PATTAYA: Im Fall der getöteten 17-jährigen „Nong Cake“ hat der Vater der Jugendlichen eine mögliche Entschädigungszahlung durch den beschuldigten Australier entschieden abgelehnt. Wie australische Medien berichten, erklärte Thongchai Donhomla, die Familie wolle, dass das Gerichtsverfahren seinen Lauf nehme.
Der 45-jährige Australier wird verdächtigt, die Jugendliche getötet und ihre Leiche in einem Koffer an der Umgehungsstraße nahe der Bahnlinie abgelegt zu haben. Er war am 26. Juni 2026 am Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok festgenommen worden, als er Thailand verlassen wollte. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe oder die Todesstrafe. Er bestreitet den Mordvorwurf und beruft sich auf Notwehr. Die Ermittlungen dauern an.
Kein Deal mit dem Beschuldigten
Thongchai Donhomla sagte dem australischen Sender ABC, dass er die Würde seiner Tochter nicht gegen Geld eintauschen werde, auch wenn er arm sei. Er liebe seine Tochter sehr.
Nach thailändischem Recht kann eine Entschädigung an die Hinterbliebenen zwar weder ein Strafverfahren verhindern noch automatisch zu einer Strafmilderung führen. Richter können eine Wiedergutmachungszahlung jedoch bei der Strafzumessung berücksichtigen, insbesondere wenn sie mit einem Geständnis und erkennbarer Reue des Angeklagten einhergeht. Nach Angaben der „Daily Mail“ zeigt der Beschuldigte seit seiner Festnahme keinerlei Emotionen.
Getrennt von anderen Häftlingen
Gefängnisverantwortliche erklärten, dass er weder um sich selbst noch um das mutmaßliche Opfer geweint habe. Aus Sicherheitsgründen wurde er inzwischen in den Krankenflügel des Pattaya Remand Prison verlegt und wird dort getrennt von den übrigen Gefangenen untergebracht.
Dem Bericht zufolge hat der Australier seit seiner Festnahme weder Besuch von Familienangehörigen noch von Freunden oder in Pattaya lebenden Australiern erhalten. Für die kommenden zehn Tage seien zudem keine Besuche gestattet. Nach Angaben der Zeitung liegen bislang weder von ihm selbst noch von seiner Familie Besuchsanträge vor.
84 Tage Untersuchungshaft möglich
Während die Ermittlungen fortgesetzt werden, kann der Beschuldigte zunächst bis zu 84 Tage in Untersuchungshaft verbleiben. Nach Angaben der Polizei kooperiert er mit den Ermittlern, hält jedoch an seiner Darstellung fest, in Notwehr gehandelt zu haben.