Todesurteil: Verteidiger erwägenBegnadigung

Zaw Lin (l.) und Wai Phyo (r.) werden von Sicherheitskräften zurück in die Zelle geführt, nachdem der Oberste Gerichtshof am Donnerstag die Todesstrafe über die beiden Männer bestätigt hat. Foto: epa/Rungroj Yongrit
Zaw Lin (l.) und Wai Phyo (r.) werden von Sicherheitskräften zurück in die Zelle geführt, nachdem der Oberste Gerichtshof am Donnerstag die Todesstrafe über die beiden Männer bestätigt hat. Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK/KOH TAO: Das Verteidigungsteam der beiden myanmarischen Staatsangehörigen, die vom Obersten Gerichtshof wegen des Mordes an zwei britischen Rucksacktouristen im September 2014 auf Koh Tao zum Tode verurteilt worden waren, erwägt eine königliche Begnadigung für Zaw Lin und Wai Phyo.

Nakhon Chompuchat sagte nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, ein Angeklagter, der zum Tode verurteilt worden sei, könne innerhalb von 60 Tagen einen Antrag auf königliche Begnadigung stellen, wenn der Fall abgeschlossen sei. „Ich prüfe die Einzelheiten des Gerichtsurteils, bevor ich eine königliche Begnadigung beantrage", erläuterte Nakhon.

Das Gericht in Nonthaburi hatte am Donnerstag die Todesurteile der Straf- und Berufungsgerichte für Zaw Lin und Wai Phyo bestätigt. Beide waren zum Zeitpunkt ihrer Festnahme 22 Jahre alt. Die beiden wurden für die Vergewaltigung und Ermordung der 23-jährigen Hannah Witheridge aus Norfolk und die Ermordung des 24-jährigen David Miller aus Jersey auf Koh Tao verurteilt. Die Richter entschieden, alle Beweise, einschließlich der DNA-Proben und Zeugenaussagen, hätten ihre Schuld bewiesen.

Die Anwälte der beiden Verurteilten hatten behauptet, dass die Beweise in dem Fall falsch gehandhabt wurden und dass die Angeklagten unter Zwang Geständnisse ablegten, die sie später zurückzogen. Das Gericht erklärte hingegen, die Ermittler hätten über solide forensische Beweise gegen die Angeklagten verfügt. Ihre Sammlung und Behandlung von Beweisen, einschließlich DNA-Proben, seien ordnungsgemäß durchgeführt worden. Das Gericht wies den Vorwurf der Misshandlung der beiden Angeklagten zurück.

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