Ein Leser nimmt Bezug auf den Artikel „Für Deutschsprachige ändert sich vorläufig nichts“ und wünscht sich Auskünfte zum Non-Immigrant-Visum OX:
In mehreren Artikeln, sowohl im Magazin DER FARANG wie auch im Wochenblitz, wurde Herr Honorarkonsul Rudolf Hofer zitiert, dass es bereits seit ca. eineinhalb Jahren ein 10-Jahresvisum geben würde. Die Bedingungen dazu werden auch gleich genannt. Leider habe ich bis heute niemanden gefunden, der dies bestätigen konnte, noch benennen konnte, welche Formulare dazu der Immigration vorgelegt werden müssten. Gerne würde ich deshalb anregen, Herrn Honorarkonsul Rudolf Hofer nochmals zu interviewen und dann konkret darüber zu berichten, wie man nun zu solch einem Visum kommt. Bestimmt würde ein großer Teil Ihrer Leserschaft eine diesbezügliche Recherche sehr zu schätzen wissen. Denn bisher hat mich der Bericht lediglich verunsichert und so geht es nicht nur mir.
Max Rüegg
Antw. d. Red.: Sehr geehrter Herr Rüegg, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserem Magazin DER FARANG. Wie Herr Honorarkonsul Hofer in seinem Vortrag korrekt informierte, haben Rentner aus mehreren Ländern (u. a. Deutschland, Österreich und der Schweiz) mit einem Mindestalter von 50 Jahren die Möglichkeit, ein Non-Immigrant-Visum OX für einen Aufenthalt von 5 Jahren zu beantragen. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist dann beim Immigration Office möglich. Der Antragsteller muss ein Mindestvermögen von 3 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank hinterlegen oder ein Mindestvermögen von 1,8 Millionen Baht und zusätzlich ein Mindesteinkommen von 1,2 Millionen Baht pro Jahr nachweisen können. Alle Voraussetzungen und weitere Informationen für die Beantragung des Non-Immigrant-Visums OX können auf den Webseiten der Botschaften und Konsulate eingesehen werden, z. B. bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin
Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!
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