BUENOS AIRES: Mit einem landesweiten Generalstreik hat der argentinische Gewerkschaftsverband CGT gegen die harte Sparpolitik des ultraliberalen Präsidenten Javier Milei protestiert. Durch den Ausstand kamen am Donnerstag der öffentliche Nahverkehr sowie der Flugverkehr in dem südamerikanischen Land weitgehend zum Erliegen. Viele Geschäfte blieben geschlossen, weil die Angestellten ihren Arbeitsstellen nicht erreichen konnten. Auch Banken, Supermärkte, Schulen, Universitäten, das Transportwesen, die Müllabfuhr und die Post wurden bestreikt.
Die Regierung kritisierte den bereits zweiten Generalstreik in fünf Monaten. «Sie sollten aufhören zu nerven und anfangen zu arbeiten», sagte Innenministerin Patricia Bullrich. Die konservative Politikerin bezeichnete die Arbeitsniederlegung als ein Zeichen der Schwäche. In Buenos Aires wurden zwei Busse, die trotz des Streiks verkehrten, mit Steinen beworfen. Im Fernsehsender TN sagte ein Taxi-Fahrer, der sich nicht an dem Streik beteiligte: «Wenn ich nicht arbeite, habe ich nichts zu essen. Ich muss arbeiten, um meine Familie zu ernähren.»
Argentinien steckt in einer schweren Wirtschaftskrise. Die Inflationsrate liegt bei über 280 Prozent und das Land steuert auf eine Rezession zu. Die zweitgrößte Volkswirtschaft Südamerikas leidet unter einem aufgeblähten Staatsapparat, geringer Produktivität der Industrie und einer großen Schattenwirtschaft, die dem Staat viele Steuereinnahmen entzieht.
Präsident Milei hat dem Land einen harten Sparkurs verordnet und zuletzt Tausende Stellen im öffentlichen Dienst gestrichen, Subventionen gekürzt und Sozialprogramme abgewickelt. Der Generalstreik richtete sich unter anderem gegen eine Arbeitsrechtsreform, die derzeit im Senat diskutiert wird.
Auch Streikes aus politischen, sozialen oder sonstigen Gründen sind nicht zulässig. Es darf nur für einen Tarifvertrag gestreikt werden, nach der Friedenspflicht.
Einige Gewerkschaften (u.a. GDL, Vereinigung Cockpit, Verdi) loten diese Grenzen neuerdings vorsichtig aus und landen daher regelmäßig vor dem Arbeitsgericht.