Bürgeranhörung zum neuen Cannabisgesetz

Bevölkerung kann den Gesetzentwurf noch bis zum 1. Juli 2026 bewerten

Das Gesundheitsministerium lässt den Entwurf des neuen Cannabis- und Hanfgesetzes öffentlich diskutieren. Foto: epa/Rungroj Yongrit
Das Gesundheitsministerium lässt den Entwurf des neuen Cannabis- und Hanfgesetzes öffentlich diskutieren. Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Das Department of Thai Traditional and Alternative Medicine (DTAM) hat die zweite und letzte Phase der öffentlichen Anhörung zum geplanten Cannabis- und Hanfgesetz eröffnet. Bürger, Unternehmen und weitere Interessengruppen können noch bis zum 1. Juli 2026 Stellungnahmen zum Gesetzentwurf einreichen. Anschließend soll die Vorlage dem Kabinett zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

Wie Dr. Thewan Thanirat, stellvertretender Generaldirektor des DTAM, mitteilte, können Rückmeldungen über das staatliche Rechtsportal law.go.th sowie über die Webseite des DTAM abgegeben werden. Ziel sei es, die Öffentlichkeit in die Ausgestaltung der künftigen Regulierung von Cannabis und Hanf einzubeziehen.

Gesundheitsschutz und klare Vorgaben

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung klarer Vorschriften und Kontrollmechanismen vor, um einen Missbrauch von Cannabis zu verhindern. Nach Angaben des DTAM sollen die vorgesehenen Maßnahmen die öffentliche Gesundheit stärken und gleichzeitig die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Branche schaffen.

Das Anhörungsverfahren soll dazu beitragen, einen Ausgleich zwischen medizinischer Nutzung, wirtschaftlichen Chancen und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit zu schaffen. Darüber hinaus sollen bestehende Konflikte verringert und das Vertrauen der Bevölkerung in die Regulierung gestärkt werden.

Feedback zum Entwurf bis 1. Juli 2026

Der Konsultationsprozess wurde entsprechend eines Kabinettsbeschlusses vom 10. März 2026 in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase fand vom 22. April bis zum 21. Mai 2026 statt und konzentrierte sich auf die allgemeinen Grundsätze des Gesetzes. Die zweite Phase läuft seit dem 2. Juni 2026 und endet am 1. Juli 2026. In diesem Zeitraum können Interessierte Stellung zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs nehmen.

Nach Abschluss der öffentlichen Anhörung soll die Vorlage zunächst vom Gesundheitsminister geprüft und gebilligt werden. Anschließend wird sie dem Kabinett zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Betäubungsmittel-Frage bleibt offen

Dr. Thewan betonte, dass die Frage einer möglichen erneuten Einstufung von Cannabis als Betäubungsmittel nicht in den Zuständigkeitsbereich des DTAM falle. Darüber entscheiden andere staatliche Behörden.

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