Regierung ruft einjährige Trauerzeit aus

Thailand trauert um Königin Sirikit – Flaggen wehen 30 Tage auf halbmast

Thailändische Nationalflaggen wehen auf halbmast, um den Tod der Königinmutter Sirikit zu betrauern, nachdem ihr Tod im King-Chulalongkorn-Gedächtniskrankenhauses in Bangkok bekanntgegeben wurde. Foto: epa/Rungroj Yongrit
Thailändische Nationalflaggen wehen auf halbmast, um den Tod der Königinmutter Sirikit zu betrauern, nachdem ihr Tod im King-Chulalongkorn-Gedächtniskrankenhauses in Bangkok bekanntgegeben wurde. Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Das thailändische Kabinett hat der Bekanntmachung des Büros des Premierministers über den Tod Ihrer Majestät Königin Sirikit, der Königinmutter, zugestimmt.

Am Samstag (25. Oktober 2025) teilte Regierungssprecherin Airin Phanrit mit, dass das Kabinett der Bekanntmachung wie folgt zugestimmt habe.


Anm. d. Red.: Das Kabinett hat keine generellen Verbote für private oder kommerzielle Veranstaltungen während der offiziellen Trauerperiode ausgesprochen. Es bittet jedoch alle Veranstalter, ihre Aktivitäten der Situation angemessen zu gestalten – also respektvoll und mit Rücksicht auf die nationale Trauer. Feste oder Events dürfen grundsätzlich stattfinden, sollten aber in Ton, Form und Umfang an die Gegebenheiten angepasst werden.


Gemäß der Mitteilung des Königlichen Haushaltsbüros über das Ableben Ihrer Majestät Königin Sirikit, der Königinmutter, am 24. Oktober 2025, nimmt die Regierung diese Nachricht mit tiefster Trauer zur Kenntnis und erlässt folgende Anordnungen:

  1. Trauerbeflaggung: Alle staatlichen Behörden, Staatsunternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen haben ihre Flaggen für die Dauer von 30 Tagenbeginnend am 25. Oktober 2025 – auf halbmast zu setzen.
  2. Trauerzeit: Beamte, Angestellte staatlicher Betriebe und Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen haben haben eine einjährige Trauerzeit einzuhalten, beginnend am 25. Oktober 2025. Der Bevölkerung wird empfohlen, sich in angemessener Weise daran zu orientieren. Unterhaltungsstätten und Vergnügungsbetriebe werden gebeten, für einen Zeitraum von 30 Tagen auf Unterhaltungsveranstaltungen zu verzichten oder diese zu reduzieren.

Zur würdigen Durchführung der königlichen Beisetzungszeremonie Ihrer Majestät Königin Sirikit, der Königinmutter, gemäß königlicher Tradition werden folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Kondolenzzeremonie: Am Sonntag, dem 26. Oktober 2025, können Bürgerinnen und Bürger von 08.00 bis 12.00 Uhr im Sahathai Samakhom Pavillon (Karte) des Großen Königspalastes in Bangkok vor dem Porträt Ihrer Majestät ihre letzte Ehrerbietung erweisen.
  2. Komitee für die königliche Beisetzungszeremonie: Das Büro des Premierministers wird beauftragt, ein Organisationskomitee unter Vorsitz des Premierministers einzusetzen. Der Staatssekretär im Büro des Premierministers fungiert als Sekretär des Komitees. Mitglieder der königlichen Familie werden als Berater eingeladen. Unterausschüsse sollen für Bereiche wie Zeremonienorganisation, Bau des königlichen Krematoriums (Phra Merumat), Bauwerke, königliche Wagen und Sänften, Öffentlichkeitsarbeit und Sicherheit gebildet werden. Staatsbedienstete sollen täglich 100 Tage lang an den religiösen Zeremonien teilnehmen.
  3. Ministerium für Kultur: Das Ministerium (Abteilung der Schönen Künste) wird mit der Gestaltung und Durchführung der Zeremonie sowie des königlichen Krematoriums beauftragt und hat hierzu die Beratung der königlichen Berater einzuholen.
  4. Sekretariat des Ministerrats: Dieses wird beauftragt, Schichten für Minister zu organisieren, damit Regierungsmitglieder täglich an den Trauerzeremonien teilnehmen.
  5. Innenministerium und Stadtverwaltung Bangkok: Diese Behörden sollen religiöse und kulturelle Aktivitäten zum Gedenken an Ihre Majestät organisieren, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, ihre Anteilnahme und Verehrung auszudrücken.
  6. Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit: Sie wird beauftragt, die Lebensleistung und Verdienste Ihrer Majestät Königin Sirikit, der Königinmutter, kontinuierlich zu dokumentieren und zu veröffentlichen, in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium auch in englischer Übersetzung.

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