Law Lounge

Foto: vege / Fotolia.com
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Nachdem wir uns in den letzten Ausgaben mit einem einzelnen Thema befasst haben, welches ganze Seiten füllte, gibt es aber auch rechtliche Themen, welche interessant aber vom Umfang wesentlich kleiner sind. Deshalb gibt es heute eine interessante Mischung aus Originalurkunden, Neuigkeiten zur Firmengründung, Digitales und schließlich Informationen bzgl. eines begehrten Bankkontos im europäischen Wirtschaftsraum.

Für all diejenigen, welche ab dem 1. August 2018 Immobiliengeschäfte planen und ein Termin auf dem Grundbuchamt ansteht, sei jetzt schon auf den Weg mitgegeben, dass diese bitte alle erforderlichen Unterlagen für eine Immobilientransaktion oder die Vornahme von sonstigen Einträgen ins Grundbuchamt (Mietvertrag, Hypothek und Grunddienstbarkeiten) im Original bereithalten. Dies gilt für die Originaleigentümerurkunde des Grundstücks oder der Eigentumswohnung schon lange. Für die ID-Karte eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit. Wichtig ist ab dem oben genannten Stichtag das Original-Hausbuch der Vertragsparteien. Dies liegt in vielen Fällen mehrere hundert Kilometer entfernt im Elternhaus und man hatte bisher nur Kopien. In Zukunft muss auch das Hausbuch im Original vorliegen. Es ist noch nicht ganz geklärt, ob auch ein beglaubigter Auszug vom hiesigen Bezirksamt ausreicht. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, beim nächsten Besuch der Eltern daran denken, das blaue Buch mitzunehmen.

Viel wurde über den neuen Wirtschaftskorridor geschrieben, welcher sich vom Chonburi bis nach Rayong erstreckt und zahlreiche Investitionsanreize für internationale Unternehmen bereithält. Um dieses Investitionsklima zusätzlich zu befeuern aber auch um thailandweit die Wirtschaft zu beleben geltend seit dem 23. April 2018 reduzierte Gebühren bei den Firmengründungen. Gab es bisher eine Staffelung bzgl. dem registrieren Stammkapital gilt nunmehr eine Einheitsgebühr von 5.000 Baht für eine thailändische Firma, genauer die Kapitalgesellschaft. Die Personengesellschaft ist ebenfalls billiger geworden ist aber im Regelfall für ausländische Inves­toren nicht interessant, da die Haftung nicht beschränkt ist. Will man jedoch das Innenverhältnis der Firma entsprechend der individuellen Vorgaben registrieren, werden zusätzliche Gebühren fällig. Diese sind jedoch aber auch alle reduziert, so dass man selbst bei der Neugründung einer Firma mit bspw. 50 Millionen Baht mit Gebühren unter 10.000 Baht loslegen kann.

Überwachung von Kryptowährungen

Für alle Bitcoin-Freunde dürfte das neue Gesetz zur Regulierung von Kryptowährungen in Thailand von Inte­resse sein, welches am 14. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wird geklärt, dass Kryptowährungen digitales Kapital sind, welches von der thailändischen Börsenaufsichtsbehörde nunmehr vollumfänglich kontrolliert wird. Konkret heißt dies, dass alle Transaktionen in Kryptowährung von der Behörde überwacht werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass diese Transaktionen nur von zugelassenen Händlern ausgeführt werden. Für all diejenigen, welche im offenen Internet oder im Darknet bei nichtregistrierten Händlern mit Kryptowährungen handeln, drohen bis zu zwei Jahren Haft und oder eine Geldstrafe bis zu maximal 500.000 Baht.

„e-residency“ für „digitale Nomaden“

Und wie immer das Beste zum Schluss. Wir bekommen regelmäßig Anfragen von „digitalen Nomaden“, d.h. Computerfachleute, welche in den hiesigen Gefilden ihre Programme schreiben, ihre Webseiten entwerfen und einfach die Digitalisierung vorantreiben. Alle diese Spezialisten brauchen kein Büro und/ oder wollen keine feste Wohnadresse. Auf der anderen Seite brauchen Sie Zugang zum Wirtschaftsleben, eine Bankverbindung und verstehen das Bedürfnis Steuern zu bezahlen. Ein Deutscher, welcher nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, hat meines Wissen mit einer Ausnahme keine Möglichkeit mehr ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen. Ein thailändisches Bankkonto ist für diesen deutschen Computerspezialisten vielleicht auch nicht geeignet, da der internationale Bankenverkehr unter Umständen problematisch sein kann. Also gehen wir nach Estland – Sie haben richtig gelesen Estland. Dieses kleine Land ist das erste Land der Welt, welches die sogenannte „e-residency“ eingeführt hat. Hat man seine Sicherheitsprüfung überstanden bekommt man seine „E-Resident-Karte“ und kann damit in Estland eine Firma gründen ohne anwesend zu sein, über welche dann alle Geschäfte abgewickelt werden können. Man macht online seine Steuererklärung und eröffnet online ein Konto bei einer Bank, welche bei dem Projekt „e-residency“ mitmacht. Im Moment sind noch keine deutschen Banken dabei, dies ist aber auch nicht wichtig, da alle teilnehmenden Banken den IBAN erteilen und damit kann man europaweit am Bankenverkehr teilnehmen. Man muss aber nicht gleich eine Firma in Estland gründen, um ein Bankkonto zu eröffnen. Wer nun Lust auf mehr bekommen hat der sollte auf der Webseite https://e-resident.gov.ee/ weiterlesen. Eine deutsche Version der Webseite gibt es noch nicht aber der Inhalt der Webseite ist leicht verständlich geschrieben.

Wie immer, wenn wir auf Webseiten oder Informationen von anderen Anbietern verweisen, können wir dafür keine Haftung übernehmen. Diese Verweise sind als Optionen zu verstehen, was alles möglich ist und was uns möglicherweise weiterhilft, um in einer sich immer schneller drehenden Welt den Anschluss nicht zu verpassen. Es ist meines Erachtens traurig genug das man sich auf Bundeseben in Deutschland über das christliche Kreuz in öffentlichen Gebäuden streitet während die Digitalisierung weit, weit hintenansteht. Damit ist die Überleitung an meinen Kollegen Herrn Rasp gelungen, welcher sich in der nächsten Ausgabe wieder mit den weltweiten politischen Fragen beschäftigt.


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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