Tote im Kühllaster:Mordanklage widersprochen

Foto: epa/Hans Punz
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KECSKEMET (dpa) - Im Prozess um den Tod von 71 Flüchtlingen in einem Kühllastwagen haben die Verteidiger von drei Hauptangeklagten der Mordanklage des Staatsanwalts widersprochen.

«Ich beantrage, im Falle meines Mandanten das Delikt der Gefährdung im Straßenverkehr und nicht das des Mordes festzustellen», sagte der Rechtsanwalt des Fahrers des Todes-Lkws am Montag im Gericht von Kecskemet (Südungarn) in seinem Plädoyer. In der Vorwoche hatte der Staatsanwalt für den Bulgaren eine lebenslängliche Gefängnisstrafe wegen mehrfachen Mordes unter besonders grausamen Umständen gefordert.

Der abgestellte Lkw mit den Leichen der Flüchtlinge war am 27. August 2015 auf einer Autobahn in Österreich gefunden worden. Das Fahrzeug war von Südungarn abgefahren; die Flüchtlinge im Laderaum waren nach spätestens drei Stunden qualvoll erstickt.

Der Prozess gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen begann vor knapp einem Jahr in Kecskemet. Wegen Mordes angeklagt sind außer dem bulgarischen Fahrer zwei weitere Bulgaren - der Lenker eines Begleitfahrzeugs und ein mutmaßlicher Organisator - sowie ein Afghane als mutmaßlicher Chef der Schlepperbande.

In dem komplexen Verfahren werden 25 weitere Schlepperfahrten nach Deutschland und Österreich verhandelt. Insgesamt sind 14 Männer aus Bulgarien, Afghanistan und dem Libanon angeklagt. Am kommenden Donnerstag (14. Juni) will das Gericht die Urteile verkünden.

Am Montag begannen die Plädoyers der Verteidiger. Auch die Anwälte des afghanischen und des bulgarischen Organisators der Todesfahrt plädierten für ein Fallenlassen der Mordanklage.

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