BANGKOK: Meine Patienten wissen, dass ich zwei Zahnarztpraxen (Deutsche Dental Clinic) betreibe, eine in Pattaya und eine in München. Und obwohl ich mich in Thailand schon seit langem wesentlich mehr zuhause fühle als in meinem Geburtsland Deutschland, muss ich leider doch immer wieder für einige Wochen dorthin, um den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten und mich um Patienten zu kümmern, die eine kostengünstige Behandlung in Thailand wünschen.
Anfang Juli, kurz nachdem man in Deutschland dann doch gemerkt hat, dass Thailand kein Hochrisikoland ist, flog ich nach München, ohne dort in Quarantäne zu müssen.
Der komplett abgedunkelte Check-in Bereich der THAI, der fast menschenleere Flughafen und die Fahrt in dem von Mücken heimgesuchten Bus zum Flugzeug erzeugten beklemmende Endzeitstimmung.
Wissend, dass ich in wenigen Wochen wieder heim wollte, kontaktierte ich das Königlich Thailändische Generalkonsulat München bereits wenige Tage später per E-Mail und Telefon – leider erfolglos. Da das Konsulat nur drei Kilometer von meiner Praxis entfernt ist, bin ich einfach auf gut Glück hin.
Ablauf der Antragsstellung
Nach aktuellem Stand dürfen nur bestimmte Gruppen zu den Repatriationsflügen zugelassen werden. Abgesehen von Piloten, VIPs, bestimmten Studenten, Lehrkräften oder anderen Personen, die ausdrückliche Einladungen von der thailändischen Regierung haben, dürfen momentan lediglich Ausländer mit folgenden Voraussetzungen einen Antrag stellen:
• Permanent Resident (nicht zu verwechseln mit Rentnervisum),
• Heiratsvisum (wenn man in Thailand lebt und verheiratet ist oder Kinder hat),
• Arbeitserlaubnis (wenn man in Thailand eine Arbeitserlaubnis hat).
Zur Antragsstellung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden, die dann an das thailändische Außenministerium weitergeleitet werden:
• Kopie eines gültigen Reisepasses,
• Ausgefüllte Declaration Form (auf der Konsulats-Webseite erhältlich),
• Eine Krankenversicherung mit mind. 100.000 US-Dollar Deckung, die ausdrücklich auch eine Covid-19 Behandlung abdeckt (Nachweis auf Englisch),
• Nachweis für eines der o.a. Visa,
• Unterschriebener Brief auf Englisch, dass man eine 14-tägige Quarantäne in einem ASQ-Hotel buchen wird.
Am Abflugtag benötigt man neben dem Flugticket und Pass folgende Dokumente:
• COE (Certificate of Entry; wird vom Konsulat ausgestellt),
• Krankenversicherung (s.o.),
• Buchungsbestätigung ASQ Hotel,
• Declaration Form (die man zuvor beim Konsulat abgegeben hatte),
• Negativer Covid-19-Test auf Englisch (nicht älter als 72 Stunden),
• „Fit-to-Fly“-Flugtauglichkeitsbescheinigung auf Englisch (kann jeder Hausarzt ausstellen; es muss nur drinstehen, dass man gesund und flugfähig ist und keine Zeichen einer Infektion aufweist. Ein Muster ist in meiner Praxis kostenlos erhältlich).

Keine Woche später rief mich das Konsulat an und teilte mir mit, dass mein Antrag genehmigt worden ist und ich an dem kommenden Flug am 10. August teilnehmen darf. Da mir das zu früh war, bat ich um einen Platz in der folgenden Maschine am 21. August. Auf Anraten des Konsulates kümmerte ich mich sofort um eine Reservierung bei einem der ASQ-Hotels („Alternative State Quarantine“; Liste auf der Konsulats-Webseite) und bezahlte dieses auch umgehend. Die Buchungsbestätigung legte ich dem Konsulat vor.
Fünf Tage im Abreisestress
Die letzte Woche war dann doch sehr stressig: Am Montag, den 17. August rief mich das Konsulat an und bat um meine Kreditkartennummer zwecks Flugbuchung. Am Dienstag holte ich das COE ab. Am Mittwoch ließ ich meine Hausärztin meine „Fit-to-Fly“-Bescheinigung unterschreiben und absolvierte den Covid-19-Test. Donnerstag Koffer packen, Wohnung putzen und alle Dokumente vorbereiten. Freitag früh mit Lufthansa nach Frankfurt und ca. drei Stunden in der Warteschlange stehen. Am Abend dann die Erleichterung beim pünktlichen Start.
Samstagmorgen Ankunft in Bangkok und wieder lange Schlangen für verschiedene Registrierungsprozesse; gegen Mittag dann endlich im ASQ-Hotel, weitere Registrierungen und ein Covid-19-Test. Dann Quarantäne (16 Tage, 15 Nächte).
Loben möchte ich den professionellen, freundlichen und vorbildlichen Service des Königlich Thailändischen Generalkonsulates in München. Nach anfänglich etwas schwieriger Kontaktaufnahme, bedingt durch die gigantische Menge an Anträgen, lief alles perfekt. Vor allem Herr Xaver S. tat sich durch seine stets freundliche und hilfsbereite Art hervor und stand sogar in seiner Freizeit für Fragen zur Verfügung. Und das Beste: das Generalkonsulat hat für diesen bemerkenswert guten Service noch nicht einmal Gebühren verlangt.