Neue Regeln für Urkunden-Legalisation

Deutsche Botschaft akzeptiert nur noch vorbeglaubigte Urkunden

Die Deutsche Botschaft legalisiert Urkunden erst nach Vorbeglaubigung durch Thailands Außenministerium. Foto: Ki Generiert
Die Deutsche Botschaft legalisiert Urkunden erst nach Vorbeglaubigung durch Thailands Außenministerium. Foto: Ki Generiert

BANGKOK: Wer eine thailändische Urkunde für Behörden oder Gerichte in Deutschland benötigt, muss sich auf ein geändertes Verfahren einstellen. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat ihr Verfahren zur Legalisation thailändischer Urkunden angepasst. Künftig werden Dokumente nur noch legalisiert, wenn sie zuvor vom thailändischen Außenministerium überbeglaubigt wurden. Für Antragsteller bedeutet das einen zusätzlichen verpflichtenden Verfahrensschritt.

„Viele kennen noch das bisherige Verfahren, bei dem die Deutsche Botschaft die Echtheit einer Urkunde direkt bei der ausstellenden Behörde überprüft hat. Diese schriftliche Rückfrage entfällt nun vollständig“, erläutert Stefan Fabbro von FS Consulting. Stattdessen müsse zunächst das thailändische Außenministerium die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde bestätigen.

Legalisation nur mit Vorbeglaubigung

Diese Vorbeglaubigung erfolgt durch das Department of Consular Affairs des thailändischen Außenministeriums. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein entsprechender Aufkleber auf der Originalurkunde angebracht. Dieser bestätigt die Echtheit der Unterschrift des ausstellenden Beamten. Erst mit diesem Nachweis nimmt die Deutsche Botschaft die Urkunde zur abschließenden Legalisation an.

Für Antragsteller ändert sich damit auch die Reihenfolge der Behördengänge. „Der erste Termin führt jetzt immer zum thailändischen Außenministerium. Erst danach kann die Urkunde bei der Deutschen Botschaft eingereicht werden“, sagt Fabbro.

Für die Vorbeglaubigung beim Außenministerium ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Eine Übersetzung der Urkunde wird in diesem Verfahrensschritt nicht benötigt. Nach der Beglaubigung kann die Originalurkunde bei der Deutschen Botschaft zur Legalisation eingereicht werden. Auch hierfür ist eine vorherige Online-Terminvereinbarung erforderlich.

Keine Anträge auf dem Postweg

Die Einreichung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht erfolgen. Möglich ist dies sowohl bei der Deutschen Botschaft in Bangkok als auch bei den deutschen Honorarkonsulaten in Chiang Mai und Phuket. Anträge auf dem Postweg werden nicht angenommen. Benötigt werden die Originalurkunde sowie eine Kopie des Reisepasses.

Von der Verfahrensänderung betroffen sind insbesondere Personen, die thailändische Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden sowie Bescheinigungen über Namensänderungen in Deutschland verwenden möchten. Dazu

gehören unter anderem Auswanderer, deutsch-thailändische Ehepaare und Personen, die Dokumente für Standesämter, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden benötigen.

Mehr Aufwand für Antragsteller

„Inhaltlich ändert sich für die Antragsteller nichts an den Anforderungen der deutschen Behörden. Neu ist jedoch, dass vor der Legalisation zwingend die Beglaubigung des thailändischen Außenministeriums eingeholt werden muss. Dieser zusätzliche Schritt sollte bei der Terminplanung unbedingt berücksichtigt werden“, betont Fabbro.

Die Legalisation durch die Deutsche Botschaft kostet 31 Euro je Urkunde. Die Gebühr wird am Tag der Einreichung in bar zum jeweils gültigen Wechselkurs in thailändischen Baht bezahlt. Wie lange die Bearbeitung dauert, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Je nach Art der Urkunde und Einzelfall kann die Botschaft zusätzliche Prüfungen veranlassen, wodurch sich die Bearbeitungszeit verlängern kann.

Wer eine Eheschließung in Deutschland plant, Rentenangelegenheiten regeln muss oder andere Behördentermine vorbereitet, sollte daher ausreichend Zeit einplanen. „Unser Rat lautet, beide Termine – beim thailändischen Außenministerium und bei der Deutschen Botschaft – möglichst frühzeitig zu buchen. So lassen sich unnötige Verzögerungen vermeiden und Fristen besser einhalten“, empfiehlt Stefan Fabbro.

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Heinz Bergmann 19.07.26 16:50
Die deutsche Bürokratieabbau
scheint gleich "fetzendeppert" wie der österreichische Weg. Mich wundert nur, dass sich die thailändischen Behörden vor diesen Wagen spannen lassen !
Hartmut Wirth 19.07.26 14:30
Legalisation
Verstehe ich das jetzt richtig: das Außenministerium muss die von einer Behörde ausgestellte Originalurkunde beglaubigen? Durch den bekannten Aufkleber? Dann wird die echte Urkunde also verändert und ist juristisch gesehen kein Original mehr. Und dann drückt die Deutsche Botschaft auch noch einen Stempel mit Unterschrift darauf? Also eine deutsche Behörde kritzelt in einer thailändischen Urkunde herum?
Damit ist es kein Original mehr!!

Ein Original wird kopiert, beglaubigt (Außenministerium, Botschaft) und fertig. Das Original verbleibt beim Eigentümer!!
Also so einen Blödsinn kann man ja gar nicht verzapfen, wie hier beschrieben. Denn wie gesagt, eine Originalurkunde zu verändern, zerstört das Original: so wurde die Urkunde nicht ausgefertigt.

Richtig ist: von dem Original wird eine Kopie gefertigt und das Äußenministerium beglaubigt nach Prüfung die Kopie durch ihren Aufkleber. Mit dieser beglaubigten Kopie geht's dann zur Botschaft. Unter Vorlage der beglaubigten Kopie und des Originals erfolgt eine Legalisierung. Und das Original bleibt original!

Bisher war das der Fall, ein Original bleibt ein Original, und die davon gefertigten Kopien wurden beglaubigt!!

Und wer da jetzt anderes sagt, dem sei gesagt, ich habe genau diesen Fall gehabt! Rumkritzeln im Original hat dazu geführt, dass dieses bei der deutschen Behörde nicht anerkannt wurde (weil eben nicht mehr Original). Es wurde von diesem "Original" eine beglaubigte Kopie verlangt!!
leschim alex 19.07.26 14:20
Das wird ja immer schlimmer .....
..... mit dieser Beamtenbehoerde.

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