Thailand verlängert die Aufenthaltsdauer

Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen ab Oktober 45 Tage bleiben

Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen sich während der Hochsaison (Okt.–Mrz.) bis zu 45 Tage ohne Visum in Thailand aufhalten. Perfekt zum Überwintern! Foto: Tourism Authority Of Thailand
Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen sich während der Hochsaison (Okt.–Mrz.) bis zu 45 Tage ohne Visum in Thailand aufhalten. Perfekt zum Überwintern! Foto: Tourism Authority Of Thailand

BANGKOK: Das thailändische Center for Covid-19 Situation Administration (CCSA) hat den Vorschlag der thailändischen Tourismusbehörde (TAT) gebilligt, die Aufenthaltsdauer für Touristen aus Ländern/ Gebieten, die Anspruch auf Visumbefreiung haben, auf 45 Tage und für diejenigen, die Anspruch auf ein „Visa on Arrival“ (VOA) haben, auf 30 Tage zu verlängern. Dies wird vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 gelten.

Mit der Verlängerung der Aufenthaltsdauer will die TAT den Tourismus in der bevorstehenden Hochsaison, die normalerweise von Oktober bis März andauert, fördern.

45 Tage ohne Visum

Während des speziell eingeräumten 6-monatigen Zeitraums wird die Aufenthaltsdauer für Inhaber von Reisepässen der nachfolgenden Länder/ Gebiete, die im Rahmen einer Befreiung von der Visumpflicht nach Thailand einreisen dürfen, von 30 auf 45 Tage verlängert:

Andorra, Australien, Bahrain, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malediven, Mauritius, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Oman, Philippinen, Polen, Portugal, San Marino, Saudi-Arabien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, VAE, Vereinigtes Königreich.

30 Tage mit VOA

Außerdem wird die Aufenthaltsdauer für Inhaber von Reisepässen der nachfolgenden Länder/ Gebiete, die Anspruch auf ein VOA haben, während desselben Sechsmonatszeitraums von 15 auf 30 Tage verlängert:

Äthiopien, Bhutan, Bulgarien, China, Fidschi, Georgien, Indien, Kasachstan, Malta, Mexiko, Nauru, Papua-Neuguinea, Rumänien, Saudi-Arabien, Taiwan, Usbekistan, Vanuatu, Zypern.

Bilaterale Sonderabkommen

Darüber hinaus können Inhaber von Reisepässen der nachfolgenden Länder/ Gebiete im Rahmen eines bilateralen Abkommens ohne Visum nach Thailand einreisen:

Argentinien (90 Tage), Brasilien (90 Tage), Chile (90 Tage), Hongkong (30 Tage), Kambodscha (14 Tage), Korea (ROK), Laos (30 Tage), Macau (30 Tage), Mongolei (30 Tage), Myanmar (14 Tage), Peru (90 Tage), Russland (30 Tage und VOA), Vietnam (30 Tage).

Beachtet werden muss, dass Staatsangehörige bestimmter Länder/ Gebiete ein Visum nur bei der königlich-thailändischen Botschaft oder dem königlichen Generalkonsulat in ihrem Wohnsitzland oder bei der zuständigen königlich-thailändischen Botschaft/ Generalkonsulat beantragen können. Reisenden wird daher empfohlen, dass sie sich bei Visumfragen an die nächstgelegene Königlich Thailändische Botschaft oder das nächstgelegene Königlich Thailändische Generalkonsulat wenden.

Informationen über die Standorte und Kontaktnummern der Königlich Thailändischen Botschaften und Generalkonsulate finden man unter www.thaiembassy.org.

Für die Online-Visumbeantragung können Reisende auf der offiziellen Webseite des elektronischen Visums für Thailand unter www.thaievisa.go.th prüfen, ob sie dazu berechtigt sind.

Impfzertifikat oder Testergebnis

Thailand heißt Reisende aus allen Ländern/ Territorien herzlich willkommen, die entweder ein Impfzertifikat (mind. 2 Injektionen) oder, bei ungeimpften Personen, ein negatives RT-PCR- oder ärztliches ATK-Testergebnis innerhalb von 72 Stunden vor der Reise nachweisen können. Diese können in gedruckter oder digitaler Form vorliegen. Bei der Ankunft an Thailands internationalen Flughäfen oder an den Landgrenzübergängen (in 22 Provinzen) werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.

Sowohl geimpften als auch ungeimpften bzw. nicht vollständig geimpften Reisenden wird empfohlen, während ihres Aufenthalts in Thailand die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Reisende, bei denen Covid-19-ähnliche Symptome auftreten, sollten sich testen lassen. Ist der Test positiv, müssen sie sich einer angemessenen medizinischen Behandlung unterziehen.

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Detlev 26.09.22 22:23
Stefan
https://tm47.immigration.go.th/tm47/#/login
Dieser Service arbeitet sehr schnell.Also nicht zu früh beantragen. 2 Tage vor Ablauf reichen aus.
Dirk 26.09.22 17:10
Befristung
Ich hoffe,das diese Verlängerung entfristet wird und dauerhaft übernommen wird.
Stefan Maiwald 25.09.22 21:00
@ Ingo Kerp
Ja, die 90tägige Meldepflicht ist schon nervig. Habe am 24.10.wieder Termin. Allerdings Info von der Immi in Rayong bekommen, dass dies wohl auch übers Internet abgewickelt werden kann. Habe allerdings die Website noch nicht aufgerufen
Klau sche 25.09.22 19:00
Einreise
Ich bin nicht auf dem laufenden!

Reicht das Ticket, Impfnachweise, Versicherungsnachweis und gültigem Re-entry?
Marcel Edouard Petter 25.09.22 17:10
Danke Bernd
Also doch nicht nur geträumt!
Bernd Lange Berlin 25.09.22 15:10
@Petter
Das sollte ab Einreisen ab 1.1o.22 gelten--stand im Farang--aber bei den Thais is ja nie etwas sicher!
Marcel Edouard Petter 25.09.22 14:10
Impfzertifikat
Habe ich nicht erst kürzlich im "Der Farang" gelesen, dass man demnächst ohne Vorweisung eines Impfzertifikats oder eines PCR-Tests nach Thailand einreisen könne?
Oder habe ich das etwa geträumt?
Ingo Kerp 25.09.22 12:10
Das ist begrüßenswert und freundlich den evtl. anreisenden Touristen gegenüber, das es jetzt diese Verlängerung der Aufenthaltsdauer gibt. Ob man den seit Jahren in TH lebenden Expats, die ihr Geld ganzjährig in TH ausgeben einmal entgegen kommt, scheint nie zur Debatte zu stehen. Die wohl nicht wirklich kontrollierte 90-Tage-Meldung, egal ob mit oder ohne TM47 Formular, koennte man vielleicht abschaffen.