BANGKOK: Mit der Lockerungsphase 3 der Abriegelung in der Corona-Krise wird Ausländern mit einer Arbeitserlaubnis oder einer Genehmigung des Arbeitsministeriums oder anderer Regierungsbehörden die Einreise gestattet.
Laut dem Außenministerium gilt die Einreisegenehmigung nicht für alle Gruppen, da die Regierung bei Öffnung der Landesgrenzen Schritt für Schritt vorgehen wird. Das Ministerium hat die thailändischen Außenhandelskammern bereits informiert.
Anspruchsberechtigte ausländische Staatsangehörige sind eingeladen, Anträge bei den thailändischen Botschaften in ihren Ländern einzureichen. Sie müssen über eine Krankenversicherung und ein Gesundheitszeugnis verfügen. Darüber hinaus unterliegen sie bei der Einreise nach Thailand einer 14-tägigen Quarantäne, entweder in einer staatlichen Einrichtung oder auf eigene Kosten in einer privaten Einrichtung.
Leserkommentare
Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.