Fluggastrechte bei Luftraumsperrungen

CAAT informiert zu Ansprüchen bei Ausfällen

Passagiere informieren sich am Flughafen über Flugstatus und mögliche Ansprüche nach Verspätungen oder Annullierungen infolge von Luftraumsperrungen. Foto: epa/Narong Sangnak
Passagiere informieren sich am Flughafen über Flugstatus und mögliche Ansprüche nach Verspätungen oder Annullierungen infolge von Luftraumsperrungen. Foto: epa/Narong Sangnak

BANGKOK: Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) hat Hinweise zur Unterstützung von Flugreisenden veröffentlicht, deren Verbindungen infolge von Luftraumsperrungen im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Iran und Israel beeinträchtigt sind.

Nach Angaben der Behörde sollten Passagiere ihre Rechte prüfen, wenn internationale Flüge ab Thailand verspätet sind oder annulliert werden. Bei Problemen mit Serviceleistungen können Beschwerden über das Online-Portal complaint.caat.or.th eingereicht werden.

Mehrere Staaten schließen Luftraum

Die CAAT teilte mit, dass der Iran seinen Luftraum vollständig geschlossen habe, während Israel seinen Luftraum für kommerzielle Flüge gesperrt habe. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Kuwait hätten aus Sicherheitsgründen Teile ihres Luftraums geschlossen. Dies könne Auswirkungen auf Flugverbindungen nach Europa, Asien und in den asiatisch-pazifischen Raum haben.

Zahlreiche Fluggesellschaften seien gezwungen, ihre Routen umzuleiten. Dadurch könne es insbesondere bei internationalen Flügen über den Nahen Osten zu Verspätungen oder Annullierungen kommen. Reisende mit Zielen in Europa oder im Nahen Osten sollten sich fortlaufend bei ihrer jeweiligen Fluggesellschaft über den aktuellen Stand informieren.

Unterstützung bei Wartezeiten

Sollten abfliegende Passagiere am Flughafen eintreffen, ohne vorab über eine Verspätung oder Annullierung informiert worden zu sein, haben sie Anspruch auf Unterstützung. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Getränke oder entsprechende Gutscheine sowie kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen.

Bei einer Verzögerung von mehr als fünf Stunden besteht zusätzlich Anspruch auf Unterkunft sowie eine Entschädigung in Höhe von 1.500 Baht. Diese kann in Form von Bargeld, Gutschriften, Reisegutscheinen, Vielfliegerpunkten oder gleichwertigen Leistungen gewährt werden.

Entschädigung ab zehn Stunden Wartezeit

Überschreitet die Verspätung zehn Stunden, müssen Fluggesellschaften neben Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und Unterkunft eine weitere Entschädigung anbieten. Diese beträgt je nach Flugdistanz zwischen 2.000 und 4.500 Baht und kann ebenfalls als Bargeld, Gutschrift, Reisegutschein, Vielfliegerpunkte oder in vergleichbarer Form erfolgen.

Entscheiden sich Reisende, ihre Reise nicht anzutreten, müssen die Airlines drei Optionen anbieten: eine vollständige Rückerstattung oder entsprechende Gutschriften, eine Umbuchung zum Ziel- oder nahegelegenen Flughafen oder eine alternative Beförderung zum Zielort beziehungsweise in dessen Nähe.

Wird ein Flug ohne vorherige Ankündigung gestrichen und keine alternative Verbindung angeboten, sind die betroffenen Passagiere laut CAAT so zu entschädigen wie bei einer Verspätung von mehr als zehn Stunden.

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