BANGKOK: Personen, die ihren Führerschein erneuern möchten, müssen sich bis zum Ende der Covid-19-Situation keinen schriftlichen Prüfungen und Fahrprüfungen unterziehen.
Die „Royal Gazette“ hat am Mittwoch die neuen Bestimmungen der Straßenverkehrsbehörde veröffentlich. Sie besagen, dass die obligatorischen schriftlichen Prüfungen und Fahrprüfungen für Personen, deren Führerschein wie folgt abgelaufen ist, aufgehoben wurden:
- Inhaber eines Führerscheins, der zwischen dem 31. März und dem 30. September 2020 länger als ein Jahr, aber nicht länger als drei Jahre abgelaufen ist, brauchen keine schriftliche Prüfung abzulegen;
- Inhaber eines Führerscheins, dessen Gültigkeit zwischen dem 31. März und dem 30. September 2020 um mehr als drei Jahre abgelaufen ist, müssen keine Fahrprüfung ablegen.
Der Grund, der für diese Aufhebung der Prüfungen angeführt wird, ist die Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 und die Hilfe für diejenigen, die ihren Führerschein aufgrund von Beschränkungen nicht erneuern konnten.
Gruss aus Pranburi
Markus