BRAUNSCHWEIG: Weil eine Schöffin in sozialen Medien einen Aufruf zum Mord verbreitet haben soll, ist der Sexualdelikts-Prozess in Deutschland gegen den Maddie-Verdächtigen vertagt worden.
Der Prozess gegen Christian B. geht am Freitag in einer Woche (23. Februar) weiter. Dann könnte die Verlesung der mehr als 100-seitigen Anklageschrift auf dem Programm stehen.
Dem 47 Jahre alten Christian B. werden drei schwere Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen vorgeworfen. Die Taten soll der Angeklagte in Portugal begangen haben.
Im Juni 2020 hatten deutsche Ermittler überraschend bekannt gegeben, dass sie den vorbestraften Sexualstraftäter im Fall der seit 2007 vermissten Maddie aus Großbritannien unter Mordverdacht haben. Die damals dreijährige Madeleine McCann war im Mai 2007 im portugiesischen Praia da Luz aus einer Ferienanlage verschwunden. Der Fall sorgte weltweit für Schlagzeilen. Er ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses in Deutschland.
Christian B. muss sich in Braunschweig im Bundesland Niedersachsen wegen fünf Sexualstraftaten verantworten. Unter anderem soll er 2004 eine damals 20 Jahre alte Frau aus Irland in einem Appartement in Portugal vergewaltigt haben.
Zu Beginn der Verhandlung am Freitag hatte Verteidiger Friedrich Fülscher einen Befangenheitsantrag gegen eine ehrenamtliche Richterin gestellt. Sie soll in sozialen Medien einen Aufruf zum Mord an dem ehemaligen brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro verbreitet haben.
Nach etwa 40-minütiger Beratung schloss sich die Staatsanwaltschaft dem Befangenheitsantrag an. «Die Äußerungen stehen außerhalb unserer Rechtsordnung», sagte Oberstaatsanwältin Ute Lindemann. Ein Aufruf zum Mord und Totschlag sei etwas, «was wir hier nicht dulden». Es werde geprüft, ob ein Strafverfahren gegen die Schöffin eingeleitet werde.