Thai-Konsulat weist erneut auf Flugverbot hin

Leere Gepäckbänder am internationalen Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok. Foto: epa/Narong Sangnak
Leere Gepäckbänder am internationalen Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok. Foto: epa/Narong Sangnak

BANGKOK/DUBAI: Bezugnehmend auf die Nachricht, dass eine bestimmte Fluggesellschaft bekanntgegeben hat, ihren kommerziellen Flugbetrieb für die Strecke Dubai–Bangkok ab dem 1. September 2020 zu bedienen und damit begonnen hat, Tickets für die Flugroute zu verkaufen, möchte das Königlich Thailändische Generalkonsulat in Dubai erneut darauf hinweisen, dass nach der letzten Ankündigung der Thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) bis auf weiteres keine kommerziellen Flüge nach Thailand durchgeführt werden dürfen.

Erlaubnis zur Landung erhalten ausschließlich die Rückführungsflüge, die von den Königlich Thailändischen Botschaften und dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat arrangiert werden.

Für thailändische Staatsangehörige und zur Einreise nach Thailand berechtigte Ausländer mit Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die im September 2020 ins Königreich zurückkehren möchten, organisieren die Königlich Thailändische Botschaft in Abu Dhabi und das Königlich Thailändische Generalkonsulat in Dubai am 9. September 2020 einen Rückführungsflug mit Etihad Airways (EY406) nach Bangkok. Zur Einreise berechtigte Personen finden dazu weitere Informationen in der Bekanntmachung Nr. 43/2563 der Botschaft vom 18. August 2020.

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