Stadt entfernt Schrottfahrzeuge von den Straßen

Bangkoks Stadtverwaltung hat damit begonnen, rücksichtslos in den Straßen der Hauptstadt hinterlassene Schrottfahrzeuge zu entsorgen. Foto: Cyrsiam/Adobe Stock
Bangkoks Stadtverwaltung hat damit begonnen, rücksichtslos in den Straßen der Hauptstadt hinterlassene Schrottfahrzeuge zu entsorgen. Foto: Cyrsiam/Adobe Stock

BANGKOK: Die Stadtverwaltung hat am Freitag damit begonnen, schätzungsweise 400 verlassene Fahrzeuge von den Straßen und öffentlichen Plätzen Bangkoks zu entfernen.

Bangkoks Gouverneur Aswin Kwanmuang hat die zuständigen Behörden angewiesen, mehr auf die Ordnung in der Stadt zu achten, nachdem sich Anwohner über verschrottete Autos beschwert hatten, sagte der stellvertretende Gouverneur Sakoltee Phattiyakul. Die Stadtverwaltung hat in allen Bezirken Umfragen gestartet, um aufgegebene Fahrzeuge ausfindig zu machen. Sakoltee hat die Bürger aufgefordert, die auf Straßen oder öffentlichen Plätzen verlassenen Schrottfahrzeuge zu melden. Informanten hätten Anspruch auf einen Anteil an Bußgeldern, wenn die Behörden die Fahrzeugbesitzer ausfindig machen und bestrafen würden. Ein ähnliches Bußgeldprogramm hat die Menschen ermutigt, Motorradfahrer, die sich illegal auf Fußwegen bewegen, zu melden.

Laut Gesetz sind die Beamten verpflichtet, Besitzer von verschrotteten Fahrzeugen ausfindig zu machen. Die Stadtverwaltung wird 15 Tage lang Ankündigungen über die Fahrzeuge veröffentlichen. Wenn niemand Besitzansprüche erhebt, werden die Fahrzeuge an von den Bezirksämtern arrangierte Orte abgeschleppt.

Abschnitt 18 des Gesetzes von 1992 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung des Landes verbietet es jedermann, ein Schrottfahrzeug auf einer Straße oder auf einem öffentlichen Platz zurückzulassen. Abschnitt 56 setzt eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Baht fest.

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Ingo Kerp 25.07.20 13:22
Auch in TH wird von den Behoerden die Kfz.-Fahrgestell-Nr. (nicht Kennzeichen) notiert und festgehalten. Anhand dessen läßt sich der ehem. Fahrzeughalter feststellen. Aber, wenn man behoerdlicherseit erst nach Jahren einen Overstay-Farang feststellt, dürfte es bei der Auffindung der ehem. Kfz.-Halter ähnlich ablaufen.