KECSKEMET (dpa) - Im Prozess um den Tod von 71 Flüchtlingen in einem Kühllastwagen hat der Anklagevertreter für die vier mutmaßlich Verantwortlichen lebenslängliche Zuchthausstrafen gefordert.
«Die Angeklagten konnten die Folgen ihres Tuns absehen, haben sich aber damit abgefunden und Gleichgültigkeit an den Tag gelegt», sagte Staatsanwalt Gabor Schmidt am Donnerstag im Gericht von Kecskemet (Südungarn) in seinem Schlussplädoyer. Damit sei der Tatbestand des mehrfachen Mordes unter besonders grausamen Umständen erfüllt.
Der abgestellte Lkw mit den Leichen der Flüchtlinge war am 27. August 2015 auf einer Autobahn in Österreich gefunden worden. Das Fahrzeug war von Südungarn abgefahren; die Flüchtlinge im Laderaum waren nach spätestens drei Stunden qualvoll erstickt.
Der Prozess gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen begann vor knapp einem Jahr in Kecskemet. In dem komplexen Verfahren werden 25 weitere Schlepperfahrten nach Deutschland und Österreich verhandelt. Insgesamt sind 14 Männer aus Bulgarien, Afghanistan und dem Libanon angeklagt.
Drei der Angeklagten - der Fahrer des Todes-Lkw, ein Begleitfahrer und der mutmaßliche afghanische Bandenchef - sollen dem Antrag des Staatsanwalts zufolge für lebenslänglich ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung ins Gefängnis. Der vierte Angeklagte, der als Stellvertreter des Bandenchefs auftrat, soll dem Strafantrag zufolge frühestens nach 20 Jahren auf freien Fuß kommen können. Für die anderen Bandenmitglieder forderte der Staatsanwalt mehrjährige Zuchthausstrafen.
Der Richter Janos Jadi äußerte die Hoffnung, am 14. Juni die Urteile sprechen zu können.