Anmeldeschlussfür Rückflüge in die Schweiz

Letzte Chance: Anmeldung bis Samstag, 28. März 2020, 12.00 Uhr

Die Schweizer Botschaft in Bangkok © EDA
Die Schweizer Botschaft in Bangkok © EDA

BANGKOK: Da ab nächster Woche fast keine Chance mehr besteht, per Linienflug von Thailand in die Schweiz zu fliegen, organisiert die Schweizer Botschaft in Bangkok in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten in Bern ab Dienstag, 31. März 2020 Charterflüge ab Bangkok und Phuket, um Schweizer Touristen die vorerst letzte Möglichkeit zu bieten, zurück in ihr Heimatland zu bringen.

Wichtig: Personen, die im Besitz eines Flugtickets von einer Airline sind, die ihnen die Rückreise in die Schweiz per kommerziellen Linienflug ermöglicht, sollten diesen auf jeden Fall wahrnehmen. Die von der Botschaft und EDA organisierten Charterflüge richten sich ausschließlich an Personen, die keine Möglichkeit mehr haben, mit einem kommerziellen Linienflug den Rückflug anzutreten.

Die Plätze sind begrenzt und werden nach Eingang der definitiven Anmeldungen vergeben. Ältere Menschen, Familien mit Kleinkindern und Personen mit besonderen gesundheitlichen Risiken werden vorrangig berücksichtigt.

Anreise zum Airport

Die Schweizer Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder selbst für die Anreise zum internationalen Flughafen in Bangkok oder zum internationalen Flughafen in Phuket verantwortlich ist und diese schnellstmöglich geplant werden sollte. Auf der Botschaftswebseite kann jedoch eine Liste mit unverbindlichen Hotelvorschlägen in der Nähe der beiden Flughäfen aufgerufen werden.

Kosten für den Charterflug

Die Charterflüge zurück in die Schweiz sind kostenpflichtig. Die Kosten für diesen Rückflug basieren auf einem normalen Flugticketpreis, auf dieser Strecke, unter normalen Umständen. Die Begleichung des Flugpreises erfolgt erst nach der Ankunft in der Schweiz. Voraussetzung dafür ist eine vom Fluggast unterschriebene Verpflichtungserklärung.


Anmeldung bis Samstag, 28. März 2020, 12.00 Uhr (Thai-Zeit)


Für eine verbindliche Anmeldung für den Charterrückflug in die Schweiz werden nachfolgende Angaben von jedem Passagier benötigt:

1. Abflugort: Bangkok oder Phuket

2. Name, Vorname(n)

3. Geburtsdatum

4. Passnummer/ Ausländerausweis

5. Gültigkeit des Ausweises / der Ausweise

6. Telefonnummer unter welcher Sie jeder Zeit erreichbar sind

Anmeldung für die Charterrückflüge ab Bangkok per E-Mail an: ban.bkk@eda.admin.ch

Anmeldung für die Charterrückflüge ab Phuket E-Mail an: ban.hkt@eda.admin.ch

Die Botschaft wird alle Personen schnellstmöglich über Ihre Anmeldung und den zugeteilten Flug informieren. Ist ein Flug voll, rücken die Fluggäste auf eine Liste für den nächstmöglichen Flug nach.

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