Sexarbeitergesetz vorerst gestoppt

Parlament stuft Entwurf als Finanzgesetz ein

Ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Sexarbeitern kann vorerst nicht im Parlament beraten werden. Archivbild: epa/How Hwee Young
Ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Sexarbeitern kann vorerst nicht im Parlament beraten werden. Archivbild: epa/How Hwee Young

BANGKOK: Ein von Bürgern eingebrachter Gesetzentwurf zum Schutz der Rechte von Sexarbeitern ist im thailändischen Parlament auf ein verfahrensrechtliches Hindernis gestoßen. Die Parlamentsführung stufte den von der Empower Foundation ausgearbeiteten Entwurf als sogenanntes Finanzgesetz („Money Bill“) ein. Damit kann das Gesetz nur weiter behandelt werden, wenn der Premierminister seine Zustimmung erteilt.

Die Entscheidung fiel bei einer gemeinsamen Sitzung der Fraktionsvorsitzenden und der Vorsitzenden der 35 ständigen Parlamentsausschüsse. Der Antrag auf Einstufung als Finanzgesetz wurde mit 17 zu sechs Stimmen angenommen.

Premier muss Entwurf erst billigen

Nach der Verfassung muss der Gesetzentwurf nun zunächst dem Premierminister zur Prüfung vorgelegt werden. Erst nach dessen Zustimmung kann er im Parlament beraten werden. Vertreter der Zivilgesellschaft weisen darauf hin, dass die Verfassung keine Frist für diese Entscheidung vorsieht. Dadurch könnte sich das Verfahren auf unbestimmte Zeit verzögern.

Der stellvertretende Parlamentspräsident Lertsak Pattanachaikul erklärte, dass Parlamentsjuristen zwei Bestimmungen identifiziert hätten, die zusätzliche Staatsausgaben verursachen könnten. Zum einen sieht der Entwurf die Einrichtung eines Zentrums zum Schutz von Sexarbeitern vor, das zusätzliches Personal erfordern würde. Zum anderen sollen Sexarbeiter als reguläre Arbeitnehmer anerkannt werden. Dadurch hätten sie Anspruch auf Leistungen der staatlichen Sozialversicherung, was höhere Beiträge des Staates zum Sozialversicherungsfonds nach sich ziehen könnte.

Schutz statt Kriminalisierung

Chalawan Muangchan von der Empower Foundation erklärte, dass der Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Ministerium für soziale Entwicklung und menschliche Sicherheit erarbeitet worden sei. Ziel sei es, Sexarbeiter arbeitsrechtlich zu schützen und sie nicht länger als Straftäter zu behandeln. Nach Schätzungen der Stiftung gibt es in Thailand rund eine Million Sexarbeiter. Deren Einbindung in das Sozialversicherungssystem würde nach ihrer Einschätzung die Zahl der Beitragszahler erhöhen und nicht zwangsläufig zu höheren Staatsausgaben führen.

Auch Pranom Somwong von Protection International widersprach der Einstufung als Finanzgesetz. Nach ihrer Auffassung würden mit dem Entwurf lediglich bestehende staatliche Zuständigkeiten auf eine andere Behörde übertragen, ohne neue Ausgaben zu verursachen.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.


Sind Sie bereits Online-Abonnent? Lesen Sie die vollfarbige PDF-Ausgabe DER FARANG.