind. Vorab gesagt, die großen und uns wohl allen bekannten Banken sind alle dabei. Bei der Vorbereitung haben wir uns aber die Liste der Banken auf der entsprechenden Webseite www.dpa.or.th angeschaut und mussten auf den englischen Seiten feststellen, dass bspw. die Islamic Bank of Thailand und die Government Savings Bank nicht aufgeführt waren. Auch die entsprechenden thailändischen Webseiten enthielten keinen Eintrag.

Auf telefonische Anfrage am 10. Februar 2014 erhielten wir die mündliche Auskunft, dass beide besagten Banken Mitglieder des Sicherungsfonds sind. Sollte jedoch ein Leser seine Bankgeschäfte hier mit einer kleineren, aber weniger bekannten Bank führen, so würden wir zu einer schriftlichen Bestätigung der Bank raten, in welcher diese bestätigt, dass die Einlagen des Kontoinhabers entsprechend geschützt sind. Interessant ist bei Gesetzesneuerungen bzw. -änderungen auch immer, das Motiv des Gesetzgebers zu kennen. In Thailand wird dies passenderweise immer gleich noch zum Ende des Gesetzes geschrieben. Hintergrund für die erneute Anhebung und verlängerte Laufzeit der Einlagensicherung ist nach Angaben des Gesetzgebers dessen Erkenntnis, dass die Finanzmärkte immer globaler und damit anfälliger für höhere Schwankungen sind.

Durch die Einlagensicherung soll Vertrauen in das thailändische Finanzsystem geschaffen werden. Dass dies zur Zeit nur bedingt funktioniert, angesichts der riesigen Summen, welche durch Großinvestoren aus Thailand abgezogen werden, ist ein anderes Thema und hat wohl auch andere Gründe.

Da wir schon beim Thema Banken sind, wollen wir auch noch erwähnen, dass es in Sachen „ATM-Betrug“ leider noch zu keinen gesetzlichen Neuerungen, wie von manchen Verbraucherschutzorganisationen verlangt, kam. In den letzten zwei Wochen haben wir drei Urteile alleine in Pattaya gehört, in welchen ein Kontoinhaber durch Missbrauch seiner ATM-Karte geschädigt wurde, und alle gingen zuguns­ten der Bank aus.

ATM-Betrüger leben weiter im Paradies

Das rechtliche Problem ist immer dasselbe. Die Bank beruft sich darauf, dass das Geld mit der richtigen PIN-Nummer abgehoben wurde. Dass die PIN-Nummer auf betrügerische Weise beschafft wurde, ist unerheblich. Wir kennen die besagten drei Fälle nur von den Urteilsverkündungen, welchen wir zufällig beiwohnten. Aber in zwei Fällen wurde vom Geschädigten vorgetragen, dass die ATM-Automaten durch Auflegen eines zweiten Keyboards manipuliert wurden, um so an die PIN Nummer zu kommen. Solange es in diesen Verfahren nicht zu einer Beweislastumkehr zulasten der Bank kommt, dass diese nachweisen muss, dass sie alles getan hat, um eben keine Manipulation an den ATM-Automaten zuzulassen, leben diese ATM-Betrüger weiter im Paradies, und man muss jedem Geschädigten eigentlich von einem Klageverfahren abraten, da aufgrund der momentanen Gesetzeslage es gar keine Aussicht auf Erfolg gibt.

Deshalb ist auch hier eine aktive Handlung aller Kontoinhaber erforderlich, um zumindest den Schaden in engen Grenzen zu halten. Am besten ist es, zwei Konten zu haben. Eines mit ATM-Karte. Auf diesem aber nur einen geringen Betrag halten, und zudem das Konto auf SMS-Benachrichtigung freischalten. D.h., bei jeder Kontobewegung bekommen Sie sofort eine SMS und können entsprechend reagieren. Das zweite Konto für den Löwenanteil des Guthabens ohne ATM-Zugang. Dann bleibt nur zu hoffen, dass die Einlagensicherung auch im Ernstfall greift. (Foto: vege / Fotolia.com)

Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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