Urteil gegen Abdeslam Ende April

Foto: epa/Danny Gys
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BRÜSSEL (dpa) - Er soll der einzige überlebende Pariser Attentäter sein: Im ersten Prozess gegen den mutmaßlichen IS-Terroristen Salah Abdeslam soll am 23. April ein Urteil fallen. Das sagte die Richterin des zuständigen Brüsseler Strafgerichts bei einer Verhandlung am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft wirft Abdeslam und einem mutmaßlichen Komplizen einen versuchten Polizistenmord in Belgien vor und hat 20 Jahre Gefängnis gefordert. Sein Anwalt plädierte wegen Verfahrensfehlern hingegen für Straffreiheit.

Der französische Staatsbürger Abdeslam soll zu einer Terrorzelle der Organisation Islamischer Staat (IS) gehören, die die schweren Anschläge in Paris im November 2015 und in Brüssel im März 2016 verübte. Angeklagt ist er jetzt aber zunächst wegen eines Feuergefechts mit der Polizei im Brüsseler Viertel Forest kurz vor den Anschlägen in Brüssel. Er sitzt in Frankreich in Untersuchungshaft.

Beide Angeklagte waren am Donnerstag nicht anwesend. Zum Prozessauftakt Anfang Februar hatte Abdeslam gesagt, auf Fragen des Gerichts nicht antworten zu wollen. «Ich verteidige mich durch Schweigen.» Das Gericht solle seine eigenen Schlüsse ziehen, er vertraue auf Allah. Sein mutmaßlicher Komplize Soufien Ayari machte dagegen ausführliche Angaben und räumte Verbindungen zur Terrormiliz IS ein. Die eigentlichen Tatvorwürfe bestritt er jedoch.

Die Opfervereinigung V-Europe forderte am Donnerstag, in dem Prozess als Nebenkläger zugelassen zu werden. Sie argumentierte, dass für die Opfer der Brüsseler Anschläge eine direkte Verbindung von Abdeslam über die Schießerei bis zu den Anschlägen vom 22. März 2016 bestehe. Deshalb hätten die Opfer der Anschläge das Recht, an dem Prozess beteiligt zu werden.

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