LEIPZIG: Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen in Deutschland die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel.
Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch.
Zwei Männer hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis verlangt, Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Damit wollen sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familien selbst töten können. Das Bundesinstitut lehnte die Erlaubnis unter Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz ab. In den Vorinstanzen hatten die Klagen der Männer keinen Erfolg. Jetzt wies das Bundesverwaltungsgericht auch ihre Revision zurück.
Das Thema Sterbehilfe wird in Deutschland seit langem kontrovers diskutiert. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kippte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch, weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Der Versuch einer gesetzlichen Neuregelung schweiterte bisher im Bundestag.