Aktuelle Übersicht: Lockerungen und Beschränkungen

Foto: epa/Diego Azubel
Foto: epa/Diego Azubel

BANGKOK: Am Freitag (1. Oktober) treten in dunkelroten Zonen eine Reihe von Lockerungen der Covid-19-Beschränkungen in Kraft, die am Montag vom „Centre for Covid-19 Situation Administration“ (CCSA) beschlossen wurden. Eine Übersicht.

Dunkelrote Zonen

  • Reise- und Mobilitätsbeschränkungen: Ausgangssperre von 22.00 bis 04.00 Uhr.
  • Verbotene Aktivitäten: Menschenansammlungen von mehr als 25 Personen.
  • Gastronomie: Restaurants dürfen bis 21.00 Uhr öffnen, Livemusik ist erlaubt. Begrenzung der Sitzplatzkapazität auf 75 Prozent in offenen Lokalen und 50 Prozent in geschlossenen (klimatisierten). Der Verkauf/ Ausschank alkoholischer Getränke ist verboten.
  • Shopping Malls: Einkaufszentren dürfen unter Auflagen bis 21.00 Uhr öffnen, Videospielautomaten, Vergnügungs- und Wasserparks sowie Konferenzentren und Veranstaltungssäle bleiben geschlossen.
  • Schönheits- und Massagesalons, Spas und Fitnessstudios: Dürfen bis 21.00 Uhr öffnen. Weiterhin geschlossen: Sauna und Dampfbäder.
  • Bildungseinrichtungen: Dürfen unter Einhaltung der Seuchenschutzmaßnahmen öffnen. Sportstätten: Dürfen bis 21.00 Uhr mit begrenzter Zuschauerzahl (geimpft oder Negativattest) öffnen.

Rote Zonen

  • Reise- und Mobilitätseinschränkungen: Keine.
  • Verbotene Aktivitäten: Menschenansammlungen von mehr als 50 Personen.
  • Gastronomie: Restaurants dürfen bis 23.00 Uhr öffnen. Der Verkauf/ Ausschank alkoholischer Getränke ist verboten.
  • Shopping Malls: Einkaufszentren dürfen zu ihren regulären Geschäftszeiten öffnen, Werbeveranstaltungen und Verkaufsaktionen sind verboten.
  • Schönheits- und Massagesalons, Spas und Fitnessstudios: Dürfen zu ihren regulären Geschäftszeiten öffnen.
  • Bildungseinrichtungen: Dürfen öffnen, wenn von der Seuchenschutzbehörde der Provinz genehmigt.
  • Sportstätten: Dürfen bis 21.00 Uhr mit begrenzter Zuschauerzahl öffnen.

Orange Zonen

  • Reise- und Mobilitätseinschränkungen: Keine.
  • Verbotene Aktivitäten: Menschenansammlungen von mehr als 100 Personen.
  • Gastronomie: Restaurants dürfen zu ihren regulären Geschäftszeiten öffnen. Der Verkauf/ Ausschank alkoholischer Getränke ist verboten.
  • Shopping Malls: Einkaufszentren dürfen zu ihren regulären Geschäftszeiten öffnen, Videospielautomaten und Vergnügungsparks bleiben geschlossen.
  • Schönheits- und Massagesalons, Spas und Fitnessstudios: Dürfen zu ihren regulären Geschäftszeiten öffnen.
  • Bildungseinrichtungen: Dürfen regulär öffnen.
  • Sportstätten: Dürfen normal öffnen, begrenzte Zuschauerzahl.

Dunkelrote Zonen – 29 Provinzen

(maximale kontrollierte Gebiete)

Bangkok, Kanchanaburi, Chonburi (einschließlich Pattaya), Chachoengsao, Tak, Nakhon Pathom, Nakhon Nayok, Nakhon Ratchasima, Narathiwat, Nonthaburi, Pathum Thani, Prachuap Khiri Khan, Prachinburi, Pattani, Phra Nakhon Si Ayutthaya, Phetchaburi, Phetchabun, Yala, Rayong, Ratchaburi, Lopburi, Songkhla, Singburi, Samut Prakan, Samut Songkhram, Samut Sakhon, Saraburi, Suphanburi, Ang Thong.

Rote Zonen – 37 Provinzen

(streng kontrollierte Gebiete)

Kalasin, Kamphaeng Phet, Khon Kaen, Chanthaburi, Chainat, Chaiyaphum, Chumphon, Chiang Rai, Chiang Mai, Trang, Trat, Nakhon si Thammarat, Nakhon Sawan, Buriram, Phattalung, Phichit, Phitsanulok, Maha Sarakham, Yasothon, Ranong, Roi Et, Lampang, Lamphun, Loei, Sisaket, Sakhon Nakhon, Satun, Sakaeo, Sukhothai, Surin, Nong Khai, Nong Bua Lamphu, Uttaradit, Uthai Thani, Udon Thani, Ubon Ratchathani, Amnat Charoen.

Orange Zonen – 11 Provinzen

(kontrollierte Gebiete)

Krabi, Nakhon Phanom, Nan, Bueng Kan, Phayao, Phang-nga, Phrae, Phuket, Mukdahan, Mae Hong Son, Surat Thani.

(alle Angaben ohne Gewähr)
Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Remsi 28.09.21 17:30
Also das sind keine Schritte. Eine Stunde Verkürzung der Ausgangssperre reißen nun niemand vom Hocker dazu weiterhin Ausschankverbot. Das ist nichts.
Ingo Kerp 28.09.21 14:00
Wie soll man es bezeichnen, ungebremster Optimismus oder Unkenntnis der Situation, da man erwartet, mit diesen Maßnahmen Touris anzulocken.
Dieter Goller 28.09.21 12:50
Praegnante Zusammenfassung
In der Gastronomie bleibt der Verkauf und Ausschank alkoholischer Getraenke weiterhin landesweit verboten.
(Dies wird auch seitens RTP strengstens kontrolliert und Verstoesse sind mit Geld- und/oder Haftstrafen schaerfstens zu ahnden. Waere doch gelacht, wenn man diesen Schwerstkriminellen nicht irgendwie beikommen koennte! Ironie - Ende!)