BANGKOK: Das thailändische Center for Covid-19 Situation Administration (CCSA) hat den Vorschlag der thailändischen Tourismusbehörde (TAT) gebilligt, die Aufenthaltsdauer für Touristen aus Ländern/ Gebieten, die Anspruch auf Visumbefreiung haben, auf 45 Tage und für diejenigen, die Anspruch auf ein „Visa on Arrival“ (VOA) haben, auf 30 Tage zu verlängern. Dies wird vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 gelten.
Mit der Verlängerung der Aufenthaltsdauer will die TAT den Tourismus in der bevorstehenden Hochsaison, die normalerweise von Oktober bis März andauert, fördern.
45 Tage ohne Visum
Während des speziell eingeräumten 6-monatigen Zeitraums wird die Aufenthaltsdauer für Inhaber von Reisepässen der nachfolgenden Länder/ Gebiete, die im Rahmen einer Befreiung von der Visumpflicht nach Thailand einreisen dürfen, von 30 auf 45 Tage verlängert:
Andorra, Australien, Bahrain, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malediven, Mauritius, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Oman, Philippinen, Polen, Portugal, San Marino, Saudi-Arabien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, VAE, Vereinigtes Königreich.
30 Tage mit VOA
Außerdem wird die Aufenthaltsdauer für Inhaber von Reisepässen der nachfolgenden Länder/ Gebiete, die Anspruch auf ein VOA haben, während desselben Sechsmonatszeitraums von 15 auf 30 Tage verlängert:
Äthiopien, Bhutan, Bulgarien, China, Fidschi, Georgien, Indien, Kasachstan, Malta, Mexiko, Nauru, Papua-Neuguinea, Rumänien, Saudi-Arabien, Taiwan, Usbekistan, Vanuatu, Zypern.
Bilaterale Sonderabkommen
Darüber hinaus können Inhaber von Reisepässen der nachfolgenden Länder/ Gebiete im Rahmen eines bilateralen Abkommens ohne Visum nach Thailand einreisen:
Argentinien (90 Tage), Brasilien (90 Tage), Chile (90 Tage), Hongkong (30 Tage), Kambodscha (14 Tage), Korea (ROK), Laos (30 Tage), Macau (30 Tage), Mongolei (30 Tage), Myanmar (14 Tage), Peru (90 Tage), Russland (30 Tage und VOA), Vietnam (30 Tage).
Beachtet werden muss, dass Staatsangehörige bestimmter Länder/ Gebiete ein Visum nur bei der königlich-thailändischen Botschaft oder dem königlichen Generalkonsulat in ihrem Wohnsitzland oder bei der zuständigen königlich-thailändischen Botschaft/ Generalkonsulat beantragen können. Reisenden wird daher empfohlen, dass sie sich bei Visumfragen an die nächstgelegene Königlich Thailändische Botschaft oder das nächstgelegene Königlich Thailändische Generalkonsulat wenden.
Informationen über die Standorte und Kontaktnummern der Königlich Thailändischen Botschaften und Generalkonsulate finden man unter www.thaiembassy.org.
Für die Online-Visumbeantragung können Reisende auf der offiziellen Webseite des elektronischen Visums für Thailand unter www.thaievisa.go.th prüfen, ob sie dazu berechtigt sind.
Impfzertifikat oder Testergebnis
Thailand heißt Reisende aus allen Ländern/ Territorien herzlich willkommen, die entweder ein Impfzertifikat (mind. 2 Injektionen) oder, bei ungeimpften Personen, ein negatives RT-PCR- oder ärztliches ATK-Testergebnis innerhalb von 72 Stunden vor der Reise nachweisen können. Diese können in gedruckter oder digitaler Form vorliegen. Bei der Ankunft an Thailands internationalen Flughäfen oder an den Landgrenzübergängen (in 22 Provinzen) werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.
Sowohl geimpften als auch ungeimpften bzw. nicht vollständig geimpften Reisenden wird empfohlen, während ihres Aufenthalts in Thailand die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Reisende, bei denen Covid-19-ähnliche Symptome auftreten, sollten sich testen lassen. Ist der Test positiv, müssen sie sich einer angemessenen medizinischen Behandlung unterziehen.
Dieser Service arbeitet sehr schnell.Also nicht zu früh beantragen. 2 Tage vor Ablauf reichen aus.