LÜBECK: Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch seines Sohnes ist ein Ex-Staatsanwalt in Deutschland zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Davon gelten vier Monate bereits als verbüßt, wie die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz am Landgericht Lübeck (Schleswig-Holstein) bei ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch sagte.
Die 7. Große Strafkammer glaubt damit nicht den früheren Einlassungen des Angeklagten, wonach er die Tat beim Schlafwandeln begangen haben will. In dem Ende Januar gestarteten Prozess hatte sich der 52 Jahre alte Mann nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Mit seinem Urteil folgte das Landgericht der Nebenklage, nämlich der Mutter in Vertretung des minderjährigen Sohns. Diese hatte in der vergangenen Woche eine Verurteilung des Mannes wegen schweren sexuellen Missbrauchs des damals acht Jahre alten Jungen gefordert, auf ein konkretes Strafmaß in ihrem Plädoyer jedoch verzichtet. Staatsanwalt und Verteidigung des Angeklagten forderten hingegen einen Freispruch.
In dem Prozess ging es weniger um die sexuellen Handlungen selbst, sondern um die Umstände in jener Nacht Ende März 2019 im Schlafzimmer der Familie. «Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus des Jungen», hieß es in der Anklage. Kurz darauf soll der Vater das Schlafzimmer verlassen haben. Als ihn seine Ehefrau am nächsten Morgen mit den Vorwürfen konfrontierte, habe der Angeklagte keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt. Später zeigte er sich selbst an. Seine Frau reichte die Scheidung ein.